Im Kampf gegen Cybermobbing werden jetzt Netztrolle in Schweden mit ihren Kommentaren und Nachrichten konfrontiert. „Trolljägarna“ (Trolljäger) heißt die schwedische Reality-Sendung, in der Netztrolle vor der Kamera geoutet werden.
Der Inhalt im Überblick
„Hetze im Netz“
Die sog. „Hetze im Netz“ hat mit der zunehmenden Digitalisierung in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. Der in diesem Zusammenhang ebenfalls verwendete Begriff Cyber-Mobbing meint verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen.
Cyber-Mobbing stellt zunehmend ein gesellschaftliches Problem dar.
Freie Meinungsäußerung vs. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Die Zulässigkeit solcher Kommentare und Äußerungen ist immer im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu sehen. Ersteres streitet zu Gunsten des Äußernden, allerdings nicht grenzenlos, da stets auch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffener Personen berücksichtigt werden muss.
Beide Rechte sind in Deutschland über das Grundgesetz geschützt.
Recht auf Anonymität
Problematisch ist die Enttarnung in der schwedischen Sendung vor allem vor dem Hintergrund, dass grundsätzlich auch ein Recht besteht, seine Meinung anonym kund zu tun. So hat bspw. in Deutschland der BGH das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet vergangenes Jahr erst gestärkt.
Ein Outing vor laufender Kamera, wie in der Sendung praktiziert, darf daher nicht unkritisch gesehen werden. Hierdurch kann nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung unzulässig beschnitten werden, sondern ggf. auch rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte des Äußernden eingegriffen werden.
Weltweite Debatte
Andererseits besteht dringender Handlungsbedarf im Kampf gegen Mobbing-Aktivitäten im Netz. Die Problematik hat inzwischen eine weltweite Debatte ausgelöst und es sind Forderungen nach Verhaltensregeln im Netz laut geworden.
Auch die Verschärfung entsprechender juristischer Straftatbestände wird diskutiert – ein wichtiger Ansatzpunkt, um Cyber-Mobbing-Fälle einzudämmen.
Beleidigung und Beschimpung
Nötigung und Erpressung
Belästigung und Bedrängung
Mobbing und Stalking
Lügen, Hetze und Hass
Diffamierung und Diskreditierung
All das findet sich tagtäglich unter Klarnamen bei FACEBOOK .
Wo ist jetzt das Problem mit der Anonymität der Täter?
@Alberta:
Das Problem ist, dass die Klarnamenspflicht bestenfalls theoretisch besteht.
Faire Faker (denen es nur um Privacy geht) nennen ihren Account erkennbar gefakt („John Doe“, „Joe Average“, „Lieschen Müller“, „B. Obachter“), Andere nehmen eben z.B. „Alberta C. Weber“. Letzteres sieht echt aus (verringert auch das Risiko der Account-Löschung, sollten Facebook&Co doch mal tabula rasa machen) und ich denke, Diese sollen enttarnt werden.
@Dr. D:
Mit der Enttarnung könnte ich fast noch leben (Opferschutz vor Täterschutz!), wäre die Korrelation Eintrag Mensch sicher gegeben (kein Risiko der Fehlermittlung und/oder des Account-Missbrauchs durch Dritte).