Mit der DSGVO wurden zahlreiche Begriffe mit Datenbezug in Umlauf gebracht, viele Begriffe werden aber oft unrichtig oder ungenau genutzt. Dieser Beitrag bringt noch den Begriff der Datenqualität mit ein und erläutert, was der Datenschutz und die Datenqualität gemeinsam haben.
Der Inhalt im Überblick
Was bedeuten all diese Begriffe genau?
Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten und dient u.a. dem Schutz der Privatsphäre eines jeden Menschen. Auch die informationelle Selbstbestimmung wird geschützt.
Als kleinen Exkurs können Sie hier was zur Geschichte und zum Begriff des Datenschutzes lesen. Auch gibt es was zu dem Unterschied der Begriffe Datenschutz, Datensicherheit, Informationssicherheit und IT-Sicherheit. Und wenn wir schon bei Begriffen sind, unterscheiden wir in diesem Beitrag zwischen Daten, Informationen und Wissen.
Der Begriff der Datenqualität
Datenqualität betrifft die Qualität der Daten, die ein Unternehmen hat. Hier im Blog sprechen wir natürlich über die Qualität einer Datenbank hinsichtlich personenbezogener Daten.
Datensätze können entstehen, indem ein Nutzer ein eigenes Profil anlegt und seine Daten dort auch selber pflegt. Bei einer Adressänderung hat er die Möglichkeit seine Daten selbst zu aktualisieren. Auf gleichem Wege können so aber auch Datensätze entstehen, in denen der Nutzer unterschiedliche Profile anlegt, mit unterschiedlichen Schreibweisen. Insbesondere bei Namen ein erhebliches Problem – man denke an Max Mueller, Max Müller, Maximilian Mueller, Maxi … Sie Verstehen worauf ich hinaus möchte. Denkbar ist auch, dass der Nutzer jeweils unterschiedliche Felder ausfüllt und der Datensatz lückenhaft ist.
Qualitativ hochwertige Datensätze sind somit vollständig, korrekt, relevant, aktuell und beachten datenschutzrechtliche Vorgaben. Im Gegenzug sind unvollständige veraltete Datensätze, für deren Verarbeitung keine Rechtsgrundlage besteht, nicht nur Datenschützern ein Dorn im Auge.
Wie passt beides zusammen?
Macht ein Betroffener von seinen Rechten Gebrauch, z.B. dem Recht auf Auskunft, hat die verantwortliche Stelle dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die verantwortliche Stelle hat somit zu informieren welche personenbezogenen Daten sie von der betroffenen Person hat. Dies betrifft alle Informationen.
Und hier stößt Datenschutz und Datenqualität zusammen: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht (mehr oder weniger) klare Vorgaben. Diese sind auch einzuhalten, wenn die interne Organisation eines Unternehmens oder einer Datenbank nicht optimal ist. Stößt ein Unternehmen aber aufgrund der internen Abläufe an seine Grenzen, ist auch im Lichte der DSGVO Handeln gefragt.
Eventuell besteht Handlungsbedarf
Hohe Datenqualität ist eine Herausforderung für viele Unternehmen, insbesondere die unterschiedlichen Profile und uneinheitlichen Stammdaten auf dieselbe Person zurückzuführen. Bei einer schlecht geführten (Stamm-)Datenbank kann die Dienstleistung möglicherweise nicht optimal angeboten werden. Neben der Serviceleistung ist aber vor allem die datenschutzrechtliche Relevanz zu beachten. Im Zuge der Anpassung der DSGVO besteht eventuell auch hier Handlungsbedarf.