Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Notrufsystem „eCall“: Bundesrat äußert datenschutzrechtliche Bedenken

Notrufsystem „eCall“: Bundesrat äußert datenschutzrechtliche Bedenken

Wir berichteten bereits über die Initiative der Europäischen Kommission, mittels einer Verordnung EU-weit das automatische Notrufsystem „eCall“ einzuführen. Das System, das ab 2015 in alle neuen Pkw und Nutzfahrzeuge eingebaut werden soll, wird bei einem Aufprall des Fahrzeugs automatisch einen Notruf mit Angabe des Standortes an Rettungsdienste senden.

Durch die verkürzte Interventionszeit der Rettungsdienste, soll Leben gerettet werden.

Bundesrat verlangt Nachbesserungen

Der Bundesrat hat sich zwischenzeitlich mit der EU-Initiative befasst und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf.  In seiner kürzlich veröffentlichten Stellungnahme spricht der Bundesrat insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken an.

Freiwillige Nutzung „vorzugswürdiger“

Zum einen sehe der Bundesrat aufgrund der verpflichtenden Nutzung des Systems den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Dazu heißt es in der Stellungnahme

„Der Verordnungsvorschlag enthält obligatorische Regelungen zur Einführung des eCall-Systems. Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten erscheint demgegenüber die freiwillige Basis des eCall-Dienstes, durch die ein Kfz-Fahrer bzw. -Halter nicht rechtlich gezwungen wird, das eCall-System in Betrieb zu nehmen, bzw. diesem eine Wahlmöglichkeit verbleibt, vorzugswürdiger.“

Klärung der Art und des Umfangs der zu übermittelnden Daten

In datenschutzrechtlicher Hinsicht sei es aus Sicht des Bundesrates aufgrund der Sensibilität der mit eCall übermittelten Daten überdies erforderlich, zu klären, welche Mindestinformationen in einem Datensatz enthalten sein dürfen und welche Grenzen für den übermittelnden Datensatz festgelegt werden. Auch sei zu klären, welche erweiterten Daten an welche privaten Dienstanbieter übersandt werden dürfen und welche Stelle für die Datenverarbeitung des eCall-Systems zuständig ist.

Start des Systems schon 2015?!

In Anbetracht der Tatsache, dass elementare datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung des Notrufsystems (ganz abgesehen von der flächendeckenden technischen und organisatorischen Realisierung) nicht geklärt sind, erscheint es zweifelhaft und auch wenig wünschenswert, das System schon im Jahr 2015 einzuführen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.