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Kommt der Corona-Immunitätsausweis?

Kommt der Corona-Immunitätsausweis?

Während manche schlichtweg in Corona-Panik verfallen und andere sich in Aluhut-Ignoranz üben, galt es im Deutschen Ethikrat einen kühlen Kopf zu bewahren: Herr Spahn bat um Auskunft – Immunitätsausweis ja, nein oder vielleicht? Nun kam der Ethikrat zu einem nur scheinbar eindeutigen Ergebnis.

Derzeit wohl nicht…

In seiner Stellungnahme vom 22. September 2020 zu Immunitätsbescheinigungen in der Covid-19-Pandemie rät der Deutsche Ethikrat einstimmig – zumindest aktuell – von Immunitätsausweisen ab. Die Entscheidung basiert auf Fakten, genauer gesagt auf fehlenden Fakten, berichtet netzpolitik.org: Wie lange ist man nach einer Erkrankung immun gegen das Corona-Virus? Unklar. Entwickeln alle infizierten Menschen Antikörper gegen eine neue Infektion? Keine Ahnung. Um welche Art von Immunität könnte es sich bei Covid-19 handeln, wie lange hält sie an? Wir haben keinen blassen Schimmer. Auf Grundlage dieser mehr als dürftigen Faktenlage könne man die Einführung derartiger Ausweise derzeit nicht empfehlen.

Allerdings entschied der Deutsche Ethikrat lediglich in Bezug auf eine Immunität infolge Infektion, nicht für die Situation nach einer Impfung. Aber seien wir mal ehrlich: Der Impfnachweis, sofern die Impfung für (dauerhafte) Immunität sorgt, ist auch nichts anderes als ein Immunitätsausweis – mit ähnlichen Risiken.

Ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) diese Niederlage akzeptiert, lässt sich nicht vorhersagen. Vor fünf Monaten stellte Spahn stolz seinen Entwurf des Zweiten Pandemiegesetzes vor, das unter anderem wegen seiner Meldepflicht für Nicht-Infizierte kritisiert wurde. Das Gesetz war nicht aufzuhalten, der Versuch der Einführung eines Immunitätsausweises auf unzureichender Faktenlage jedoch schon. Herr Spahn ruderte zurück und fragte den Deutschen Ethikrat. Der hat nun entschieden. Vorläufig.

… aber vielleicht bald?

Noch sei man nicht so weit, da ist sich der Deutsche Ethikrat einig. Sollten die offenen Fragen allerdings in Zukunft geklärt werden können, spricht sich zumindest die Hälfte der Mitglieder für die Einführung der Immunitätsbescheinigung aus. Laut der Vorsitzenden, Frau Prof. Dr. med. Alena Buyx, habe sich kein Kompromiss gefunden. Wenn die Fronten innerhalb eines Rates aus Sachverständigen schon verhärtet sind, wie stehen dann wohl die Bürgerinnen und Bürger dazu?

Prominenter Verfechter eines stufenweisen, anlassbezogenen und bereichsspezifischen Immunitätsausweises nach Klärung der Faktenlage ist Herr Prof. Dr. Dr. Carl Friedrich Gethmann, Sprecher der Arbeitsgruppe für die Immunitätsbescheinigung. Bei Berufen, in denen man nicht immer in der Lage sei, den nötigen Mindestabstand einzuhalten, könne man darüber nachdenken, Immunitätsausweise auszustellen – natürlich erst, wenn voraussehbar sei, wie lange eine Immunität anhalte. Als Beispiel nennt er pflegende Berufe, aber auch Polizei und Feuerwehr. Letztlich liefe alles auf eine Abwägung der Risiken gegen den Nutzen hinaus, die Herr Prof. Dr. Dr. Gethmann lapidar folgendermaßen zusammenfasst:

„Ein Null-Risiko ist ein Phantasma. Grundsätzliche Freiheiten müssen so schnell wie möglich wieder freigegeben werden.“

Immune sollten sich jedoch nicht zu viel vom Hauch der Freiheit erhoffen: Die Maskenpflicht gelte auch weiterhin, ebenso wie die meisten anderen Schutzmaßnahmen. Der Ausweis verhelfe lediglich dazu, bestimmte riskante Tätigkeiten auszuüben, sei es im Beruf oder auch privat, beispielsweise der Besuch von Risikopatienten.

Der Ethikrat betont, die Ausstellung des Ausweises dürfe nur in klar definierten Bereichen erfolgen. Eine flächendeckende Einführung könne ansonsten die gesellschaftliche Teilhabe nicht immuner Menschen auf ein Minimum reduzieren. Die Politik lehrt uns, dass einmal eingeführte Regelungen oft nicht nur nicht wieder verschwinden, sondern sich vielmehr auch auf andere Bereiche ausweiten. Die Bedenken des Deutschen Ethikrates sind daher schön und gut – das letzte Wort (bis zur gerichtlichen Klärung) hat aber der Gesetzgeber. Und der sitzt am längeren Hebel.

Der Ausweis öffnet Tür und Tor

Halten wir also fest: Wenn der Immunitätsausweis überhaupt einmal nützlich wäre, dann nur nach weiteren, bisher noch völlig ungesicherten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und bei Einhaltung enger Grenzen. Würden diese überschritten, drohen Benachteiligung und Diskriminierung. Der populistische Versuch der Bundesregierung, der Bevölkerung zu vermitteln, man habe die Kontrolle über das Virus, bewirkt also entweder gar nichts, mit Ausnahme von Geldverschwendung, oder aber weitreichende Grundrechtseinschränkungen.

Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Bedenken:

„Ich befürchte, dass ein solcher Ausweis, je nachdem wie er ausgestaltet wird, eher dazu führt, dass gespalten wird, weil bis jetzt noch nicht richtig klar ist, was die Aussage eines solchen Immunitätsausweises ist. […] Ich bin da sehr zurückhaltend, da sind viele grundrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen zu klären.“

Grundrechte? Grundsätzlich ja…

Die Corona-Maßnahmen schränken Grundrechte ein, Punkt. Viele dieser Maßnahmen sind gerechtfertigt, manche stehen zu Recht auf dem Prüfstand. Der Immunitätsausweis belohnt ehemals Infizierte, indem er ihnen Freiheiten zurückgibt. Damit stellt man die Grundrechte einiger weniger über die Grundrechte der großen Mehrheit. So sieht es auch Frau Prof. Dr. phil. Judith Simon, Mitglied der Arbeitsgruppe des Ethikrates zu Immunitätsnachweisen. Sie ist der Ansicht, der Ausweis führe zu ungleicher Chancenverteilung und damit zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Der Ausweis birgt die Gefahr, zur Conditio sine qua non der Grundrechtsverwirklichung, also zur notwendigen Bedingung zu werden. Restaurantbesuche, schnellere Arzttermine, Einfluss auf Beschäftigungsverhältnis und Kreditwürdigkeit – alles ist denkbar. Kein Ausweis? Keine Chance.

Wer noch nicht infiziert war, möchte es spätestens dann sein. Corona-Partys würden sich großer Beliebtheit erfreuen, denn nur ein positives Ergebnis führt zum Erfolg. Die Problematik der falsch positiven Tests bestünde weiterhin: Sich in Sicherheit wähnende falsch positiv Getestete begäben sich unnötig in Gefahr. Doch selbst wenn man immun wäre: Wie lange? Wer kann das auf den Tag genau bestimmen?

Gehen wir mal davon aus, der Immunitätsausweis würde sich auf den vom Ethikrat besprochenen Bereich – der Ausübung risikobehafteter Tätigkeiten – beschränken. Hierfür wäre der Ausweis nach Auffassung der skeptischeren Hälfte des Ethikrats schon gar nicht erforderlich: Ein Nachweis mittels PCR-Tests, dass man im Augenblick nicht infektiös sei, würde für Besuche bei Risikopatienten reichen. Der Immunitätsausweis wäre damit im besten Fall nur unnötiger Spaß, im schlechtesten Fall datenschutz- und verfassungswidriges Instrument.

Datenschutz wird ignoriert

Die Antwort auf die Frage, ob man infiziert, bereits genesen oder nie an Corona erkrankt ist, gehört zu den Gesundheitsdaten nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO. Diese sind aufgrund ihrer Sensibilität besonders geschützt, ihre Verarbeitung ist nur in eng begrenzten Fällen möglich, Art. 9 Abs. 1, 2 DSGVO. Das scheint in Sachen Corona nur kaum jemanden zu interessieren, hat man den Eindruck. Zum Wohle aller müsse doch auf Datenschutz verzichtet werden können, oder nicht? Hat sich dieser Gedanke erst einmal festgesetzt, gerät der Sinn des Datenschutzes immer mehr in Vergessenheit.

Deswegen verwundert es auch nicht, dass ein Vorschlag, der Fälschbarkeit eines Immunitätsausweises zu begegnen, darin bestand, das Ganze einfach papierlos zu machen – wenn schon, denn schon. Wer die Immunität nachweisen will, braucht künftig vielleicht eine App. Auch eine Vorgehensweise per Blockchain wurde schon diskutiert. Trotz erheblicher Kritik der Menschenrechtsorganisation Privacy International ist eine digitale Realisierung noch immer nicht vom Tisch. Warum auch, die Politik genießt Narrenfreiheit.

Ist Spahn alles egal?

Was die Zukunft bereithält, ist unklar. Noch vor einem Jahr hätte man nicht geglaubt, was seit Monaten die deutsche Gesundheitspolitik bestimmt. Pessimisten meinen, es würde alles immer schlimmer. Doch auch alle anderen müssen zugeben: Die Stellungnahme des Ethikrates ist nicht verbindlich – wenn Herr Spahn will, hat er freie Bahn.

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  • Bravo!
    Recht viel mehr fällt mir dazu nicht ein.
    Außer vielleicht noch „super“ oder „großartig“.
    In jedem Fall aber DANKE für die klaren Ansagen.

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