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Schweizerischer Bundesrat veröffentlicht Bericht über die Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz

Schweizerischer Bundesrat veröffentlicht Bericht über die Evaluation des Bundesgesetzes über den Datenschutz

Das seit fast 20 Jahren existierende Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz) wurde erstmals einer umfassenden Evaluation unterzogen. Ziel dieser Analyse war es, das Gesetz auf seine Wirksamkeit hin zu untersuchen.

Kernaussagen der Evaluation

Der Bundesrat hat in seinem Evaluationsbericht befunden, dass das Datenschutzgesetz mit seinen Schutz- und Durchsetzungsmechanismen eine spürbare Schutzwirkung erzielen konnte. Allerdings betrifft diese Feststellung dem Bericht zu Folge in erster Linie Herausforderungen, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Datenschutzgesetzes bestanden haben.

Die Bedrohungen für den Datenschutz aufgrund der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen haben jedoch – hierauf deuten die Befunde der Evaluation hin – seither zugenommen. Deshalb sei zu prüfen, inwieweit die datenschutzrechtliche Gesetzgebung an die gewandelten Verhältnisse angepasst werden muss.

Datenschutzrechtlich relevante Entwicklungen und Herausforderungen

Bei diesen neuen Herausforderungen für den Datenschutz stehen nach den Feststellungen des Bundesrates vor allem vier Entwicklungen im Vordergrund:

  • Das Maß an Datenverarbeitungen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Hieraus resultiert grundsätzlich ein erhöhtes Missbrauchspotential.
  • Auch eine Zunahme von Datenverarbeitungen lässt sich verzeichnen, die als solche noch nicht einmal für Außenstehende erkennbar sind. Derartige intransparente Bearbeitungen erschweren den Schutz und die Kontrolle durch den Betroffenen selbst und durch Aufsichtsstellen.
  • Insbesondere durch das Internet kann außerdem eine zunehmende Zahl an privaten Datenbearbeitenden und an grenzüberschreitender Agitation festgestellt werden. Hierdurch sind die Datenverarbeitenden nur erschwert greifbar.
  • Im Zeitalter des Internets und der zunehmenden Digitalisierung ist es oftmals schwierig, einmal bekannt gegebene Daten zu kontrollieren. Das Recht auf Vergessen und das Recht auf Berichtigung werden dadurch obsolet.

Zielsetzungen für Reformüberlegungen

Vor diesem Hintergrund konkretisiert der Bundesrat für die anzustellenden Reformüberlegungen folgende Zielsetzungen:

  • Der Schutz der Daten bzw. Maßnahmen zum Schutz der Daten müssen früher greifen. Es soll verhindert werden, dass bestehende Datenschutzprobleme lediglich nachträglich behoben werden können.
  • Betroffene Personen sollen außerdem verstärkt für die mit technologischen Entwicklungen einhergehenden Risiken sensibilisiert werden.
  • Zudem muss eine Erhöhung der Transparenz von Datenbearbeitungen angestrebt werden, um die Zahl intransparenter, also als solche nicht erkennbarer Verarbeitungen zu reduzieren.
  • Datenkontrolle und –herrschaft über einmal bekannt gegebene Daten müssen, gegebenenfalls durch eine Stärkung der Aufsichtsmechanismen sowie der Ansprüche der Betroffenen und deren Durchsetzung, verbessert werden.
  • Gleiches gilt für den Schutz von Minderjährigen, da sich diese regelmäßig über Risiken und Folgen einer Verarbeitung personenbezogener Daten weniger bewusst sind.

Fazit und Ausblick

Die vom schweizerischen Bundesrat herausgearbeiteten Zielsetzungen sind grundsätzlich sehr begrüßenswert und können, ebenso wie die Feststellungen des Berichtes im Hinblick auf  neue Herausforderungen des Datenschutzes, im Grunde genommen länderübergreifend übertragen werden.

Mit Spannung bleibt jedenfalls abzuwarten, ob und inwieweit die im Bericht gesetzten Ziele im schweizerischen Recht berücksichtigt werden. Sollte die nach dem Bericht geforderte Überprüfung ergeben, dass diese nur mit gesetzgeberischen Maßnahmen umgesetzt werden können, hätte dies eine Novellierung des schweizerischen Datenschutzgesetzes zur Folge. Wir werden berichten.

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