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Corona-Gästelisten im Fokus der Polizei

Corona-Gästelisten im Fokus der Polizei

Manch einer hatte es schon befürchtet: Die seitens Restaurants, Cafés und Biergärten erfassten Gästedaten werden zweckentfremdet. In mehreren Bundesländern greift die Polizei auf die wegen Corona geführten Gästelisten zu – ganz im Sinne der Strafverfolgung, aber contra Datenschutz?

Ermittlungserfolge – Corona sei Dank

Wir erinnern uns: Im Zuge der Corona-Bekämpfung wurde den Gaststätten und Restaurants in vielen Bundesländern auferlegt, Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen. Ohne diese Listen sei es für die Gesundheitsämter nicht nachvollziehbar, wer wann wie auf Infizierte getroffen sein könnte. Die Corona-Listen dienen damit der Nachverfolgung von Infektionsketten. Das wurde auch genau so kommuniziert – man brauche sich keine Gedanken zu machen, Datenschutz wirkt, alles easy.

Wie in den vergangenen Wochen bekannt wurde, verschaffen sich vielerorts jedoch auch Polizeibeamte Einsicht in die Listen, um sie für ihre Zwecke zu nutzen. Mit Hilfe der Gästelisten lassen sich Verdächtige einengen, Zeugen finden, Straftaten aufklären.

Bisher sei der polizeiliche Zugriff aber die Ausnahme gewesen: In Bayern zehnmal, in Hamburg fünfmal, in Rheinland-Pfalz ca. ein Dutzend Mal. Bremen hält sich bedeckt und spricht von Einzelfällen. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen melden (noch) keine Zugriffe. Die Dunkelziffer ist sicher höher: Wie oft die Listen polizeilich herangezogen wurden, dürfte nirgends zentral erfasst sein. Angesichts des Aufschreis sind die Verantwortlichen in Politik und Behörden auch wohl kaum scharf darauf, die Fakten auf den Tisch zu legen.

Stattdessen wiegeln die Innenministerien ab: Die Polizei blicke nur in die Gästelisten, wenn es um Gewalt- und Sexualdelikte gehe, nicht bei Bagatellen. Vorgekommen sei dies bisher unter anderem bei einem Verkehrsunfall, einem Raubüberfall, einem vermissten Wanderer und versuchten Tötungsdelikten. Datenschützer und der ein oder andere Politiker äußern Bedenken – zum Teil halte man das Vorgehen für unzulässig, auf jeden Fall aber sei es intransparent.

Was Gastronomen beachten müssen

Für die Gastwirte und Lokalinhaber dürfte es eine große Erleichterung gewesen sein, endlich wieder öffnen zu können, trotz Schutzmasken, Mindestabständen und Gästelisten. Dennoch herrschte zu Beginn dezent Chaos: Die Vorschriften in den Bundesländern divergieren, die betroffenen Unternehmen standen vor (Datenschutz-)Rätseln. Was Gastronomen bei der Führung der Gästelisten zu beachten haben, wurde bereits vielfach diskutiert. Die Weitergabe der Gästelisten-Daten an die Polizei war aber bisher kein Thema.

Doch das Verbrechen schläft nie: Deswegen zeigten sich die Strafverfolgungsbehörden erfinderisch. Dass die Polizei Anfragen stellt, um an für sie nützliche Informationen zu gelangen, ist nicht neu – auch müssen Unternehmen stets prüfen, ob eine Datenweitergabe erfolgen darf. Für Gastronomen heißt das:

  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, auf welche Befugnisnorm die Polizei ihr Verlangen nach Herausgabe bzw. Einsichtnahme der Listen stützt.
  • Am besten behalten Sie die vorgelegte Beschlagnahmeanordnung als Nachweis.
  • Bitten Sie um Informationen zum Zweck und der Erforderlichkeit der Datenverarbeitung.

Kommt die Aufsichtsbehörde auf sie zu, reicht es nämlich nicht, einfach nur auf die Polizei zu verweisen. Sie selbst sind in der Pflicht!

Ziel dieses Beitrags ist es allerdings nicht, die Gastronomen in den Fokus zu setzen – vielmehr gilt es schon viel früher nachzuhaken: Ist es überhaupt zulässig, dass die Polizei Einsicht in die Corona-Gästelisten nimmt?

Heiligt der Zweck die Mittel?

Der Strafverfolgung sind (auch datenschutzrechtliche) Grenzen gesetzt – die Polizei darf eben nicht alles. Sie ahnen es: Die Politik spielt auch in dieser Diskussion Datenschutz gegen Opferschutz aus, weiß sie doch genau, dieses Argument zieht bei den meisten. Doch wer genauer hinguckt, stößt auf Ungereimtheiten.

Ist das polizeiliche Handeln zulässig?

Wie stets in der Juristerei: Das kommt darauf an. Greift eine strafprozessrechtliche Befugnisnorm, ist die Zulässigkeit der Gästelisteneinsicht denkbar, sofern die Voraussetzungen eingehalten werden.

Möglicherweise ließe sich das Vorgehen auf § 94 Abs. 1 oder 2 StPO stützen:

„(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.“

Im Fall der Beschlagnahme gilt jedoch gemäß § 98 Abs. 1 StPO ein Richtervorbehalt. Bei Gefahr in Verzug entscheidet der Staatsanwalt. Dennoch herrscht Uneinigkeit bei Polizei und Datenschützern – die Gastronomen dürften sich allein gelassen fühlen.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, betont die Wichtigkeit einer strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die polizeiliche Einsicht in die Corona-Gästelisten sei möglich:

„Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und andere Ermittlungsansätze nicht erkennbar sind, muss es die Möglichkeit geben, in solche Gästelisten einzusehen und die Daten auszuwerten, das sehen die jeweiligen Gesetze auch so vor.“

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) widerspricht aus Sicht der baden-württembergischen Corona-Verordnung, aus welcher sich eine eindeutige Zweckbindung ergebe:

„Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig.“

Der Bayerische Beauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, hält das Vorgehen der Polizisten im Rahmen einer Beschlagnahme für zulässig, er verweist jedoch darauf:

„Die Freiheitsrechte der betroffenen Gäste und die Strafverfolgung müssen abgewogen und in eine rechtssichere Balance gebracht werden.“

Intransparenz und Tabus

Wo liegt nun eigentlich das Problem? Ob die Polizei im Einzelfall rechtmäßig gehandelt hat oder nicht, lässt sich – gerade in den Dunkelziffer-Fällen – schwer pauschal beantworten, aber das Signal ist fatal. Nach außen wurde stets betont, die Daten dienten der Corona-Bekämpfung. Wenn nun im Verborgenen Daten an die Polizei fließen, ist das äußerst intransparent gegenüber den Betroffenen.

Thomas Geppert, der Bayerische Landesgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga ist überrascht:

„Das verwundert uns schon sehr. Das war so nicht gedacht und von der Politik anders kommuniziert.“

So sieht das auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze:

„Die Verordnung sagt: die Daten dürfen nur an die Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Und das Strafgesetz sagt: Bei einem besonders schweren Fall darf auch die Polizei auf diese Daten zugreifen. Transparenz und Klarheit können nur durch ein bundesweites Begleitgesetz erreicht werden.“

Martin Hagen, der Vorsitzende der FDP-Fraktion des Bayerischen Landtags, geht noch weiter:

„Ein Zugriff durch die Polizei muss ausgeschlossen werden. Das Beteuern (…), die Daten nur bei besonders schwerwiegenden Delikten zu nutzen, reicht nicht aus. Gästedaten müssen tabu sein. Das muss gesetzlich klargestellt werden.“

Völlig absurd?

Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann reagiert harsch:

„Die Polizei geht in einem Wirtshaus einem Mordversuch nach und sucht Zeugen. Nach Auffassung von FDP und Grünen sollte sie den Täter lieber laufen lassen, anstatt die Gästedaten beizuziehen, um den Täter zu ermitteln oder Gäste ausfindig zu machen, die etwas gesehen haben könnten. Einen vermissten Wanderer würden Herr Hagen und Frau Schulze wohl auch lieber seinem Schicksal überlassen. Das ist doch völlig absurd.“

Darum geht es nicht. Betroffene sind über Zugriffe auf ihre personenbezogenen Daten im Vorhinein richtig zu informieren, nicht hinterrücks mit vollendeten Tatsachen zu überraschen.

Joachim Herrmann fasst seine Sicht der Dinge so zusammen:

„Man kann doch nicht unter dem Deckmäntelchen eines falsch verstandenen Datenschutzes die Hände in den Schoß legen.“

Schön, dass der Politiker den Datenschutz verstanden hat: Er kommt nur zum Tragen, wenn er in den Kram passt.

Corona-kontraproduktiv

Der Zugriff der Ermittlungsbehörden auf Corona-bedingt geführte Gästelisten ist ein Eigentor: Potentielle Zeugen tragen künftig vermehrt Falschangaben ein, um nicht selbst in den Fokus der Polizei zu gelangen. Straftäter überlegen es sich bald zweimal, ob sie in der Nähe des Tatorts ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Die Corona-Gästelisten und die damit bezweckte Virenbekämpfung leben vom Vertrauen – wer den Gastronomen sowie Politikern nicht traut, trägt nur noch Fantasienamen ein. Polizeibehörden sollten behutsam handeln, meint der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Stephan Thomae, denn

„Was unsere Bürgerinnen und Bürger zurecht erwarten, ist, dass ihre Daten nicht einfach zweckentfremdet werden. Alles andere schadet dem Vertrauen und der Akzeptanz, die aber Grundvoraussetzungen sind.“

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) trifft klare Worte:

„Diese Datenerhebung zum Besuch in einem Lokal, einer Gaststätte, einer Veranstaltung sind nur für eine Nachverfolgung bei Corona Infektionen angeordnet worden. Alles andere ist Missbrauch und kontraproduktiv. Die Bürger müssen sich auf Anordnungen verlassen können!“

Gegenüber Behörden sind seit jeher gesunde Zweifel angebracht – diese werden nun infolge intransparentem Auftreten nur noch verstärkt. So ist es auch kaum verwunderlich, dass laut Gästeliste ein Donald Duck seine Ente mit Blaukraut und Knödel genießt.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga befürchtet sogar, Gäste könnten ausbleiben, weil sie sich wegen des polizeilichen Vorgehens nicht mehr in Listen eintragen würden wollen. Das mag der Corona-Bekämpfung dienlich sein, für das Sozialleben und die Gastronomiebetriebe ist das aber nicht gerade förderlich.

Mickey Maus, Flirts und Missbrauchspotential

Datenmissbrauch gibt es zuhauf – immer und überall. Auch wenn die Polizei hier möglicherweise rechtmäßig gehandelt hat, ändert dies nichts am Empfinden der Bürgerinnen und Bürger, die sich in solche Listen eintragen müssen: Solange sie nicht einschätzen können, was mit ihren Kontaktdaten passiert, nennen sie sich eben Mickey Maus. Bereits in der Vergangenheit haben Flirtversuche infolge der Eintragung in Corona-Listen für Aufregung gesorgt, nun wirft polizeiliches Handeln Fragen auf. Vielleicht täte die Politik gut daran, sich ausnahmsweise einmal in die Sorgen und Nöte der Betroffenen hineinzuversetzen.

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  • Déjà-vu : von den Mautdaten ging auch einmal die unkeusche Rede, sie wären zweckgebunden und würden keinesfalls . . . Hat sich auch nicht lange gehalten.

  • Können Sie vielleicht noch erklären warum Art. 2 d, der DSGVO keine Anwendung findet.

    • Die von Ihnen genannte Norm dürfte auch im vorliegenden Fall Anwendung finden, weshalb der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte sich wohl auch nicht auf die DSGVO bezogen hat.

      Die Ausführungen zur Zweckbindung wurden nicht vor dem Hintergrund der DSGVO, sondern der Corona-Verordnungen geführt, die den Zweck der Eingriffe nennen müssen. Die DSGVO ist zwar Teil des Datenschutzes, der Datenschutz findet sich aber auch in anderen Gesetzen und Regelungen im Hintergrund. Indem für die Datenverarbeitung aufgrund der Corona-Verordnungen ein Zweck bestimmt wurde, hat man gleichzeitig festgelegt, diesen aus Datenschutzgründen zu achten.

      Die polizeilichen Zugriffe sind daher weniger im Lichte der DSGVO zu betrachten, sondern eher im Lichte des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die bei Missachtung des Zwecks der Corona-Verordnungen verletzte Rechtsgüter der Betroffenen darstellen.

      Die Frage war daher, verstößt die Polizei gegen die Zweckbindung der Corona-Maßnahmen und damit gegen die Corona-Verordnung. Das ist möglich.

  • Mir wurde über Gastronomen berichtet, dass u.A. auch schon bei einfachen Drogenvergehen auf die Daten zugegriffen wird.
    Obwohl ich mit so etwas nichts zu tun habe, gebe ich nur noch falsche Personalien für diese Listen an. Offenbar ist das Risiko, an Corona zu erkranken geringer, als ungerechtfertigt mit unserem Polizeistaat in Konflikt zu kommen.

  • Wenn schon Gästelisten erfasst und missbraucht werden, was geschieht mit den Daten im Fitnesscenter? Werden die direkt an die Krankenkassen weitergeleitet? Ich bin zutiefst beunruhigt.

  • Hat man wirklich erwartet, dass sich Schwerkriminelle mit echten Daten in die Listen eintragen? Ins Netz sind bestimmt nur ein paar kleine Lichter gegangen, aber das Vertrauen ist durch die polizeilichen Zugriffe auf die Listen nun zerstört und so leidet auch die gute Sache, die man eigentlich bewirken wollte.

    Neben ein paar Rentnern werden hauptsächlich Damen des horizontalen Gewerbes ihre echten Telefonnummern eintragen, denn unzählige Listen liegen ja – allen Datenschutzauflagen zum Trotz – einladend offen auf und jeder sieht und kann vielfach unbemerkt abfotografieren, wer heute bereits zu Gast war oder ist.

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