Die Cloud ist in aller Munde – ohne dass so richtig klar ist, was „die Cloud“ eigentlich ist und was sie alles kann. Noch viel weniger klar ist außerdem, dass sie mittlerweile fast von jedem genutzt wird – allerdings ohne dass man dies weiß…
Der Inhalt im Überblick
Stark bewölkt
Die Cloud ist also so verbreitet, dass man das Gefühl bekommen könnte, eher von einem wolkenverhangenen Himmel zu sprechen als von einer IT-Infrastruktur. Da es verschiedenste Ausprägungen des Cloud-Computing gibt, ist das Finden einer konkreten Begriffsbestimmung recht schwierig.
Eine abstrakte Definition hat das BSI in seinem Eckpunktepapier veröffentlicht. Danach ist Cloud-Computing
„ein IT-Angebot, das es ermöglicht, eine oder mehrere IT-Dienstleistungen wie Rechenleistung, Hintergrundspeicher, Entwicklungsumgebungen, Anwendungssoftware oder sogar komplette Arbeitsumgebungen jederzeit, netzbasiert, schnell und dem tatsächlichen Bedarf angepasst sowie nach tatsächlicher Nutzung abrechenbar zu beziehen.“
Heiter bis Wolkig
Dafür, dass eigentlich keiner weiß, was eine Cloud ist, nutzen sie recht viele Menschen. Laut einer neuen Studie der BITKOM
„wird der Cloud-Umsatz mit Geschäftskunden und Privatverbrauchern in diesem Jahr um rund 55 Prozent auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro steigen. Privatverbraucher geben derzeit 1,6 Milliarden Euro für Cloud Computing aus. Jeder fünfte Internet-Nutzer in Deutschland nimmt bereits kostenpflichtige Cloud-Dienste in Anspruch. Derzeit speichert jeder dritte User private Daten in der Cloud oder pflegt dort seinen Terminkalender bzw. sein Adressbuch.“
Das praktische am Cloud-Computing ist sicherlich, dass Personen von überall mit unterschiedlichsten Endgeräten auf ihre Daten zugreifen können. Allerdings birgt auch genau das Gefahren, denn niemand weiß, wo sich die Daten befinden und wer alles Zugriff auf die Daten hat.
Sonne pur
Eine wichtige Anforderung an das Cloud-Computing ist sicherlich, dass die Cloud so transparent wie möglich gestaltet wird. Das bedeutet, dass der Verbraucher nicht nur wissen muss,
- wo (Land, Region) sich welche Daten von ihm befinden,
- sondern auch welche Subunternehmer noch eingeschaltet werden,
- wer Zugriff auf die Daten hat und
- welche Rechte und Pflichten der Cloud-Anbieter und welche der Cloud-Nutzer hat.
Das gleiche gilt selbstverständlich auch, wenn ein Unternehmen beschließt, bestimmte Prozesse in die Cloud outzusourcen. Denn auch wenn man sich eines externen Dienstleisters für bestimmte Bereiche bedient, bleibt das die Daten erhebende Unternehmen für die Daten verantwortlich. Trotz Nutzen von Clouds sollten also schwarze Wolken keinen Platz am IT-Himmel haben.
Vorhersagen nutzen
Aus diesem Grund sollte man sich stets absichern und sich vor Nutzen der Dienstleistungen einer Cloud genau über diese informieren. Für Verbraucher birgt das Nutzen von Clouds die Gefahr, dass Daten nicht nur von Ihnen selbst, sondern auch von Personen eingesehen werden können, von denen Sie nicht einmal wissen, dass es sie gibt.
Für Unternehmen birgt das Outsourcen von Dienstleistungen in Clouds die Gefahr, dass gesetzlich vorgeschriebene Dienstleisterkontrollen (§ 11 BDSG) nicht eingehalten werden können, was wiederum zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 € (§ 43 BDSG) führen kann.
Daher ist man wie immer gut beraten, sich bei der Frage ob Clouds genutzt werden sollen durch den Datenschutzbeauftragten umfassend unterstützen zu lassen…