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Die „Fußfessel“ für Zeitungszusteller: Dauerhafte GPS-Überwachung unzulässig

Die „Fußfessel“ für Zeitungszusteller: Dauerhafte GPS-Überwachung unzulässig

Wer selbst schon einmal Zeitungen ausgetragen hat, kennt die süße Versuchung, einige Stapel Papier auf mysteriöse Weise verschwinden zu lassen, um sich einen Teil der Laufarbeit zu sparen.

Um eine andere Art der „Optimierung“ des Zustellprozesses geht es auch dann, wenn die Austräger ein GPS-Gerät mitnehmen müssen, das jeden ihrer Schritte aufzeichnet. Vernachlässigte Straßenzüge werden sofort sichtbar, listige Zusteller entlarvt.

Schluss mit listig: Überwachung dank GPS-Tracking

Die von Navis und Smartphones bekannte Positionsbestimmung durch GPS macht es möglich. Ein auf Zustellung von Post- und Werbesendungen spezialisiertes Unternehmen beschreibt den Einsatz so:

[…] Dabei werden dem Zusteller kleine GPS-Geräte mit auf den Weg gegeben. Über einen Sender kann die jeweils aktuelle Position des Zustellers ermittelt und in Echtzeit auf einem Computer mit geeigneter Kartensoftware oder Geoinformationssystem angezeigt werden. Die gelaufene Tour kann auf diese Weise schon während der Verteilung überwacht werden.

Aufzeichnungen ermöglichen zudem eine nachträgliche Kontrolle, welche Wege in welcher Zeit zurückgelegt wurden.

Zusammengefasst: Ein Traum für jeden Zeitungsvertrieb. Per Knopfdruck können die schnellsten und fleissigsten Austräger angezeigt werden.

Es könnt‘ alles so einfach sein…

„Es könnt‘ alles so einfach sein, isses aber nicht“, haben die Fantastischen Vier mal gesungen und so ist es auch hier: Die hier dargestellte Dauerüberwachung von Zustellern ist mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar.

GPS-Überwachung datenschutzwidrig

Der hier einschlägige und sehr allgemein gehaltene § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG verlangt für eine Zulässigkeit, dass die Datenverwendung für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Aus folgenden Gründen fehlt hier die Erforderlichkeit für ein permanentes GPS-Tracking:

  • Zeitungsabonnenten, die nicht oder zu spät beliefert werden, melden sich von selbst
  • Zur Optimierung von Routen und Zustellgebieten würde es ausreichen, Touren einmalig zu tracken
  • Eine Qualitätskontrolle funktioniert auch ohne Details zu Laufwegen und Zeiten, z.B. durch Stichproben

Zu demselben Ergebnis gelangt man, wenn man die Rechtsprechung des BAG zur permanenten Videoüberwachung überträgt, die aufgrund der Erzeugung eines dauerhaften Überwachungsdrucks als unzulässig eingestuft worden ist.

Zudem würde eine Erfassung von Pausenzeiten in unzulässiger Weise in die Privatsphäre der Zusteller eingreifen.

Mitbestimmung des Betriebsrats

Unabhängig von der datenschutzrechtlichen Bewertung sollte abschließend beachtet werden, dass es sich bei Vorhandensein eines Betriebsrats gemäß § 87 Nr. 6 BetrVG um ein zustimmungspflichtiges Verfahren handelt. Ohne Betriebsrat ginge hier also sowieso nichts.

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  • ist es ein kündigungsgrund die mitnahme eines gps gerätes zu verweigern ?

  • Hallo zusammen,
    das heißt also wenn ich z.B. Mitarbeiter habe die für mich jeden Tag in verschiedenen Gebieten Flyer verteilen und ich muss kontrollieren wie lange Sie wirklich unterwegs sind und ob Sie nicht vllt 2 Stunden verteilen und aber 8 Stunden aufschreiben, kann ich dies nicht mit einem GPS Tracker tun, da dies unzulässig ist? Was habe ich denn dann für eine Möglichkeit zur Kontrolle? Vielen Dank im Voraus.

    • In der Tat ist eine dauerhafte Überwachung der Mitarbeiter mittels GPS, wie im obigen Artikel dargestellt, nicht zulässig.

      Um festzustellen, ob der Mitarbeiter zu viele Stunden aufschreibt, kann man z.B. Touren ablaufen und die Zeit registrieren. So kann man größere Differenzen feststellen. Weitere Möglichkeiten entnehmen Sie auch dem Artikel.

      • aber wie ist das wenn man jeden Tag in einem anderen revier austeilt. das müßte dann ja einmalig zulässig sein

      • Wie oft soll man solche Stichproben eigentlich durchführen??? Ist das irgendwo festgelegt?

        • Wie häufig solche Stichproben durchzuführen sind, ist schriftlich nicht geregelt. Bei der Durchführung von Stichproben ist zu beachten, dass diese zwar eine effektive Qualitätskontrolle gewährleisten sollen. Andererseits dürfen Stichproben jedoch nicht so häufig durchgeführt werden, dass dies einer dauerhaften Überwachung nahe kommt.

  • Hallo … Mein Arbeitgeber rin Zeitungsverlag, Verteiler 2 mal pro Woche, immer dieselbe Route..verlangte von mir, einen Tracker zur Zeiterfassung zu tragen.. dies tat ich, 2 mal. jedesmal mit der gleichen Verteildauer. aber statt mir die gelaufene Zeit zu bezahlen, bekomm ich jedesmal knapp 1 Stunde weniger bezahlt. mit der Begründung, weniger Einleger, weniger Zeit. habe mich schon mehrfach beschwert, interessiert aber niemanden. was kann ich tun? Habe ich, da die Tracker Sache ja vom Arbeitgeber ausging, das Recht auf Stundennachzahlung? Vielen Dank.

  • Hallo Guten Tag, ich arbeite seit 18 Monat als Zeitung Zusteller, und ich verteile von Montag bis Samstag such Briefe,ich Anfang früh 5.00 Uhr ich verteilen erste Zeitung aus Schwerin an 43 Kunde in Briefkasten,dann ich verteile Briefe 60 bis 100 am Tag, von Dienstag bis bis Samstag. Gestern meine Arbeit geber hat mir eine E-Mail geschickt wo steht’s: Hallo Herrn…. da ich in den vergangenen Monat immer nach Berechnungen (Stunden)bei der Logistik Abteilung eingerichtet habe. Möchte diese nun die hinterlegte Zustellzeit im Bezirk korregieren.Die Prüfung funktioniert bequem via App, können sie mir sagen was für eine betriebliche system im Mobiltelefon hat(Apple/Android),damit die Kollegen den richtigen Link schicken können… .Was könnte ich gegen tun,nach 18 Monate ich Arbeite dort, jetzt kommt’s zu mir so. Ich Habe Antwort ich benutzen meine Smartphone es nichts das ist privat. Meine Chef Antwortet, kommen sie bei mir ins Büro,ich gebe sie eine Dienst Telefon,ich habe mit E-Mail Antwortet,ich habe wichtig Seminar Nieste fünf tage in Hamburg,und nach dem Arbeit Muss ich dort rennen,aber nach diese fünf tage,ich kann bei Ihnen vorbei in Büro und das Dienst Telefon abholen. Können sie Bitte einen Tipp geben? Er darf das nichts??…weil ich Arbeite dort fast zwei Jahre??.. Und muss ich das Telefon immer in Jacke Tragen auf dem Arbeit,?oder kann ich immer in Auto lassen.Das ist auch nichts gesund jeden Tag Arbeiten mit soviel Strahlung… gehts auf die Nerven.. Bitte geben sie mir eine Beratung. Vielen Danken.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Riccardo Paparusso

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