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Videoüberwachung an Tankstellen und der Beschäftigtendatenschutz

Videoüberwachung an Tankstellen und der Beschäftigtendatenschutz

Wie ein regionaler Radiosender gestern gegen Nachmittag berichtete, ist derzeit vor dem Arbeitsgericht Lüneburg ein Kündigungsschutzprozess aufgrund des Verzehrs von arbeitgebereigenen Lebensmitteln anhängig.

Die Arbeitnehmerin war Mitarbeiterin einer Tankstelle und soll Würstchen, Quarkbällchen und Kaffee des Arbeitgebers verzehrt haben, ohne dies zu bezahlen. Hieraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Diebstahls. Als Beweis stützt sich der Arbeitgeber auf eine bei Tankstellen allgemein übliche Videoüberwachung und -aufzeichnung.

Fraglich ist, inwieweit eine solche Videoüberwachung überhaupt zulässig ist, wenn hierdurch zugleich die Mitarbeiter einer permanenten Überwachung ausgesetzt werden. Mit einem Urteil wird am 16. Dezember gerechnet.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist hierfür insbesondere zu berücksichtigen,

wie viele Personen wie intensiven Beeinträchtigungen ausgesetzt sind und ob diese Personen hierfür einen Anlass gegeben haben (…). Das Gewicht der Beeinträchtigung hängt auch davon ab, ob die Betroffenen als Personen anonym bleiben, welche Umstände und Inhalte der Kommunikation erfasst werden können und welche Nachteile den Grundrechtsträgern aus der Überwachungsmaßnahme drohen oder von ihnen nicht ohne Grund befürchtet werden (…).

Auch macht es einen Unterschied, ob die Überwachungsmaßnahmen in einer Privatwohnung oder in Betriebs- und Geschäftsräumen stattfinden und ob und in welcher Zahl unverdächtige Dritte mitbetroffen sind (…). Die Intensität der Beeinträchtigung hängt ferner maßgeblich von der Dauer und der Art der Überwachungsmaßnahme ab.

Für Videoüberwachungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gelten besonders strenge Maßstäbe, da sich der Beschäftigte aufgrund seines Arbeitsplatzes solchen Überwachungsmaßnahmen nicht ohne weiteres entziehen kann. So kann daher die Dauer der Überwachung geeignet sein einen psychischen Überwachungsdruck aufzubauen, wobei der Grundrechtseingriff durch längeres Andauern besonders intensiviert wird.

Arbeitgeber welche Videokameras zur Überwachung aufstellen sollten sich daher genau darüber informieren wer, wann, wieso Aufzeichnungen vorgenommen werden und sein Interesse gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers abwägen. Aber auch das Gesetz stellt etliche Erfordernisse auf, welche sich auf Arbeitgeberseite als Fallstrick erweisen können, wobei bisher nur die Überwachung öffentlicher Räume gesetzlich geregelt ist und die Überwachung nicht-öffentlicher Räume weitesgehend anhand der Rechtsprechung zu beurteilen ist. Auch der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmerdatenschutz sieht eine Festschreibung der bisherigen gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung vor.

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  • Wer lässt sich solche Sätze einfallen:

    >>So kann daher die Dauer der Überwachung geeignet sein einen psychischen Überwachungsdruck aufzubauen, wobei der Grundrechtseingriff durch längeres Andauern besonders intensiviert wird.<<

    Die Praxis zeigt etwas ganz anderes. Von einem durch Kameras ausgelösten Überwachungsdruck am Arbeitsplatz kann nicht die Rede sein. Nahezu 100 %, der von Überwachungskameras betroffenen Arbeitnehmer vergessen nach einer gewissen Zeit ( 1-3 Monate) die Kameras völlig und verhalten sich so, als würde es keine Kameras geben. Dann greift die Selbstbedienungsmentalität wieder um sich, es wird manipuliert, betrogen und geklaut. Das ist wie mit den Blitzanlagen im Straßenverkehr. Obwohl fast jeder Autofahrer über jede Blitzanlagen informiert ist, wird weitergerast, als gäbe es keine Blitzer. Ob eine Videoüberwachung zulässig ist, hängt davon ab, inwiweit die Mitarbeiter informiert worden sind. Für eine Viedeoüberwachung in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen gibt es klare Vorgehensweisen, die einzuhalten sind. Ein kostenloser Report: „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“ kann auf der Internetseite http://www.cash-plus.eu angefordert werden. Für Arbeitgeber gibt es zusätzlich eine Checkliste die darüber informiert, was vor der Installation eine Videoüberwachung zu beachten ist und welche Maßnahmen erforderlich sind.

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