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Dashcam-Urteil: Rechtslage bleibt unklar

Dashcam-Urteil: Rechtslage bleibt unklar

Wie wir im März berichtet haben, sind die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer einhellig der Meinung, dass sog „Armaturenbrett-Kameras“ in Autos in der Regel unzulässig sind. Aber das ist nur eine Meinung, keine geltende Rechtslage, die in Deutschland alles andere als klar ist und auch nach dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Urteil vom 12. August 2014 – Az.: AN 4 K 13.01634) weiterhin unklar bleibt.

Einleuchtendes Beispiel für den Sinn des Datenschutzes

Da fährt ein Rechtsanwalt (!) in seinem Auto durch die Gegend und zeigt andere Verkehrsteilnehmer an, weil er sich von Ihnen genötigt fühlt. Nötigungen im Straßenverkehr sind durchaus keine Seltenheit, aber ob man als einzelner Autofahrer so viel erlebt, dass es für 22 (!) Anzeigen wegen Verkehrsdelikten ausreicht? Um die „Täter“ zu überführen verwendete der Rechtsanwalt unter anderem Aufnahmen seiner Dashcam, wie der Spiegel berichtet.

Gegängelt fühlte sich der Rechtsanwalt aber nicht nur von anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch von den Behörden, die ihn an der freien Ausübung seines Hobbies hindern. Denn wie alle Aufsichtsbehörden hält auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach die Kameras in Autos für unvereinbar mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Also verklagte er die Behörde kurzerhand.

Teilerfolge und Teilverbote

Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied, dass das Gesetz heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter grundsätzlich nicht zulasse und diese einen

„erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellten.“

Daraus folgerte das Gericht, dass keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden dürfen, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten zu übermitteln. Unter „Dritte“ fällt ausdrücklich auch die Polizei, die dafür zuständig ist, Strafanzeigen wegen Verkehrsdelikten aufzunehmen. Soweit, so klar. Oder doch nicht?

Im Umkehrschluss sind Aufnahmen zu privaten Zwecken – als ohne die Absicht, die Aufnahmen Dritten zugänglich zu machen – weiterhin möglich. Wenn man außerdem berücksichtigt, dass es kein Beweisverwertungsverbot wegen Datenschutzwidrigkeit gibt und Gerichte daher die Aufnahmen von Dashkameras durchaus akzeptieren, um den Unfallhergang zu klären, muss man wohl annehmen, dass unser Rechtsanwalt seinem Hobby weiter frönen darf.

Das gilt umso mehr, als das Gericht den Verbotsbescheid des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht aufhob, weil das Verbot gegen den Rechtsanwalt nicht eindeutig genug formuliert gewesen sei.

Ist eine Klärung ist Sicht?

Eine Berufung zum bayrischen Verwaltungsgerichtshof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts zugelassen. Die Parteien können die Rechtslage also durch eine weitere Instanz klären lassen. Doch selbst wenn das Urteil klarer ausfallen sollte: Ein Beweisverwertungsverbot kann der Verwaltungsgerichtshof nicht erlassen.

Insofern ist der Gesetzgeber gefragt. In unseren Nachbarländern Belgien, Luxemburg und Österreich hat man sich schon zu einem generellen Verbot durchgerungen.

Eine Klärung ist auch deshalb dringend geboten, weil Kameras nicht nur an Windschutzscheiben befestigt werden können, sondern dank Google demnächst auch auf den Nasen von Rechtsanwälten und anderen Zeitgenossen mit ausgefallenem Freizeitverhalten.

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  • @Dr.Datenschutz

    Zwei Punkte:

    1. Diese Dashcams sind alleine schon deshalb gefährlich, weil sie keine gerichtsfeste „Beweis“sicherung zulassen. Der Besitzer der Dashcam kann die Aufnahmen zu eigenen Gunsten nach Belieben manipulieren. Dass Gerichte überhaupt solche Anscheinsbeweise akzeptieren, finde ich beunruhigend. Bald werden wohl erste osteuropäische Betrügerbanden mit Dashcams Unfälle provozieren und anschließend mit den manipulierten „Beweisen“ den dicken Reibach bei Versicherungen und Gerichten machen.

    2. „In unseren Nachbarländern Belgien, Luxemburg und Österreich hat man sich schon zu einem generellen Verbot durchgerungen.“

    Haben Sie mehr Informationen dazu? Das klingt spannend. Warum genau haben diese Länder Dashcams verboten? Die drei genannten Länder gelten ja nun nicht gerade als Datenschutz-Paradiese.

    In unseren Nachbarländern Belgien, Luxemburg und Österreich hat man sich schon zu einem generellen Verbot durchgerungen .

    • Zu 1.
      Deswegen nach einem Unfall -unbedingt- vor Ort bleiben und auf die Polizei warten. Dieser das Video-Material übergeben.
      Zu 2.
      Nein, wnigstens in Ö ist nicht „die DashCam“ verboten, sondern die (nicht genehmigte) Videoüberwachung. Googeln Sie mal, selbst Richter in AT dürfen entscheiden, ob sie solche Aufnahmen verwenden.

    • Die Manipulationsgefahr wird von Experten einhellig so beurteilt wie von Ihnen. Gerichte sind bei der Beweiswürdigung frei, weshalb der Beweiswert der Dashcam-Aufnahmen von den Gerichten in Deutschland sehr unterschiedlich bewertet wird.
      Einige Hintergründe zur Rechtslage im benachbarten Ausland finden Sie bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam

    • @ Harald
      ad1) ob das ein Beweis ist oder nicht, ist das Problem der erkennenden Behörde. Das Argument: „man kanns fälschen und die Behörden sind zu dumm es zu erkennen, drum lassen wirs gleich“ ist spätestens seit der Erfindung des Kopierers nicht mehr zulässig :-)
      @2: Dass es in Österreich ein Verbot von Dash-Cams gibt, kann ich nicht bestätigen. Es gibt gerade mal einen Bescheid der damaligen Datenschutzkommission, dass es Privaten generell an der rechtlichen Befugnis zur Videoüberwachung des öffentlichen Raumes fehlt und eine Registrierung einer dashcam abgelehnt. Daraus ein Verbot lesen zu wollen ist zumindest kühn…

  • „Nötigungen im Straßenverkehr sind durchaus keine Seltenheit, aber ob man als einzelner Autofahrer so viel erlebt, dass es für 22 (!) Anzeigen wegen Verkehrsdelikten ausreicht?“

    Da lade ich Sie ganz herzlich zum Selbstversuch ein:
    a) der einfache Selbstversuch:
    Halten Sie sich mal streng an die Geschwindigkeitsbegrenzungen (insbesondere seien Sie -am- Ortseingangsschild auf 50 und beschleunigen -nicht-vor- dem Ortsausgangsschild wieder) und beachten streng die Überholverbote (Faustregel: Fahrrad muss mit 1.5-2m seitlichem Abstand (Lenkerende zu Spiegelaussenkante) überholt werden, alle Fahrzeuge dürfen nur überholt werden, wenn Sie die gesamte benötigte Strecke (Faustregel: Überholweg + Fahrtweg für 4s zul. Höchstgeschwindigkeit) -vor- Beginn des Überholvorganges -frei- einsehen können (und der Weg auch tatsächlich frei ist ;) )) und beobachten Sie Ihre Hinterleute.
    b) mit Katalysator
    Tun Sie dasselbe in einer bergigen Gegend (mit mehreren bis vielen nicht einsehbaren Kurven). Das ist da, wo der Anwalt wohnt.
    Profi-Tipp: Auf Alpenpässen im Sommer (mit den sich hochkämpfenden Möchtegern-Radprofis) schaffen Sie das Doppelte an einem Tag!

    Berichten Sie dann gerne hier über die Anzahl der Nötigungen, Beschimpfungen (Vogel, Stinkefinger) und beobachteten ‚echten‘ Straftaten (gegen Leib und Leben – Überholen Ihres Fahrzeuges -und- des Vorausfahrenden, wo nichtmal Sie überholen durften).

    „Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen“ (Pittiplatsch)

    • Selbstjustiz ist keine Lösung!

      • Das ist ja mal eine neue, spannende Interpretation der Tatsachen:
        „Einhaltung der Gesetze ist Selbstjustiz“ :)

        Ist es nicht vielmehr traurig bis erschreckend (bzgl. der psychischen Verfassung vieler Verkehrsteilnehmer), dass Gesetzesverletzungen und das Begehen von Straftaten geradezu gefordert werden (die Einhaltung der Gesetze als Nötigung und Provokation empfunden wird)?? Ich empfehle Ihnen den Selbstversuch sehr dringend!

    • Dass im Straßenverkehr rauhe Sitten herrschen und Verkehrsdelikte und auch andere Straftaten zunehmen, etwa Nötigung und Beleidung, will niemand bestreiten. Ob man gleich alles zur Anzeige bringen muss und ob sich dadurch etwas zum Guten wendet, ist eine andere Frage. Im Übrigen sehen Sie es den Autoren bitte nach, dass unsere Beiträge hier und da etwas zugespitzt sind. Den Berufsstand des Rechtsanwaltes dürfen wir auf die Schippe nehmen, weil wir selbst Anwälte sind.

  • Das ging auch weniger gegen die Überspitzung oder Formulierung als solche als um die traurige Tatsache, ständig zu Ordnungswidrigkeiten (die Leute „ticken doch schon aus“, wenn man nur 50 statt 55 fährt innerorts) und häufig zu Straftaten (Überholen mit Gefährdung Anderer) genötigt zu werden. Mir wäre es die Zeit nicht wert, das anzuzeigen, aber meine Sympathien hat der Herr.

    P.S. Andere Baustelle: Es scheint unmöglich, Links (URLs) zu posten. Solche Kommentare erscheinen gar nicht erst als „zu moderieren“ sondern verschwinden, bei Reposting kommt „Es sieht so aus, als ob Du das schon einmal gesagt hast“, was nach Google auf Verschiebung ins WordPress-SPAM-Fach hinweist.

  • Hallo miteinander,
    so kleingeistig kann man doch nicht sein. Natürlich sind Dashcams eine gute Idee. Es gibt immer mehr Tagträumer auf den Straßen. Möchtegern Polizisten selbsternannte Verkehrserzieher und Oberfeldwebel. Leute die denken sie können ein Auto lenken und gleichzeitig einen Callcenter Dienst erfüllen (Dauertelefonierer). Keiner gönnt dem anderen auch nur 5 km/h schneller zu fahren egal ob man selber gerade schleicht oder schon 10 km/h zu schnell unterwegs ist. Was habe ich denn bitte zu fürchten wenn ich normal fahre? Veröffentlichen der Videos ist doch so oder so nicht legal. Wenn mit diesen Kameras wieder etwas Respekt und Anstand in den Straßenverkehr gebracht wird dann kann mich jeder bis zum abwinken filmen.

    Ich habe in den letzten 2 Wochen 2 mal versucht „Schleicher“ zu überholen. Das erste mal ein Auto mit den Berühmten Ringen und 3 Liter Hubraum als TDI gesteuert von einem älteren Herrn (60-70J). Es waren so 60-65 Km/h wo 70 erlaubt sind. Für den Überholvorgang auf 80 beschleunigt. Ich war der Meinung vorbei zu sein, kurzer Blick in den Rückspiegel und ich hätte ihn fast gerammt da er mitbeschleunigt hat womit ich natürlich nicht gerechnet hatte was auch verboten ist. An der Ampel dann der Kommentar „hier ist überholen verboten“ meine Frage ob er Schilder lesen gelernt hätte weil es kein solches Schild hier gibts antwortete er „trotzdem sind sie zu schnell gefahren“ also ein Typischer Verkehrserzieher der vor lauter Langeweile nichts anderes kennt.
    Beim 2. Kandidaten das selbe spiel fährt innerorts 25-30 km/h man möchte ihn auf einer langen breiten geraden strecke überholen und beschleunigt kurz auf 55-60 kmh doch auch dieser Herr in einem Wagen mit den 3 Buchstaben als Kombi mit reichlich Leistung beschleunigt und lässt einen gar nicht erst vorbei. Fährt allerdings danach wieder mit 40 km/h vor einem her.
    Ich möchte anmerken das ich selbst einen Wagen mit den Ringen fahre und auch ausreichend Leistung habe zusätzlich genug Hubraum es liegt also keineswegs an Komplexen oder Neid sondern einfach daran das ich solche Menschen nicht verstehe.
    Sind sie erst froh wenn durch solches Nötigen und den eigenen Eingriff in den Straßenverkehr Unfälle entstehen?

    Also an die Datenschutzfraktion, klare Frage, ist das noch normal? Es gibt so viele Dumme Menschen auf der Straße da würde ein bischen Erziehung mit Sicherheit nicht schaden. Ich bin der Meinung das soetwas nicht zum Hobby oder Beruf mutieren darf doch wenn es dabei hilft die Leute wieder auf Respekt zu trimmen dann stehe ich dahinter.

    • Hallo „Upps“,

      Sie möchten soziale Probleme mit technischer Überwachung lösen. So einfach ist die Welt (leider?) nicht. Wo Respekt und Anstand fehlen, wird eine Videokamera keine nachhaltige Lösung bieten.

      Eine Dash-Cam im Auto ist nichts anderes als eine permanente, anlasslose Videoüberwachung überwiegend unbescholtener Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen (inklusive Fußgänger!). Mit dieser heimlichen und ungefragten Videoüberwachung verletzten Sie eine Reihe von Rechten: z.B. allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

      Ihre Argumentation à la „Wer sich korrekt verhält, muss nichts befürchten“ ist eine weitere Variation des berühmten „Wer nichts zu verbergen hat…“. Sie sind es, der ohne Respekt und ohne Anstand anderen Menschen Ihren Willen aufzwingt durch ungefragte Filmaufnahmen. Sie wollen jederzeit Beweise gegen andere Menschen sichern.

      Wenn es nach Ihnen geht, sollte wohl demnächst auch jeder Kamera und Mikrofon in der Brille oder am Kragen tragen, um Fehlverhalten und Straftaten anderer dokumentieren zu können. Eine Videokamera im Schlafzimmer wäre auch angebracht, schließlich soll niemand unentdeckt die eigene Frau schlagen und vergewaltigen können. Um Kindesmissbrauch zu verhindern, muss endlich eine Videokamera in jedes Kinderzimmer. Sehen Sie? Die sozialen Probleme unserer Gesellschaft sind so einfach zu lösen. Es braucht nur etwas mehr Überwachung, hier eine Kamera, dort eine Datenspeicherung mehr.

      • Hallo Verax,

        im Rechts(un)wesen kennt man das Prinzip der Güterabwägung.
        Wiegt Ihr Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ -wirklich- mein Recht auf Schutz vor Straftaten auf?
        Noch wird das leider oft so gesehen, siehe den Artikel des Dr. D vom 23. März 14, aber ich hoffe auf Besserung.

        Ich selbst bin -extrem- datensensibel, tue mich z.B. extrem schwer mit den Glassholes. Aber nicht wegen der Kamera, sondern wegen der Online-Verknüpfung. Wenn eine Kamera für 5 Minuten aufnimmt und dann wieder überschreibt (klassische DashCam) sehe ich meine Grundrechte nicht gefährdet. Diese werden erst durch dauerhafte Speicherung (und insbesondere die Verknüpfung des Bildes/Filmes mit meiner Person –> (online) Face Recognition) verletzt. Diese Verletzung wird dann nur noch durch das öffentliche Publizieren (upload ins Internet) potenziert.
        Insbesondere für Letzteres sollte es harte Strafen geben, auch beim Upload von DashCam-Videos! Aber der Polizei und Versicherung sollte man -wenigstens nach einem Unfall- so ein Video schon zur Verfügung stellen dürfen.

        P.S. Wenn das Risiko von Strafanzeigen endlich stiege, benähmen sich die Fahrzeugführer auch wieder besser. Bestes (Gegen-) Beispiel sind die Fahrrad-Rowdies.

        • Eigentlich habe ich in meinem ersten Kommentar schon das Wesentliche untergebracht. Aber hier noch mal überspitzt für Sie:

          Haben Sie Kinder? Haben Sie Videokameras im Kinderzimmer? Nein? Warum nicht? Wiegt Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung das Recht Ihrer Kinder auf präventiven Schutz vor Straftaten auf? Woher soll ich wissen, dass Sie Ihre Kinder nicht schlagen? Können Sie Ihre Unschuld beweisen? Nur mit Videokameras im Kinderzimmer sind Kinder vor Schlägen und Missbrauch sicher. Niemand kann ernsthaft dagegen sein!

          Sehen Sie, in jedem Fall brauchen wir immer und überall Videokameras, um wahlweise Schuld oder Unschuld beweisen zu können. Nur so werden wir wieder sicher leben können. Das Supergrundrecht auf Schutz vor Gewalt und anderen Straftaten überwiegt alles andere.

          Wir müssen die Menschen bloß mit Überwachung und Kontrolle erziehen. Dann wird alles gut und alle sozialen Probleme lösen sich in Luft auf. Die meisten Menschen sind auch nur deshalb keine Mörder, weil alles überwacht ist. Bei weniger Überwachung gäbe es sofort mehr Morde, weil die Menschen in rechtsfreien, anonymen und unbeobachteten Räumen naturgemäß sofort zum Mörder werden.

        • „Die meisten Menschen sind auch nur deshalb keine Mörder, weil alles überwacht ist.“
          Das ist überspitzt und sachlich falsch, aber die Idee ist 100% korrekt. Formulieren wir mal neu:
          „Die meisten Menschen begehen nur deshalb keine Straftaten, weil das Risiko dafür (hart) bestraft zu werden ihnen zu hoch ist.“
          Dann wird da durchaus ein Schuh draus. Siehe Fahrrad-Rowdies.

          P.S. Da ich keine Kinder habe habe ich mir 2 Hunde zum Schlagen angeschafft. Gilt das auch, oder sind Tiere nicht schutzwürdig genug?

  • Soweit ich die Datenschutz-Bedenkenträger verstanden habe, stören sie sich an der PERMANENTEN (!) Überwachung mittels einer Kamera.
    Die Lösung des Problemes wäre eine Überwachungskamera, die anlassbezogen ein- und ausgeschaltet werden kann.

    • Das ist fast jede DashCam (notfalls den Akku ausbauen): Stecker in Zigarettenanzünder = an, Stecker raus = aus.
      Dann nützt die DashCam nur nichts mehr, denn nur Dumme zeichnen eigene vorsätzliche (Straf-) Taten auf. Die der Anderen können aber nur echte Seher vorher wissen und die Kamera noch eben einschalten.
      Deswegen sind DashCams so praktisch, die immer aufzeichnen (aber nur in einen Ringpuffer im RAM schreiben, nicht auf die SD-Card) und bei Kollision (Beschleunigungssensor) oder Druck auf den Alarmknopf die letzten 30-60s (aus jenem Ringpuffer) und die nächsten (am Liebsten) 5 Minuten auf der SD-Card aufzeichnen.
      Unterstellt, man hatte vorher kein Alarm-Ereignis, dann ist eine leere Speicherkarte eine leere Speicherkarte, selbst bei einer Kontrolle in Ösiland.
      Überträgt man die Rechtssprechung bzgl. Urheberrechtsverletzungen und KiPo, dann sind Daten im RAM nicht aufgezeichnet (und „besessen“), sondern erst wenn sie auf ein Speichermedium geschrieben werden. Das müsste man aber wohl erst für die DashCam im Speziellen ausfechten, ein Urteil erwirken.

    • was ich grade noch auf dem lawblog fand:
      https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/dash-cam-aufnahmen-als-beweismittel-bei-verkehrsunfaellen/

      So, wie ich das lese, hätte ich mit meinen (durch die niedrige Auflösung) verpixelten 320×200-Videos durchaus gute Chancen, noch im Rahmen der Recht- und Verhältnismässigkeit zu sein.

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