Die Forderungen nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz scheinen nun gehört worden zu sein, denn am 25.08.2010 wurde endlich ein Entwurf hierzu durch das Kabinett beschlossen. Doch trotz aller Freude, dass der erste Schritt nun getan ist, werden wieder kritische Stimmen zum Entwurf laut. Das Gesetz komme vor allem den Arbeitgebern entgegen und ermögliche zudem zu leicht anlasslose Datenabgleiche. Vor allem die Videoüberwachung steht in der Kritik: die einen meinen, es seien zwingend Nachbesserungen notwendig, da andernfalls eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für das Ausspionieren im Arbeitsverhältnis bestehe. Die Arbeitgeberseite sieht dies indes anders, wie fr-online.de berichtet:
„Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung darf nicht erschwert werden. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen (…), als gleich den Staatsanwalt zu holen.“
Es scheint also, als ob das letzte Wort zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz noch nicht gesprochen wurde und Änderungswünsche beider Seiten am bisherigen Entwurf sicher sind…