Wie Spiegel Online berichtet, hegt die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, offenbar den Gedanken, soziale Netzwerke zur Datengewinnung zu nutzen. Die Idee dahinter: Die in sozialen Netzwerken veröffentlichten Informationen über Vorlieben und Freundeskreis könnten nützlich für die Prognose der Zahlungsmoral sein.
Dies ist jedenfalls Gegenstand eines Forschungsprojektes namens „SCHUFALab@HPI“, das die Schufa beim Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam (HPI) in Auftrag gegeben hat.
Der Inhalt im Überblick
Heftige Kritik
Diese mutmaßlichen Pläne sorgten nicht nur bei Datenschützern für heftige Kritik. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert vor diesem Hintergrund strengere Offenlegungspflichten:
Die Schufa und andere Auskunfteien sollten umfassend ihre Vorhaben, die Facebook-Daten zur Bonitätsprüfung zu benutzen, offenlegen. Welche Daten dazu führen, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft wird, ist jetzt schon umstritten. Die Einstufung der sogenannten Zahlungsfähigkeit muss endlich vollständig nachvollziehbar werden.
Scoring, § 28b BDSG
Die Ministerin spielt hiermit auf die gesetzliche Vorschrift des § 28b BDSG an, die das so genannte Scoring regelt. Hierbei geht es um die Erhebung und Verwendung von Wahrscheinlichkeitswerten für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Betroffenen, zu dem auch seine Zahlungsfähigkeit zählt. Zum Schutz des Betroffenen legt § 28 Nr. 3 BDSG beispielsweise fest, dass für die Berechnung des Wahrscheinlichkeitswertes nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden dürfen.
Schufa verteidigt ihr Vorhaben
Der Sprecher der Schufa hingegen verteidigt das Projekt:
Natürlich stellt sich die Schufa selbst die Frage, welche Konsequenzen die technologischen Entwicklungen des Internets für die eigene wirtschaftliche Existenz haben. Die Schufa ist sich aber auch bewusst, dass diese Frage die gesamte Gesellschaft betrifft. Deshalb soll das HPI Grundlagenforschung betreiben, um Chancen und Risiken der Informationsquelle Web wissenschaftlich zu hinterfragen.
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes sollen im September veröffentlicht werden.
Datennutzungen aus sozialen Netzwerken
Die Erhebung und Verwendung von Daten aus sozialen Netzwerken führte in jüngster Vergangenheit schon das ein oder andere Mal zu Diskussionen. Im Fokus standen hierbei aber nicht Datennutzungen der Netzwerkbetreiber, sondern solche von dritter Seite, wie beispielsweise auch die von Arbeitgebern, wenn diese Aussagen ihrer Mitarbeiter in sozialen Netzwerken zum Gegenstand einer Kündigung machen. Wir berichteten.
PS: Die SCHUFA wirbt mit einem eigenen Datenschutz-Gütesiegel. Bleibt abzuwarten, ob sie auch in Zukunft den eigenen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird.