Wie Medien aktuell berichten, haben 244.237 Haushalte in Deutschland von Ihrer Möglichkeit Widerspruch gegen eine Veröffentlichung ihres Hauses in Gooogle Street View einzulegen Gebrauch gemacht. Bei gezählten 8,458 Millionen Haushalten, entspricht dies einer Quote von ca. 2,89 Prozent.
Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, unterstreicht die hohe Anzahl der Widersprüche den Handlungsbedarf:
Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben – und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden. Diese Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger darf aber nicht vom Good Will einzelner Unternehmen abhängen. Ein verbrieftes und allgemeines Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet ist deshalb dringend erforderlich.
Erfassung von WLAN-Daten und E-Mails
Währenddessen droht Google Street View nicht nur von deutscher Seite aus Ungemach. Auch die Kanadier haben Google Street View im Visier. Ein Bericht der Kanadischen Datenschutzbeauftragten Jennifer Stoddart (Office of the Privacy Commissioner of Canada) ergab, dass Google für das Street View Projekt WLAN-Daten gesammelt und hierbei sogar ganze E-Mails erfasst hatte.
Auch in Deutschland hatte die Erfassung von WLAN-Daten grundsätzliche Kritik erfahren, da neben der Hardware-Adresse des Netzwerkadapters (MAC-Adresse) auch der vom Nutzer erstellte Netzwerkname (SSID) erfasst wurde und Privatnutzer häufig ihren eigenen Namen als Netzwerknamen verwenden.
Google hat sich in der Folge nunmehr entschieden, keine WLAN-Daten mehr im Rahmen ihrer Rundfahrten zu erfassen. WLAN-Daten sollen stattdessen, ähnlich wie bei den iPhones von Apple, nunmehr über Smartphones gesammelt werden, womit die Bedenken Deutscher Aufsichtsbehörden noch nicht vom Tisch sind.
Allerdings gewinnen Datenschutzbedenken anscheinend auch außerhalb Deutschlands und der EU größere Aufmerksamkeit.
Die Widersprüche gegen Street View sind mehr als dubios. Da weigert sich jemand, daß sein Haus und Garten gesehen wird, aber seine Nachbarn sehen es jeden Tag und übrigens auch jeder der an seinem Haus vorbeifährt. Ob man hier von geistig Minderbemittelten spricht, oder potentiell der Kriminalität Verfallenen, die etwas zu verbergen haben, Steuerhinterziehung, Flüchtige der Strafverfolgung oder der Gleichen, ist ein Rätsel. Klar ist nur, jemand der sein Haus im dunkeln und unbeobachtet wissen will, hat etwas zu verbergen. Und das ist selten etwas gutes.