Nach der nahezu vernichtenden Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten und der führenden Gewerkschaften in Deutschland, melden sich nun auch der Deutsche Anwaltsverein und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) zu Wort – und dieses ist wieder nicht sehr positiv.
„verfehlt der Gesetzesentwurf das Ziel, den Beschäftigtendatenschutz verbessern und Beschäftigte vor einer Bespitzelung schützen zu wollen. Vielmehr besteht der vorgelegte Entwurf weitgehend aus Vorschriften, die eine Überwachung und Ausforschung der Beschäftigten gesetzlich erlauben sollen. Kontrollmaßnahmen, die nach dem bisherigen Verständnis illegal sind, sollen durch die Neuregelung legalisiert werden.“
Und auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hält den Entwurf für grundlegend überarbeitungsbedürftig. So haben sich bislang der Informationsrechtsausschuss und der Arbeitsrechtsausschuss zu dem Gesetzesentwurf geäußert. Laut letztgenanntem Ausschuss
„kann auf eine weitere Aufnahme von Einzelfallregelungen verzichtet werden (…). Es muss weiterhin möglich sein, durch Generalklauseln auch ungenannte Sachverhalte zu erfassen und einer interessengerechten Lösung zuzuführen. Der sachliche Geltungsbereich des Entwurfs erscheint allerdings entschieden zu weit geraten, weil (…) praktisch die gesamte personenbezogene Kommunikation im Arbeitsverhältnis unter ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt wird. Ebenfalls grundlegend überarbeitungsbedürftig ist die Regelung zum Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmerdatenschutz einerseits und Complianceanforderungen andererseits.“
Dass man mit dem ersten Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes nicht gleich ins Schwarze trifft, war zwar nicht zu erwarten. Allerdings auch nicht, dass kaum ein gutes Haar an ihm gelassen wird. Noch ausstehende Stellungnahmen bleiben abzuwarten, lassen aber wohl kaum auf positivere Meinungen hoffen.