Das brasilianisch-weltmeisterliche Sommermärchen ist nur wenige Wochen alt und seit letztem Wochenende rollt der Ball auch wieder in der 1. Bundesliga. Doch wenn es um die rechtskonforme Ausgestaltung der Webshops der Fußball-Vereine der 1. und 2. Liga geht, kann nicht von der „Liga der Weltmeister“ gesprochen werden, wie eine aktuelle Studie belegt.
Der Inhalt im Überblick
Die Studie
Die Studie der Berliner Kanzlei Härting hat alle Clubs der 1. und 2. Bundesliga unter die Lupe genommen – mit dem Ergebnis, dass es keiner der Vereine schafft, einen rechtskonformen Shop auf die Beine zu stellen. Selbst der millionenschwere Triple-Sieger FC Bayern München rangiert nur im oberen Mittelfeld, wohingegen der (fußballerisch) eher schwächelnde Liga Dino HSV zusammen mit dem FC Augsburg und Werder Bremen die vorderen Plätze belegt. Die analysierten Kriterien waren:
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsformular
- Widerrufsausschluss
- Liefertermin
- Textilkennzeichnung
- Preisangaben
- Social Media Plug-Ins
- Newsletter-Marketing
Die Ergebnisse zeigen nun Licht und Schatten. Grundsätzlich schneiden die Erstligaclubs in allen Punkten besser ab als die Vereine der zweiten Spielklasse (die Top 3 der Clubs mit den meisten Beanstandungen sind alle aus der 2. Liga). Positiv vermerkt werden kann allerdings, dass im Bereich des Impressums durchweg wenig Fehler auftauchen. Auch beim Newsletter-Marketing wird das erforderliche Double-Opt-In bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt.
Foulspiel statt Fairplay
Die meisten Schwachstellen sind in den Bereichen des Widerrufsformulars, der Datenschutzerklärung und in der Verwendung von Social-Plugins registriert worden.
Seit im Juni dieses Jahres das neue Verbraucherrecht verbindlich eingeführt worden ist, herrscht große Verwirrung bezüglich der Musterwiderrufsbelehrung. Die wichtigen Details werden übersehen, obwohl eine Vorlage integriert wurde. An verschiedenen Punkten haben sich Umsetzungsfehler eingeschlichen – was zu skurrilen Folgen führen kann.
Außerdem sind auch die Vereine, die online ihre Merchandising-Artikel vertreiben, dazu verpflichtet, Nutzer vor Erhebung der personenbezogenen Daten über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung der Daten im Detail aufzuklären. Wie jeder, der personenbezogene Daten erhebt! Die Datenschutzerklärungen sind hierfür nicht immer ausreichend.
Im Fall von Social Media Plug-Ins (z.B. der Facebook-Like/Share-Button) macht über die Hälfte der Clubs keinen Gebrauch von der empfohlenen 2-Klick-Lösung. Zudem sind die Erläuterungen in den Datenschutzerklärungen gerade bei Zweitligavereinen nicht korrekt und mangelhaft.
Droht jetzt ein Platzverweis?
Einen Platzverweis in dem Sinne gibt es selbstverständlich nicht. Aber die Studie zeigt, dass Handlungsbedarf besteht.
„Die Clubs sollten sich nicht zu sicher fühlen“
meint auch Martin Schirmbacher, der Verantwortliche der Studie. Denn es drohen empfindliche Bußgelder und Abmahnungen von Aufsichtsbehörden und Konkurrenten. Nach aktuellem Stand besteht sogar in einzelnen Fällen die Möglichkeit, dass man sich jetzt ein Trikot bestellt und nach dem letzten Spieltag der Saison 14/15 wieder zurückschicken kann – und zurecht den Kaufpreis erstattet bekommen muss. Ein klassisches Eigentor…