Bundestrojaner: Chaos Computer Club analysiert Spionagesoftware

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Der sogenannte Bundestrojaner hat in den letzten Tagen Politiker, die Öffentlichkeit und die Medien gleichermaßen beschäftigt. Grund dafür war eine vom Chaos Computer Club (CCC) vorgenommene Analyse der staatlich eingesetzten Spionagesoftware.

Die Analyse des Chaos Computer Clubs

Die Analyse des CCC weist im als „Quellen-TKÜ“

„getarnten „Bundestrojaner light“ bereitgestellte Funktionen nach, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen. So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. (…) Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird.“

Zudem entstünden laut CCC enorme Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können.

Datenschutz und Bürgerrechte

Datenschützer und Justizministerin fordern bei diesen Informationen eine totale Präsenz und Aufklärung.

Denn nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27.02.2008 ist eine

„heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.“

Außerdem müssten stets wirkungsvolle Sicherungsmaßnahmen vorhanden sein.

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