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Die Gräber der Anderen – Datenschutz auch für Verstorbene?

Die Gräber der Anderen – Datenschutz auch für Verstorbene?

Es ist ein grauer, verregneter Montag in Hamburg. Anlass genug, Datenschutz und ein wenig Morbidität in einem Blog-Artikel zusammenzubringen. Der Weser-Kurier berichtet über den „Verein für Computergenealogie“, der Fotoaufnahmen von Gräbern anfertigt und diese anschließend über das Internet veröffentlicht.

Das Projekt der visuellen Archivierung von Grabsteinen

Der Zweck des Projekts der visuellen Grabsteinarchivierung war ursprünglich der Erhalt und die Dokumentation von Grabanlagen, die nach Ablauf der 25 Jahres Frist nicht mehr durch Angehörige gepflegt wurden und denen die Einebnung droht. Nun werden gleichwohl auch Gräber fotografiert, bei denen gerade einmal das Trauerjahr abgelaufen ist. Hiergegen wendet sich in den vorgenannten Artikel ein betroffener Vater, der eine Abbildung des Grabsteins seines Sohnes auf der Website des Vereins aufgefunden hatte.

Datenschutz auch für Verstorbene?

Ferner wird in den Artikel Harald Stelljes, Mitarbeiter des Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz zitiert.

Es stimmt zwar, dass das Fotografieren und Veröffentlichen von Grabsteinen zulässig ist, sagt er. Denn Verstorbene könnten keine Persönlichkeitsrechte mehr geltend machen, da sie keine Grundrechtträger mehr seien. Sobald aber ein Angehöriger der Veröffentlichung widerspricht, weil er sich dadurch zum Beispiel in seiner Trauer gestört fühlt, sollte eine Prüfung der Datenschutzbehörde ergeben, dass die Fotos gelöscht werden müssen, sagt Stelljes.

Wir denken, so einfach wird die Löschung nicht sein. Wie so oft in der Juristerei, so ist auch die Frage ob die Bestimmungen des BDSG auch für Verstorbene gelten, streitig. Die sog. hM. geht gleichwohl davon aus, dass das BDSG eine lebende Person voraussetzt. Unstreitig fehlt zwar im BDSG eine ausdrückliche Regelung (hier verstehen wir allerdings, dass der Gesetzgeber nun wirklich nicht damit rechnen musste, dass Grabsteine mit den Daten Verstorbener im Internet veröffentlicht werden), gleichwohl will das BDSG

die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen schützen; zu diesem Zweck gewährt es ihm Rechtspositionen, die eine aktive Teilnahme am Verarbeitungsprozeß ermöglichen…das Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG erlischt jedoch mit dem Tode. Daher ist auch eine entsprechende Ausdehnung der Vorschriften des BDSG nicht gerechtfertigt (Simitis, BDSG, S. 307).

In der Folge wird gemeinsam mit dem Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf die „informationelle Selbstbestimmung“ erlöschen. Allerdings gelten spezialgesetzliche Datenschutzbestimmungen, etwa aus dem Arzt- und Steuerrecht weiter und auch solche, die Rückschlüsse auf lebende Personen ermöglichen, wie etwa Angaben über erbliche Krankheiten, u.ä.

Der Schutz der Daten von Verstorbenen

Die Daten der Verstorbenen werden damit gleichwohl nicht schutzlos. Dem BGH und der sog. „Mephisto“ Entscheidung des Bundesverfassungserichtes nach, lässt sich die Dauer des postmortalen Persönlichkeitsschutzes nicht generell festlegen.

Sie hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei wird es neben der Intensität der Beeinträchtigung vor allem auf die Bekanntheit und Bedeutung des durch das künstlerische Schaffen geprägten Persönlichkeitsbildes ankommen. Das Schutzbedürfnis schwindet in dem Maße, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblaßt und im Laufe der Zeit auch das Interesse an der Nichtverfälschung des Lebensbildes abnimmt (BGH in der Entscheidung zu dem Künstler Nolde).

Das sog. postmortale Persönlichkeitsrecht setzt jedoch die unerlaubte kommerzielle Ausbeutung von Verstorbenen voraus oder den Missbrauch von Daten der Verstorbenen. Das dürfte in dem Fall der abfotografierten Grabsteine beides nicht einschlägig sein, jedenfalls solange „Trauerfristen“ eingehalten werden, welche bspw. im Falle von Kindergrabsteinen gleichwohl deutlich länger als ein Jahr sein sollten.

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  • Hier sind auch die Gemeinden mit ihren Friedhofssatzungen gefragt. Diese nehmen die Totenruhe und die Würde der Verstorbenen, einschl. der angemessen Grabgestaltung und Pflege sehr ernst und greifen stark in Rechte der Nutzer, hier Angehörigen und Besucher ein. Das Thema öffentliche Abbildungen von Gräbern und Friedhöfen lassen sie aber völlig außen vor. Hier kann jeder tun und lassen was er möchte. Auch damit kann die Totenruhe und die Würde der Angehörigen und Verstorbenen gestört sein – je nach persönlichem empfinden.

  • Der Verein für Computergest. Genealogie hat einfach den Grabstein meiner Mutter fotografiert, ohne sich eine Erlaubnis einzuholen bei der Familie. Ich bin so empört, die sollen das Bild löschen. Eine Unverschämtheit. Das Internet kennt keine Grenzen mehr.

  • Habe die Namen und Bilder des Grabsteines meiner Oma und meines Opas gefunden!
    Bei BillionGraves wird sogar der Geburtsname erwähnt und die Lebensdauer!
    Ich werde klagen!

  • Auch ich habe Fotos von den Gräbern meines Kindes und anderer Angehöriger auf der Seite des Vereins für Computergenealogie gefunden. Die offizielle Begründung der Ablichtung ist das Sammeln von Daten für die Ahnenforschung und die Digitalisierung der Friedhofskultur. Um die Friedhofskultur für die Nachwelt zu erhalten, benötigt man wohl kaum Fotos sämtlicher Gräber des Landes. Außerdem werden meist nur Ausschnitte des Steins gezeigt und zwar die, welche den Namen und die Daten zeigen. Was sagt das über die Friedhofskultur aus? Bei Steinen, auf denen lediglich der Vorname graviert ist, wird der Seitennutzer geziehlt nach den restlichen Daten gefragt. Auch hier die Frage, was das mit dem Erhalt der Friedhofskultur zu tun hat? Auf mich macht das Ganze den Eindruck, dass hier unter einem Vorwand eine riesige Datenbank erstellt wird. Interessierte werden aufgefordert, in ihrer Stadt die Friedhöfe aufzusuchen und die Fotos zu machen, also für den Verein auch noch kostenlos. Es werden Daten gesammelt, die man nicht auf anderem Wege bekommen kann. Geburts- und Sterbedaten kann man nicht einfach beim Einwohnermeldeamt erfragen, nur mit schriftlicher Begründung. Hier kann jeder erfahren, wer, wann gestorben ist. Vielen Betrügern wird so noch geholfen. Mal ganz abgesehen davon, dass ich selbst bestimmen möchte, wer das Grab meines Kindes sieht und wer nicht (abgesehen von den wenigen, die sich auf diesen Teil des Friedhofs verirren). Man fühlt sich hilflos, wütend und verletzt. Das Netz, bzw die Menschen, die „gläsern“ sein für toll halten, kennen keine Grenzen.

    • Ich finde es gut das man Grabsteine im Internet sehen kann,nur so konnte ich Verstorbene meiner Familie finden, erarbeite einen Stammbaum und habe nur über Umwege Informationen erhalten können, es heißt immer Datenschutz. Wenn man nichts über verstorbene Angehörige preisgeben will, sollte man anonyme Gräber gestalten.

  • Hier ist einiges zu diesem Thema zusammen getragen worden: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=2836&page=3

  • Wie albern. Wenn ich als Angehöriger Name sowie Geburts- und Sterbedatum in Stein meißeln lasse und das an einem öffentlichen Ort aufstelle, dann habe doch ICH zuerst die Persönlichkeitsrechte derjenigen Person verletzt. Und dann rege ich mich darüber auf, dass andere an einem öffentlichen Ort einen Stein fotografieren und das Bild ins Internet stellen?
    Verkehrte Welt…

    • So ein Blödsinn !!!!!!!!
      Diese komische Website schreibt über das Grabfoto noch den Ort des Grabes darin besteht der Bruch vom Datenschutz !!

  • Mag sein, daß gerade hier die Friedhofsverwaltungen gefragt sind, das in ihre Friedhofsordnung aufzunehmen. Auf ihrer Website prahlt dieser Betreiber damit in den FAQ daß sie auf jeden Fall nach einem OK/Erlaubnis für diese Fotos fragt…. ich bin mir sehr sicher, daß dies in unserem Fall, bzw. dem Friedhof auf dem mein Vater liegt, nicht der Fall ist, aber das wird gerade recherchiert.
    Zudem, Internetgeneration hin oder her, mein Vater und ein Großteil dieser Verstorbenen ist in den 80ern und früher gestorben, als wir das Wort Internet noch nicht kannten. Konnte man damals damit rechnen, daß unsere Verstorbenen der weltweiten Masse präsentiert werden? Dann hätten wir wahrscheinlich einen „nackten“ Stein auf das Grab gestellt….
    Ich rate allen, die das unmöglich finden (auch wenn es keinen Datenschutz für Verstorbene gibt, es gibt immer noch so etwas wie Pietät) : startet für euren Friedhof eine Petition, daß die meisten oder alle dagegen sind, tut euch mit der Gemeinde zusammen und geht weitere Schritte, da der Anbieter ja versichert, daß er das OK eingeholt hat vor dem Fotografieren (was wahrscheinlich nirgends der Wahrheit entspricht) hat er das unter den Umständen wieder zu entfernen/löschen. Zudem sollte man sich dann für die Zukunft dafür einsetzen, daß die Friedhofsordnung dem medialen Zeitalter angepaßt wird…. dürfte so schwierig nicht sein.
    Wir sind grade aktiv dabei, unseren Friedhof zu „deaktivieren“ :-)

  • Hallo
    ich persönlich halte ebenfalls nichts davon, dass Grabsteine so einfach im www veröffentlicht werden können. Es macht schon einen Unterschied ob man Grabstätten einen eingeschränkten Kreis, nämlich ausschließlich den Friedhofbesuchern oder dem gesamten www präsentiert. Jedenfalls erleichtert das zweit genannte die Arbeit von organisierten Verbrecherbanden um einiges. Ich kenne das Urteil eines Gerichtes zu diesem Thema und es scheint mir zu aufwendig durch eine erneute Klage ein anders Urteil zu erreichen. Allerdings halte ich es auch nicht für aussichtslos. Dem Vorstand dieses Vereines möchte ich jedoch mitgeben, dass es respektlos ist, den Willen Angehöriger weitgehend zu ignorieren. Ich sehe hier auch keinen gesellschaftlichen Auftrag sondern eher die Interessenverfolgung eines eingeschränkten Personenkreises.
    Viele Grüße
    Elke

  • Die können sich warm anziehen! Ich werde ein Fass aufmachen, dass die ihren Laden anschließend zu machen können. Meine gesamte verstorbene Verwandtschaft ist hier im Internet versammelt. (Grabsteine). Wir werden eine Sammelklage einreichen. Und wenn wir bis zu Europäischen Gericht klagen müssen. So eine verdammte Schweinerei. Haben die nicht einen Funken Anstand mehr. Ich Hoffe es werden Sie noch mehr zum Klagen anschließen.

  • Mein Gott – und was ist mit den Todesanzeigen die durchs Netz schwirren?
    Es geht darum, dass niemand vergessen geht, nach 25 Jahren ist alles weg und vielleicht möchte mal einer eurer Ururur-Enkel sehen wo die Oma wohnte/lag, weil er Ahnenforschung betreibt.
    Und das heisst doch, dass eure Lieben unvergessen bleiben werden und das finde ich wunderschön.
    Das ist ein gemeinnütziges Projekt und ich finde es toll!

  • Lustig, wie sich hier viele über diese Veröffentlich aufregen. Insbesondere über die Daten wie Geburtsdatum und Sterbedatum. Die ganzen Informationen erhalten entsprechende Internetseiten auch von Standesämtern. Friedhöfe sind ein öffentlicher Raum. Und im öffenltichen Raum darf man fotografieren und veröffentlichen was man möchte. Und das ist auch gut so. Ich selbst habe einmal etwas Ahnenforschung betrieben und habe mich über diese Quellen sehr gefreut.

  • @ havanna
    Man darf eben nicht alles in der Öffentlichkeit fotografieren und veröffentlichen. . Mittlerweile sind viele Gebäude rechtlich geschützt. Da muss man schon mal aufpassen. ..z.b. der eifelturm.
    Ich finde es auch nicht gut, dass das Grab meiner Großeltern veröffentlicht wurde. Als sie lebten, da gab es noch kein Internet. . Um Ahnenforschung zu betreiben gibt es andere Möglichkeiten wie z.b. das Standesamt. ..
    Also soll man den Respekt vor den verstorbenen wahren. Egal zu welcher Zeit sie gelebt haben.

  • Das ist doch eine großartige Sache. Da opfern andere ihre Freizeit um einerseits Gräber zu verewigen und es andererseits Menschen zu ermöglichen Gräber zu finden zu denen sie sonst nur schwer kommen können oder von denen sie vorher nichts wussten. Ich habe dadurch Gräber von Verwandten gefunden und auch einige in den USA. Es ist wirklich schön, dass es sowas gibt! Ich wünschte mir, dass es das schon vor Jahrzehnten und auf allen Friedhöfen gegeben hätte, dann könnte ich so die Gräber meiner Urgroßeltern und anderer Verwandter sehen, die es längst nicht mehr gibt. Wer einen Grabstein aufstellt, der möchte doch eigentlich, dass andere Menschen, die den Verstorbenen kannten, das Grab sehen können. Wozu sonst die Daten auf dem Stein? Man selber weiß doch, wer da liegt und wann er gestorben und geboren ist. Nur für sich braucht man keinen Stein und keine Daten darauf.
    Ich habe selber vor längerer Zeit Fotos von den Gräbern einiger Verwandter gemacht und nun sind alle froh, dass ich es damals gemacht habe, denn fast alle Gräber existieren nicht mehr. Leider kam ich bei einigen zu spät und die Gräber waren kurz zuvor aufgegeben, bevor ich sie fotografieren konnte. Mir ist es unverständlich, warum einige dagegen sind, dass die Gräber ihrer Verwandten so überdauern sollen und sie anderen Menschen zugänglich gemacht werden, die sonst nichts von den Gräbern wüssten oder nicht zu ihnen könnten. Erst einen Grabstein aufstellen, dann aber nicht wollen, dass andere ihn sehen, das ist doch unverständlich. Lieber den Grabstein noch Ablauf der 25 Jahre zu Straßenschotter verarbeiten lassen und die Toten in Vergessenheit geraten lassen? Das Projekt dient doch keinen schlechten Zwecken, ich wüsste auch nicht wem dadurch Schaden zugefügt werden sollte. Im Gegenteil: es nützt den Angehörigen, denn so können Menschen davon erfahren, die es anders nicht wüssten, und es lässt die Gräber der geliebten Verstorben wenn schon nicht physisch, so wenigstens auf Fotos überdauern!

  • Sämtliche empörten Beiträge zu diesem Thema erübrigen sich: Guckt doch auf die Informationsseiten des Projekts „Grabsteine“. Dort sind die Ergebnisse eines vermutlich aufwändig geführten Prozesses archiviert. Also Entwarnung – grundsätzlich ist das Fotografieren und Veröffentlichen von Grabsteinen erlaubt sofern es die dortige Friedhofssatzung nicht eindeutig verbietet.

    • Die haben se nicht mehr alle. Demnächst wird noch Omas Sarg mit Inhalt vor der Beerdigung fotografiert und ins Internet gestellt. Was bilden die sich ein das Grab unserer Mutter ohne zu fragen ins Internet zu stellen. Gehts noch. Was muss man sich in diesem Land noch alles bieten lassen. Ich verklage die wenn das Foto nicht aus dem Internet verschwindet.

  • Ich finde diesen Artikel recht gut. Ich finde es nur schade, dass einige die Datenschutzrichtlinien, die der „Verein für Computergenealogie“ aufstellt, nicht richtig verstehen (wollen). Als angehende Ahnenforscherin finde ich solche Informationen sehr wichtig, so erspart es viele Reisen, nur um den Grabstein zu sehen und weitere Hinweise zu bekommen. Als Beispiel: zeitgleich leben mehrere Johann XY und erfahre, dass in der entsprechenden Gemeinde mehrere wohnten. Was ist besser: auf den Friedhof gehen und mir den Grabstein ansehen, wo dann weitere Ahnen zu finden sind, über die ich weiter kommen kann – oder die Nachfahren suchen, die teilweise wg. Heirat andere Nachnamen haben und einen Anruf oder schreiben irritiert oder gar für unecht missverstehen? Was ist leichter für einen Erbenermittler, wenn er sich kurzerhand über den Verein die infrage kommenden Gräber ansieht und somit der Auftraggeber die Kosten für eine Reise sparen kann? Zudem kann ein Blick auf den Grabstein schon die Aussagekraft geben, über welchen „Johann“ bei der Gemeinde Auskunft gegeben werden kann (z.B. Geburts- und Sterbedatum). Jede Anfrage kostet dem Auftraggeber i.d.R. 10-15,- € – nur um das zu erfahren oder zu erfahren, wer die Nachkommen sind und sich mit ihnen in Verbindung setzen?
    Was ist mit Hinterbliebenen, die sehr weit weg wohnen und nicht die Möglichkeit haben, weder zur Beerdigung zu kommen noch das Grab zu besuchen? Wie sehr sie sich freuen können, das Foto runterzuladen und in ein Familienalbum zu kleben oder an die Wand zu hängen!
    Nachvollziehen kann ich gut, wenn jmd. nicht möchte, dass das Bild des Verstorbenen auf dem Grabstein nicht im www gesehen wird. Das könnte man ja verpixeln. Wenn man mit der Gemeinde bzw. Friedhofsverwaltung das darlegt, dass dieser Punkt in die Friedhofssatzung aufgenommen wird, ist es auch für den „Verein für Computergenealogie“ einfacher zu wissen, was sie veröffentlichen dürfen und was nicht. ;-)

    Ich persönlich habe damit gute Erfahrungen gemacht: jeden, der mich beim Fotografieren angesprochen hat, was ich da tu, fanden es positiv und wollten sogar wissen, wann es veröffentlicht wird. Das hat mich sehr überrascht. Es waren sehr schöne Gespräche. Besonders als es um meine Ahnen ging, die auf dem Friedhof beerdigt sind. Wer mit ihnen noch verwandt ist, welche Angehörigen noch leben, wo sie grob wohnen und wann sie ungefähr am Friedhof zu erreichen sind. Also mehr Informationen, als ich mir gedacht hätte, aber für mich zuviel auf einmal. :D

  • Ich finde es schon interessant, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Infolge der zunehmenden Digitalisierung werden immer mehr Todesanzeigen online geschaltet. Darüber regt sich hier niemand auf, aber wehe wenn man die entsprechenden Gräber nach Ablauf der Trauerfrist online stellt.
    Für viele Ahnenforscher stellen diese Daten die einzige Möglichkeit dar, an Angehörige zu kommen. Die Sperrfristen in Deutschland sind ja so lange, daß die meisten Forscher sie gar nicht mehr erleben.

  • Natürlich wird es immer auch Befürworter für das Thema geben. Ich persönlich finde es unangemessen, dass Grabsteine auf Friedhöfen systematisch abfotografiert und im Internet veröffentlicht werden. Es interessiert ja offenbar keinen dieser Ahnenforscher, dass er/sie gar nicht weiß, ob der dort begrabene Menschen das überhaupt gewollt hätte, dass sein Grabstein im Intenet veröffentlicht und für jeden per Mausklick bereit steht. Ich habe heute durch Zufall herausgefunden, dass es diese Seite gibt und dass dort auch der Grabstein meiner Großeltern abgelichtet sind. Ich weiß, dass meine Großeltern nicht gewollt hätten, dass ihr Grabstein im Internet zu sehen ist. Das Internet war für sie etwas komplett Fremdes. Was sich mir als Frage stellt: Wenn jemand nicht möchte, dass der Grabstein im Internet veröffentlicht wird, könnte er/sie dies über den letzten Willen regeln? Könnte man diesen Willen dann gegenüber den Betreibern solcher Internetseiten durchsetzen?

  • Ich hätte nie gedacht, dass man auch bei Grabsteinen an Datenschutz denken muss. Denn ich finde, dass ein schönes Grab durchaus fotografiert werden kann. Sicherlich freut sich der Steinmetz auch, über diese Werbung.

  • Heißes Thema. Habe gerade ein Video gelöscht, in dem zu einem traurigen Song ein Bilderbogen der Gräber von hier im Dorf Verstorbenen zu sehen war. Ich dachte mir, da die Gräber ja öffentlich zu sehen sind, dürfte es rechtlich kein Problem geben. Pustekuchen. Ein Mensch hat sich dann darüber empört, und ich habe das Video gelöscht. Ich wollte ja Trauer und Respekt ausdrücken und keinen Streit anfangen.

  • Gut zu wissen, dass man das Datenschutzprinzip auch bei Grabsteinen anwenden kann. Bisher war es ja immer anders. Ich frage mich, wie sich das entwickeln wird.

  • Solange es um die bewußt öffentliche Gräber geht, die jeder anschauen darf – ist nur logisch, daß die Fotos der Gräber samt Koordinaten, Feldnummer, Umgebung etc. SELBSTVERSTÄNDLICH veröffentlicht werden dürfen. Ich sehe auch keinerlei Gründe gegen Angabe über die Verwandschaft zwischen den Verstorbenen.

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