Fotos und Videos von Mitarbeitern sind seit jeher ein Klassiker im Datenschutzrecht. Ob es um witzige Aufnahmen von der letzten Firmenfeier oder um seriöse Fotos für die Unternehmenswebseite geht – der Datenschutz spielt hierbei immer eine Rolle. Dabei kann man als Verantwortlicher so einiges falsch machen, nicht nur bei der Bestimmung der Rechtsgrundlage. Dann stehen oft Ansprüche auf Schadensersatz im Raum – so auch in einem interessanten Fall vor dem LAG Schleswig-Holstein. Weiterlesen