Mit großer Mehrheit hat sich die Ärztekammer Nordrhein für eine konstruktive Mitarbeit am Aufbau einer Telematik-Infrastruktur, Grundlage der vernetzten Medizin und dem sicheren Austausch von Gesundheitsdaten, ausgesprochen.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll nach Aussage des Bundesgesundheitsministers Rösler so schnell wie möglich den Weg zu den Anwendern finden. Bereits bei der Eröffnung der TeleHealth auf der CeBIT in Hannover wurde bekannt gegeben, dass die eGK im ersten Schritt mit drei Funktionen ausgestattet sein soll:
- ein Online-Abgleich der Stammdaten der Versicherten, um den Kartenmissbrauch zu erschweren,
- ein Notfalldatensatz,
- eine sichere Arzt-Arzt-Kommunikation über Arztbriefe.
Dies entspricht weitestgehend den Pflichtanwendungen des § 291a SGB V. Weitere freiwillige Funktionen wie das elektronische Rezept könnten später modular zugelassen werden, sobald sie weit genug entwickelt seien. Damit wird erneut der Stellenwert der Datensicherheit bei der Entwicklung der eGK betont.
Der Bundesgesundheitsminister blieb damit bei seiner Aussage, die er zu den Gesprächsergebnissen der Bestandsaufnahme zur eGK im vergangenen Jahr in einer Pressemitteilung traf. Darin erklärte er:
„Wir gehen den Aufbau der Telematikinfrastruktur schrittweise an und beginnen mit einer erweiterten und datenschutzrechtlich sichereren Krankenversichertenkarte. Die Realisierung weiterer medizinischer Anwendungen wird so lange mit einem unbefristeten Moratorium belegt, bis praxistaugliche, höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Lösungen vorgelegt werden.“
Weitere Informationen zur eGK finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und der Gematik.