Der Metro-Konzern will über Saturn und Media Markt anonymisierte Kundendaten sammeln und an die eigens gegründete Retail Media Group (RMG) weitergeben, um Online-Werbekampagnen passgenau auf Verbraucher abzustimmen. Der Konzern bleibt eine Antwort auf die Frage schuldig, wie mit „anonymisierten“ Kundendaten Werbekampagnen „passgenau“ auf den Kunden zugeschnitten werden sollen.
Der Inhalt im Überblick
Weitergabe von Kundendaten unterliegt dem Datenschutzrecht
Kundendaten bergen heute für viele Unternehmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial und sind deshalb heiß begehrt:
„Wir Händler besitzen riesige Datenschätze, die wir heben müssen“,
sagte Media-Saturn-Chef Pieter Haas.
Doch gerade bei der Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten haben Unternehmen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten, die dem Schutz der Kunden dienen. Deshalb sollte jeder Kunde seine Rechte kennen.
Hierzu gehört, dass Kundendaten grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Kunden erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen. Für die Weitergabe von Kundendaten ist damit vorrangig die Einwilligung des Kunden einzuholen, soweit nicht eine gesetzliche Rechtsgrundlage die Weitergabe der Daten gestattet (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, vgl. § 4 Abs. 1 BDSG, § 28 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO).
Lösungsmöglichkeit für Unternehmen
Für Unternehmen gibt es jedoch häufig zahlreiche Möglichkeiten, um einen datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten zu gewährleisten.
Werden Kundendaten etwa anonymisiert, sodass diese nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 6 Var. 1 BDSG), fehlt der Personenbezug und damit ist auch der Anwendungsbereich des BDSG nicht mehr eröffnet. Diese Lösung scheint auch der Metro-Konzern im Blick zu haben.
Anonymisierung muss verbindlich sein
Allerdings bleibt derzeit unklar, wie mit „anonymisierten“ Kundendaten gezielte Werbemaßnahmen eingesetzt werden sollen. Um hier das Vertrauen der Kunden nicht aufs Spiel zu setzen, sollte sich der Metro-Konzern klar positionieren und Stellung beziehen. Denn datenschutzrechtlich muss die Anonymisierung verbindlich sein.
Die Umsetzung der Anonymisierung könnte aber auch hinfällig werden, weil sich zunächst noch die Aktionäre für die Pläne des Metro-Konzerns entscheiden müssen. Eine Entscheidung der Aktionäre soll dazu am Montag fallen. Nicht nur für die eigenen Aktionäre, sondern allen voran für die Kunden, sollte bis dahin aber die Möglichkeit genutzt werden, die Widersprüchlichkeiten aufzuklären.