Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte kompakt und in Kürze, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Euro-Office: Europäische Alternative zu Microsoft 365 & Co?
Mit Euro-Office ist eine quelloffene, webbasierte Office-Suite gestartet, die als europäische Alternative zu Microsoft 365 und Google Workspace positioniert wird. Die Lösung basiert auf Open-Source-Technologie und bietet Funktionen wie Textverarbeitung, Tabellen, Präsentationen, PDF-Bearbeitung sowie Echtzeit-Zusammenarbeit. Durch europäisches Hosting, offene Lizenzierung und Integrationen in Plattformen wie Nextcloud soll die digitale Souveränität gestärkt und die Abhängigkeit von US-Anbietern reduziert werden. Kritisch diskutiert werden jedoch unter anderem die Nutzung von Microsoft-Formaten als Standard, der Lizenzstreit mit OnlyOffice sowie die noch junge Reife der Lösung.
Bedeutung für die Praxis:
- Euro-Office kann für Behörden und Unternehmen mit hohen Anforderungen an Datenhoheit und europäische Cloud-Infrastrukturen eine interessante Alternative sein. Bei der Bewertung sollten neben den Datenschutz- und Souveränitätsvorteilen aber auch technische Reife, Codebasis, Integrationsaufwand und mögliche Abhängigkeiten berücksichtigt werden.
Hilfreiche Links:
- Euro-Office 1.0: Europas Antwort auf Microsoft und Google startet
- Microsoft kann US-Zugriff auf EU-Cloud nicht verhindern!
- Microsoft Copilot: Schutzfunktionen, AGB und Sicherheitslücke
Bundesregierung plant KI-Taskforce: Deutschland soll „KI-Nation“ werden
Die Bundesregierung will laut einem Bericht eine Taskforce für Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Ziel sei es, die bislang über verschiedene Ressorts verteilten KI-Maßnahmen besser zu koordinieren und bis Oktober aufeinander abzustimmen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) sollen alle Bundesministerien vertreten sein. Hierfür seien fünf Arbeitsgruppen zu den Themen Frontier AI, KI-Sicherheit, KI-Infrastruktur, KI und Gesellschaft sowie KI-Anwendung geplant. Zudem sollen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Einrichtung eines KI-Sicherheitsinstituts behandelt werden.
Bedeutung für die Praxis:
- Die geplante Einrichtung der Taskforce verdeutlicht, dass KI für die Bundesregierung zu einem zentralen strategischen Handlungsfeld geworden ist. Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da mit einer stärkeren Koordinierung der KI-Politik auch neue regulatorische und organisatorische Impulse für den Einsatz von KI-Systemen zu erwarten sind. Insbesondere Themen wie KI-Sicherheit, Infrastruktur und Governance dürften künftig stärker in den Fokus rücken.
Hilfreiche Links:
- Bundesregierung gründet KI-Taskforce
- Zukunft der KI bis 2030: Die vier Szenarien der OECD
- Persönlichkeitsschutz bei der Nutzung von KI-Stimmen?
Weitere News zu Datenschutz und IT
- Android 17: Google erschwert das Knacken der Bildschirmsperre | heise.de
- 40 Prozent des deutschen Mittelstands nutzt KI | heise.de
- OpenAI stoppt internes Modell nach Sandbox-Ausbruch | computerbase.de
- EU-Parlament billigt Datenschutz-Ausnahme für Chatkontrolle | zeit.de
- Schufa nutzt alte persönliche Daten für Schattendatenbank | golem.de
Urteil zur Haftung für KI-generierte Antworten in einer Suchmaschine
In dem Verfahren vor dem LG München I stritten ein Verlagshaus und seine Tochtergesellschaft mit Google über falsche Aussagen in der Funktion „Übersicht mit KI“. Bei einer Suche nach ihren Firmennamen wurden ihnen unter anderem unseriöse Geschäftspraktiken und Verbindungen zu Drittunternehmen zugeschrieben, obwohl sich diese Behauptungen nicht aus den verlinkten Quellen ergaben. Das LG München I untersagte Google daraufhin die Verbreitung dieser Aussagen und stellte klar, dass die KI-Übersicht als eigenständige Äußerung zu werten ist, deren Inhalte Google zuzurechnen sind.
Bedeutung:
- Das Urteil stärkt die Rechtsposition von Unternehmen und anderen Betroffenen gegenüber Anbietern generativer KI. Werden KI-generierte Antworten als eigenständige Aussagen präsentiert, können Anbieter für falsche oder rufschädigende Inhalte unmittelbar haften. Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sollten daher sicherstellen, dass KI-Ausgaben mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen werden und fehlerhafte Inhalte schnell entfernt werden können.
Hilfreiche Links:
- LG München I, Urteil vom 28.05.2026 – Az.: 26 O 869/26
- KI-Suchergebnisse: Wer haftet für die Inhalte?
- Regulatory Sandboxes der KI-Verordnung: Stand & Hürden
Beschluss zur Drittlandübermittlung bei Videoverhandlungen
In dem Verfahren vor dem OVG Sachsen beantragten die Kläger, dass ihr in den USA ansässiger Sachbeistand per Video an der mündlichen Verhandlung teilnehmen darf. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Neben praktischen Erwägungen stützte es seine Entscheidung auf datenschutzrechtliche Gründe. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA im Rahmen der Videoverhandlung könne zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht DSGVO-konform gewährleistet werden. Weder lagen die Voraussetzungen für eine zulässige Drittlandübermittlung vor noch griffen die von den Klägern angeführten Ausnahmeregelungen der DSGVO.
Bedeutung:
- Der Beschluss verdeutlicht, dass Gerichte die Vorgaben zur Drittlandübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO auch bei Videoverhandlungen streng anwenden. Die Ausnahmen des Art. 49 DSGVO sind eng auszulegen und können nicht ohne Weiteres herangezogen werden. Für die Praxis zeigt die Entscheidung, dass datenschutzrechtliche Anforderungen bereits bei der Planung internationaler Videoverhandlungen berücksichtigt werden sollten.
Hilfreiche Links:
- OVG Sachsen, Beschluss vom 15.6.2026 – Az.: C 35/24
- US Supreme Court greift Säule des transatlantischen Datentransfers an
- Videokonferenz-Tools: Datenschutz bei Auswahl beachten
Weitere wichtige Meldungen
- EuGH-Urteil zur Veröffentlichung von Doping-Sperren
Der EuGH entschied, dass die Online-Veröffentlichung der Namen von wegen Dopings gesperrten Sportlerinnen und Sportlern eine vorherige individuelle Interessenabwägung erfordert. Eine automatische Veröffentlichung ist unzulässig. Zudem stellte der EuGH klar, dass Angaben über eine Dopingsperre grundsätzlich weder Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 9 DSGVO noch Daten über Straftaten i.S.d. Art. 10 DSGVO darstellen.
EuGH, Urteil vom 14.07.2026 – Az.: C-474/24 - EDSA veröffentlicht Leitlinien zur Anonymisierung
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat neue Leitlinien zur Anonymisierung personenbezogener Daten veröffentlicht. Sie sollen mehr Rechtssicherheit schaffen und erläutern, unter welchen Voraussetzungen Daten als wirksam anonymisiert gelten und damit nicht mehr dem Anwendungsbereich der DSGVO unterfallen.
EDSA, Leitlinien zur Anonymisierung personenbezogener Daten - EDSA veröffentlicht Entwurf für einheitliches Meldeformular bei Datenschutzverletzungen
Der EDSA hat zudem einen Entwurf für ein EU-weit einheitliches Template zur Meldung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO veröffentlicht. Ziel ist eine harmonisierte und IT-gestützte Meldung an die Aufsichtsbehörden.
EDSA, Entwurf eines Templates für Meldungen von Datenschutzverletzungen - Mitverantwortlichkeit für Business-Tools-Daten auf Drittseiten
Das OLG München hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks datenschutzrechtlich mitverantwortlich sein kann, wenn über von ihm bereitgestellte Business Tools auf Dritt-Webseiten und -Apps personenbezogene Daten erhoben und an ihn übermittelt werden. Fehlt es an einer wirksamen Einwilligung oder einer sonstigen Rechtfertigung nach Art. 6 DSGVO, kann der betroffene Nutzer Unterlassung der weiteren Verarbeitung sowie Löschung bereits gespeicherter Daten verlangen.
OLG München, Urteil vom 26.06.2026 – Az.: 36 U 1054/25 e

