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WhatsApp und Facebook – weltweit im Fokus der Aufsichtsbehörden

WhatsApp und Facebook – weltweit im Fokus der Aufsichtsbehörden

Durch die zwei Jahre zurück liegende Übernahme von WhatsApp durch Facebook und die erst vor kurzem geänderten Nutzungsbedingungen des Messenger-Dienstes sind viele Nutzer verunsichert. Es ist weiterhin nicht klar, in welchem Umfang und auf Basis welcher Rechtsgrundlage Daten von WhatsApp an Facebook weitergegeben werden. Dies ruft nun die Datenschutzaufsichtsbehörden auf den Plan.

Erhebung und Weitergabe von Telefonnummern

Obwohl sich WhatsApp kurz nach der Übernahme noch dahingehend äußerte, dass keine Übertragung von Nutzerdaten an Facebook geplant sei, wurden die Nutzer mit einem Update kürzlich dazu aufgefordert, die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp zu akzeptieren. Diese ermöglichen es Facebook u.a., Telefonnummern aus den Adressbüchern der Nutzer, sowie Informationen über die Häufigkeit der Nutzung des Dienstes zu erlangen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Konsequenzen der Zustimmung zur Übertragung des Adressbuchs für WhatsApp-Nutzer.

Verwaltungsanordnung gegen Facebook

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook nun mit sofortiger Wirkung durch eine Verwaltungsanordnung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Da Facebook seinen deutschen Sitz in Hamburg hat, ist der hamburgische Datenschutzbeauftragte bundesweit für das Unternehmen zuständig. Ein Widerspruch von Facebook gegen eine solche Verwaltungsanordnung hat keine aufschiebende Wirkung.

Caspar führt zur Anordnung aus:

„Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.“

Nach bisherigem Verfahrensstand hat Facebook tatsächlich Widerspruch eingelegt und ist vor Gericht gezogen, um die Anordnung nicht umsetzen zu müssen.

Facebook auch im Fokus der Aufsichtsbehörden anderer Länder

Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden anderer Länder nehmen nun verstärkt Facebook in den Fokus.

  • So hat z.B. die spanische Aufsichtsbehörde AEPD bereits im August angekündigt, gegen die Übertragung der Nutzerdaten an Facebook vorgehen zu wollen.
  • Außerdem hat die italienische Aufsichtsbehörde (Garante Privacy) Facebook und WhatsApp vor zwei Wochen unter anderem dazu aufgefordert offenzulegen, welche Datenkategorien an Facebook übertragen werden sollen und wie die Unternehmen die Einwilligung des Nutzers zur Datenübertragung einholen werden.
  • Auch Elizabeth Denham, Großbritanniens Datenschutzbeauftragte der Aufsichtsbehörde ICO, sieht die Rolle ihrer Behörde darin, sicherzustellen, dass die  Datenübertagung zwischen WhatsApp und Facebook so transparent wie möglich abläuft und kündigt eine Überprüfung an.
  • Selbst der US-Amerikanische Federal Trade Commission (FTC) wurden bereits Beschwerden von einer Reihe von amerikanischen Verbraucherschutzorganisationen zugeleitet.

Caspar rät vom Einsatz von WhatsApp ab

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar rät derweil davon ab WhatsApp zu verwenden. Seine Empfehlung ist es, auf alternative Messenger-Dienste zurückzugreifen, die einen besseren Schutz der Nutzerdaten gewährleisten.

Was ist zu beachten

Allein das Entfernen des Häkchens in den Einstellungen von WhatsApp, ist nicht ausreichend, um eine Datenweitergabe an Facebook zu verhindern, da sich das Unternehmen laut FAQ trotzdem vorbehält Daten innerhalb des Facebook-Konzerns weiterzugeben.

Privatpersonen sollten sich gut überlegen, ob sie WhatsApp noch weiter nutzen wollen. Aus datenschutzrechtlich ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter anzuraten. Bei der Auswahl einer passenden sicheren Alternative können Sie unseren Artikel „Datenschutz bei Messenger Apps“ zu Rate ziehen.

Für Unternehmen empfiehlt es sich, die Nutzung von WhatsApp auf unternehmenseigenen mobilen Endgeräten aus IT-Sicherheitsgründen zu untersagen. Dazu kann eine entsprechende Passage in die Regelungen zur Privatnutzung aufgenommen werden. Auch sollte man zusätzlich eine entsprechende Arbeitsanweisung an die Mitarbeiter erteilen.

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  • Meines Erachtens ist WhattsApp nur für den privaten Einsatz. Für kommerzielle Zwecke (Firmen) ist die Nutzung nicht zulässig. (lt. AGB)

    • Die AGBs von WhatsApp untersagen den Unternehmen in der Tat eine kommerzielle Nutzung der App. Doch geht der Kontakt vom Kunden aus, handelt es sich um normale Kommunikation. Einige Unternehmen nutzen WhatsApp z.B. über WhatsApp-Buttons auf der Webseite um Kundensupport darüber abzuwickeln.
      Gestattet oder duldet ein Unternehmen die Privatnutzung von Smartphones, können Mitarbeiter auch so die App installieren und es kann nicht ausgeschlossen werden, das Unternehmensdaten von WhatsApp/Facebook abgegriffen werden.

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