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Clubhouse: Social-Media-Hype und der Datenschutz

Clubhouse: Social-Media-Hype und der Datenschutz

Die neue audiobasierte Social-Media-App Clubhouse ist in aller Munde und dominiert seit Kurzem die App Store-Charts der sozialen Netzwerke. Ob Clubhouse jedoch den Schutz der personenbezogenen Daten seiner Nutzer genauso streng nimmt wie den Exklusivzugang, ist allerdings fraglich. Wir werfen einen kritischen Blick auf die App und schauen wie es um ihren Datenschutz bestellt ist.

Der Podcast im Live-Format

Und was hat es nun mit diesem neuen Hype auf sich, dass sogar prominente Influencer oder Politiker sie nutzen? Clubhouse ist eine App, die es sich zum Ziel gemacht hat, Menschen miteinander zu vernetzen. Dies soll aber nicht wie bei Twitter, Instagram, TikTok und Co. über Schrift, Bild und Video geschehen. Nein, bei Clubhouse gilt stattdessen das gesprochene Wort.

Nutzer können bei der Anmeldung verschiedene Interessen angeben, auf denen die Beitrittsvorschläge zu Clubs basieren. Die Clubs sind Communitys verschiedener Nutzer zu den unterschiedlichsten Themen, in denen unter anderem auch die Räume geteilt werden, die das Herzstück von Clubhouse ausmachen.

Die Räume sind vergleichbar mit einer virtuell gestalteten Podiumsdiskussion oder einem Podcast im Live-Format. Moderatoren sprechen per App live über aktuelle Themen. Dabei können Zuhörer dem virtuellen Raum jederzeit beitreten, aber Moderatoren entscheiden, wer sprechen kann und wer nicht. Somit sind zunächst alle Teilnehmenden außer den Moderatoren stumm geschaltet. Hebt eine Person die Hand per Button auf der App, können Moderatoren diese Person zum Sprechen freischalten. Zudem sind Moderatoren berechtigt, Teilnehmer auch stumm zu schalten oder sogar aus dem Raum auszuschließen.

Prinzipiell kann jeder Nutzer von Clubhouse neue Räume erstellen und als Moderator den Raum entweder für alle Nutzer von Clubhouse zugänglich machen oder den Raum auf Nutzer beschränken, die den Moderatoren folgen oder sogar Einladungen an ausgewählte Personen versenden.

Woher der Hype?

Aktuell ist die App nur für Nutzer eines Apple-Smartphones verfügbar. Zudem befindet sich Clubhouse noch in der Betaphase, was nach Aussage des Entwicklerunternehmens Alpha Exploration Co. mit Sitz am bedeutendsten Tech-Standort der Welt namens Silicon Valley der Grund für den exklusiven Zugang per Einladung ist. Denn nur wer bereits Clubhouse nutzt, hat die Möglichkeit zwei weitere Personen einzuladen. Somit wird hier eine erfolgreiche Marketingstrategie ausgespielt, die Mittel wie die künstliche Verknappung und Exklusivität einsetzt. So gut sogar, dass bereits auf Plattformen wie eBay die Einladungen für viel Geld versteigert werden.

Dieses Phänomen ist mit Podcasts, die sich einer steigenden Beliebtheit erfreuen, vergleichbar. Die App Clubhouse setzt ebenfalls auf eine audiobasierte Nutzung, mit Erfolg. Besonders während des Lockdowns sind Möglichkeiten gern gesehen, die es Personen erlauben, ins Gespräch zu kommen. Um diese Art von Vernetzung bieten zu können, setzt Clubhouse auf Transparenz. Diese Transparenz stellt jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein zweischneidiges Schwert dar.

Vollständige Transparenz der Community

Die datenschutzrechtlichen Bedenken beginnen bereits bei der Anmeldung. Wird eine Person von einem Clubhouse-Nutzer eingeladen und meldet sich daraufhin bei Clubhouse an, zeigt das Profil immer, von wem die Person zu Clubhouse eingeladen wurde. Ob diese Kontrolle der Vernetzung erforderlich ist für das Networking, ist äußerst fraglich. Zumindest sollte diese Angabe für den Nutzer optional sein.

Schwerer wiegt jedoch die Transparenz bei den Clubs und Räumen. Jedes Mitglied eines Clubs ist von jedem Nutzer einsehbar und auch die Räume überlassen nichts der Fantasie. Jeder Zuhörer, sei er aktiv beteiligt an der Diskussion oder nur stummer Teilnehmer, ist für jedes Mitglied des Themenraums zu sehen.

Dies kann zumindest den Vorteil bieten, dass eine gewisse Selbstkontrolle praktiziert wird. Mitglieder sind mit Klarnamen einsehbar und können dem Gesprochenen zugeordnet werden. Sollten Teilnehmer beispielsweise jemanden beleidigen oder diskriminieren, können die anderen Mitglieder eingreifen und das besagte Mitglied melden.

Auf der anderen Seite ist das gesamte Netzwerk jeder Person einsehbar, sodass Personen, die Hassrede verbreiten, schnell fälschlicherweise mit anderen Personen und Clubs aus ihrem Netzwerk assoziiert werden könnten. Diskriminierung und Rassismus sind bereits Thema gewesen bei Apps wie Telegram und machen auch vor Clubhouse nicht halt. So sollte Clubhouse hier eine effektive Präventionsmaßnahme anstreben, welche die Privatsphäre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nutzer in Einklang bringt.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Auch der Umstand, dass die App auf die Kommunikation per Audio setzt, kann aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sein. In der Datenschutzerklärung von Alpha Exploration Co. heißt es:

„Solely for the purpose of supporting incident investigations, we temporarily record the audio in a room while the room is live.“

Somit solle es Clubhouse möglich sein, bei Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinien die Audioaufnahmen der Nutzer während einer aktiven Raumsitzung aufnehmen und speichern zu können, um mögliche Vorfälle im Nachgang aufzuklären. Wird kein Nutzer während eines aktiven Raums gemeldet, wird Clubhouse nach eigenen Angaben die Audioaufzeichnung nach Beendigung des aktiven Raums löschen.

Diese temporäre Audioaufzeichnung werde verschlüsselt aufbewahrt. Angaben zu einer Transportverschlüsselung macht Clubhouse in seiner Datenschutzerklärung hingegen nicht. Zudem werde keine Audioaufzeichnung vorgenommen von Personen, die bloß Zuhörer oder stumm geschaltet sind.

Demnach ist die Teilnahme als Zuhörer eines Raums deutlich datenschutzfreundlicher als bei Personen, die aktiv an der Diskussion teilnehmen. Hier ist nämlich zu beachten, dass auch temporäre Audioaufzeichnungen auf den US-amerikanischen Servern des Unternehmens landen und somit ein Zugriff Dritter nicht ausgeschlossen werden kann.

Bloß ein weiterer Datenkrake?

Weiterhin nennt die Datenschutzerklärung umfangreiche Datenkategorien, was wir bereits von ähnlichen Social Media Apps kennen. Leider herrscht auch hier Intransparenz bezüglich des Umfangs der verarbeiteten Daten und der Verarbeitungszwecke, wie beispielsweise:

„We collect information about the people, accounts, and groups you are connected to and how you interact with them through our Service.“

Die Datenkategorien werden hier bewusst vage gehalten. Eine umfangreiche Profilbildung kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, da Clubhouse in der Datenschutzerklärung angibt, dass die Version für das Smartphone möglicherweise keine Einstellungen vorsieht, die ein Tracking unterbinden. Wie diese Daten letztlich zusammengeführt oder für genannte statistische Zwecke pseudonymisiert werden, bleibt ungewiss.

Sicher ist zumindest, dass die App die Kontakte des Nutzers ausliest, um Vorschläge für Einladungen zu generieren. Somit werden auch personenbezogene Daten von Ihren Kontakten gespeichert, die eine solche Verarbeitung aber unter Umständen nicht wünschen. Für eine rechtmäßige Verarbeitung der Daten aus den Kontaktbüchern ist es erforderlich, die Einwilligungen der Personen einzuholen, zumal die Gefahr von ungewollten Schattenprofilen besteht.

So werden beispielsweise auch die Empfänger der personenbezogenen Daten nicht transparent vorgestellt. Obwohl Cloubhouse angibt, keine Daten an Geschäftspartner zu verkaufen, lässt folgender Absatz der Datenschutzerklärung Zweifel aufkommen:

„We may share Identification Data and Internet Activity Data with social media platforms and other advertising partners that will use that information to serve you targeted advertisements on social media platforms and other third party websites – under certain regulations such sharing may be considered a “sale” of Personal Data“

Update 27.01.2021: Zwischenzeitlich hat die Verbrauchzentrale Bundesverband Clubhouse wegen AGB, die nur auf Englisch vorhanden sind, einem fehlenden Impressum und verschiedenen Datenschutzverstößen, darunter auch Auswertung der Adressbücher von Nutzerinnen und Nutzern, abgemahnt. Spannend wird sein, wie Clubhouse darauf reagiert. Denn die Frage, ob Verbraucherverbände allgemein Datenschutzverstöße nach der DSGVO abmahnen können, ist noch nicht abschließend geklärt. Der BGH hat diese Frage jüngst erst dem EuGH vorgelegt (Az.: I ZR 186/17).

Update 02.02.2021: Nachdem sich der HmbBfDI mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt hat, wurde nun ein Fragenkatalog an die Betreiber der Clubhouse App in Kalifornien übersandt, um bei denen die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts zu überprüfen

Mit Vorsicht zu genießen

Wie nun letztlich die eigene Definition von Clubhouse eines Verkaufs von personenbezogenen Daten aussieht, ist unklar. Hinsichtlich der zahlreichen Datenschutzskandale von Social Media Plattformen wie Facebook sollte man vielleicht aber vom Schlimmsten ausgehen. Vor allem der Hype um die innovative Social Media App lässt viele Menschen unvorsichtig werden, was den Schutz ihrer Daten anbelangt. Dennoch bietet Clubhouse während des Lockdowns eine gute Möglichkeit, mit Menschen in Kontakt zu treten und Neues zu entdecken. Somit der Appell: Mit Vorsicht zu genießen!

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  • Danke für den informativen Beitrag! Ist euch bekannt, ob die App demnächst auch für andere Betriebssysteme verfügbar sein wird?

  • Könnte man das Unternehmen dazu zwingen, die Datenschutzerklärung zu konkretisieren, um mehr Transparenz zu erlangen?

    • In der Tat könnten die Datenschutzaufsichtsbehörden hier eingreifen. Zwar befindet sich der Sitz des Entwicklerunternehmens in den USA, hier greift jedoch das Marktortprinzip der DSGVO, indem der Entwickler die App für EU-Bürger anbietet oder die App möglicherweise sogar geeignet ist, das Verhalten von europäischen Nutzern zu überwachen (vgl. Art. 3 Abs. 2 lit a und b DSGVO). Somit fällt Clubhouse in den Anwendungsbereich der DSGVO. Hier können die Aufischtsbehörden ihre weitreichende Kontrollfunktion ausspielen. Gemäß Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO hat die Aufsichtsbehörde beispielsweise die Abhilfebefugnis, den Verantwortlichen anzuweisen, Verarbeitungsvorgänge gegebenenfalls auf bestimmte Weise und innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Einklang mit der DSGVO zu bringen. Somit könnte die Aufsichtsbehörde in der Tat Clubhouse anweisen, ihre Datenschutzerklärung transparenter zu gestalten. Häufiger verhängen die Behörden jedoch ein Bußgeld statt eine Änderung der Datenschutzerklärung zu erzwingen.

      Edit: Zwischenzeitlich ist aber immerhin die Verbraucherzentrale Bundesverband tätig geworden und hat Clubhouse u.a. auch wegen Datenschutzmängeln abgemahnt.

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