Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Ende der Privilegierung von „Altdaten“ zur Markt- und Meinungsforschung

Ende der Privilegierung von „Altdaten“ zur Markt- und Meinungsforschung

Bereits zum 01.09.2009 trat die BDSG Novelle II in Kraft. Heute (31.08.2010) endet die in § 47 BDSG geschaffene Übergangsregelung für die Verarbeitung und Nutzung von sog. Altdaten (also Daten, die vor dem 01. September 2009 erhobenen wurden) für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung.

In der Praxis bedeutet dies, dass ab morgen (01.09.2010) auch für diese Datenbestände § 28 BDSG ausschließlich in der aktuellen Fassung und mit den jeweiligen Voraussetzungen und Ausnahmen Anwendung findet und in diesem Bereich keine Privilegierung von Altdaten mehr besteht. Die ebenfalls in § 47 BDSG getroffene Übergangsregelung zur Verarbeitung und Nutzung von „Altdaten“ zu Werbezwecken endet am 31.12.2010.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.