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Streetside – (K)ein Sieg für den Datenschutz?

Streetside – (K)ein Sieg für den Datenschutz?

Bekanntlich sind seit Mai dieses Jahres Kameraautos für den Geodatendienst Bing Maps Streetside von Microsoft auf Deutschlands Straßen unterwegs, um Straßen und Häuser zu filmen. Erstes Bildmaterial soll voraussichtlich ab Sommer 2011 in das bestehende Kartenmaterial von Bing Maps integriert werden.

Microsoft beugt sich dem Datenschutz

Nach Meldungen u.a. von WELT ONLINE hat Microsoft den Forderungen der Datenschützer nachgegeben und räumt nunmehr Mietern und Hausbesitzern die Möglichkeit ein, der Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Häuser im Internet vorab innerhalb der Frist von acht Wochen vor der Freischaltung zu widersprechen.

Wer wolle, dass sein Haus Straßenfoto-Dienst unkenntlich gemacht wird, soll von August bis September beim US-Konzern einen entsprechenden Antrag einreichen. Details zum Verfahren sollen allerdings erst „rechtzeitig“ im Vorfeld der Veröffentlichung bekannt gegeben werden.

Wie Google Street View

So wie bereits im vergangenen Jahr Google mit seinem Konkurrenzprodukt Google Street View hatte Microsoft ursprünglich geplant, das Material erst einmal komplett auf seine Seite zu stellen, ohne Rücksicht darauf, ob die Betroffenen dies wollten oder nicht. Erst nach der Veröffentlichung sollten die betroffenen Anwohner entsprechende Gebäude verpixeln lassen können.

Microsoft begründete seinen ursprünglichen Plan nach Angaben von chip.de damit, dass für einen Vorabwiderspruch erhebliche Datenmengen erhoben werden müssten.

Strittige Rechtslage

Die Rechtslage zum Vorabwiderspruch durch Betroffene ist jedoch strittig. Der Geodaten-Kodex des High-Tech-Verbandes BITKOM sieht nämlich keinen Vorabwiderspruch vor. Der Präsident des Verbandes BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, kritisiert, dass sich Microsoft dem Druck gebeugt habe und äußerte:

Wir haben Verständnis dafür, dass Microsoft nunmehr auf Druck von Datenschützern und Politikern auf freiwilliger Basis eine Vorabwiderspruchsmöglichkeit bei seinem Geodatendienst Bing anbietet.

Mittelstand hat Nachsehen

Anders als mittelständische Unternehmen sind laut der Pressemitteilung des BITKOM große und international aufgestellte Unternehmen wie Google und Microsoft in der Lage, einen Vorabwiderspruch für Panoramadienste im Internet einzurichten. Dagegen können mittelständische deutsche Anbieter den mit dem Vorabwiderspruch verbundenen Aufwand faktisch gar nicht stemmen. Dies führe dazu, dass innovative Mittelständler aus Deutschland kaum mehr entsprechende Angebote auf den Markt bringen können, da die Bearbeitung vielzähliger Vorabwidersprüche für kleinere Unternehmen nicht zu bewältigen sei.

Wozu die ganze Aufregung?

Um zu beurteilen, ob es die Aufregung überhaupt wert ist, ist zu differenzieren – und zwar danach, wie die Aufnahmen erfolgen und was sie zeigen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das aus Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitet wird, kann nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 25.10.2010, Az.: 10 W 127/10) verletzt sein, wenn die Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen. Denn in diesem Fall beschränkten sich die Aufnahmen nicht auf Wände und Fassaden, sondern beträfen die individuelle Sphäre einer Person. Die Entscheidung des KG Berlin erging zwar zum Geodatendienst Google Street View, gilt aber für Bing Maps Streetside gleichermaßen.

Kein allgemeines Persönlichkeitsrecht für Hausfassaden

Dagegen sind bloße Hausaufnahmen von offener Straße nicht zu beanstanden. Denn sie zeigen nichts anderes als das, was jeder im Vorbeigehen sehen kann. Daher gibt es unter Datenschutzgesichtspunkten weit Wichtigeres und Schlimmeres als Aufnahmen von Häuserfassaden.

Wer dennoch Angst hat, dass sein Beton und Backstein im Internet sichtbar sein könnten, kann sich sicherlich vertrauensvoll an Christo wenden…

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