Bei jedem Einkauf fragt die Kassiererin nach einer Bonuskarte. Doch welche Daten werden bei Bonussystemen gesammelt? Welche Daten liegen Payback und Co. über mich vor? Und an wen werden sie weitergegeben?
Das Datenschutzrecht kann bei solchen Fragen helfen, denn in § 34 BDSG ist für derartige Fälle ein Auskunftsrecht des Betroffenen festgelegt. Dieser Anspruch ist Ausfluss des im Grundgesetz verankerten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs.1 GG i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG), wonach grundsätzlich jeder Einzelne selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen kann.
Das Auskunftsrecht kann jederzeit, auch ohne Angabe einer Begründung geltend gemacht werden. Es genügt mitzuteilen, dass man sämtliche gespeicherten persönlichen Daten mitgeteilt haben möchte. Es muss angegeben werden
- welche Daten erfasst sind,
- zu welchem Zweck sie gespeichert wurden,
- woher die Daten stammen und
- an wen sie übermittelt wurden.
Somit kann jeder Teilnehmer an Bonusprogrammen oder sonstigen Punktesammelsystemen die Betreiber der Programme anschreiben und eine entsprechende Auskunft verlangen. Aber nicht nur in diesem Bereich ist das Datensammeln sehr beliebt.
Auch ehemaligen Bewerbern bzw. Mitarbeitern steht ein solcher Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten gegenüber dem jeweiligen Unternehmen bzw. Arbeitgeber zu, der jederzeit geltend gemacht werden kann. Die angeschriebene Stelle hat dann in der Regel unentgeltlich (§ 34 Abs.8 S.1 BDSG) sämtliche, auch sensible Daten die zur eigenen Person gespeichert wurden mitzuteilen. Die kostenlose Auskunftserteilung scheint die SCHUFA übrigens nicht ganz ernst zu nehmen und bietet auf ihrer Webseite -ganz geschäftstüchtig- neben der unentgeltlichen, auch kostenpflichtige Varianten an.
Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht – Sie werden überrascht sein, was Payback und Co. alles über Sie wissen…
Habe den Artikel „Was weiß Payback über mich?“ gelesen und wollte nun wissen ob es eine Mustervorlage gibt um seine gesammelten Daten zu erfragen und somit von seinem Auskunftsrecht gebrauch zumachen. Bei mir ist innerhalb eines Quartals der Score bei der Schufa um 8% gefallen und würde der Sache gerne auf den Grund gehen ob das vielleicht auch mit Payback zusammenhängt.
Grundsätzlich steht dem Betroffenen gemäß § 34 BDSG ein Auskunftsrecht gegenüber der verantwortlichen Stelle zu.
Die Schufa ist demnach verpflichtet, einmal im Jahr Verbrauchern eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen.
Sie können unter http://www.schufa.de/ die Selbstauskunft einholen, oder diese per Post bestellen. Dafür müssen Sie Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises kopieren und diese Kopien mitsenden. Dabei ist aus Datenschutzaspekten die Schwärzung des Ausweisbildes zu empfehlen.
Eine Mustervorlage bietet u.a. der Bundesverband für Verbraucherschutz an. http://www.vzbv.de/sites/default/files/mediapics/auskunfteien_musterschreiben_03_2010.pdf
(unter Vorbehalt der Richtigkeit des Dokuments)