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NSA-Untersuchungsausschuss: Bundeskanzleramt droht mit Strafanzeige

NSA-Untersuchungsausschuss: Bundeskanzleramt droht mit Strafanzeige

Mit einem Schreiben an den Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg (CDU) hat das Bundeskanzleramt den Untersuchungsausschuss mit Nachdruck dazu aufgefordert, die Vertraulichkeit von als geheim eingestuften Dokumenten zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht mehr ungeplant in die Öffentlichkeit getragen werden.

Der NSA-Untersuchungsausschuss

Aufgabe des NSA-Untersuchungsausschusses ist es, das Ausmaß der NSA-Spionage und den Umfang der Beteiligung des BND an diesen Maßnahmen aufzuklären. Die Anhörungen finden zum Teil in öffentlicher Sitzung, aber auch hinter verschlossenen Türen statt, wenn nämlich sog. Geheiminformationen besprochen werden, deren Bekanntwerden die Sicherheitsinteressen der BRD beeinträchtigen könnten.

Der Vorwurf

Wie der Spiegel berichtet, wirft das Bundeskanzleramt dem Untersuchungsgremium in diesem Schreiben vor, dass vor allem der Spiegel in seiner Berichterstattung „Das Große Speichern“ über die Datenverarbeitungspraxis des BND in Bad Aiblingen und auch der Internetdienst netzpolitik.org in mindestens 4 Fällen aus geheimen Akten zitieren, die dem Untersuchungsausschuss unter dem Mantel der Verschwiegenheit zur Verfügung gestellt wurden.

Das Bundeskanzleramt weist in seinem Schreiben ausdrücklich auf die Strafbarkeit der Weitergabe von geheimen Dokumenten (sog. Geheimnisverrat, § 353b StGB) hin und behält sich strafrechtliche Schritte gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses ausdrücklich vor, beließ es allerdings zunächst bei einer Verwarnung.

Der Auslöser

Auslöser für dieses Schreiben des Bundeskanzleramtes war offenbar ein Bericht der ZeitOnline, in welchem sich die Berichterstatter auf Aussagen des Ausschussmitgliedes Christian-Flisek beriefen, der seine Informationen angeblich aus geheimen Akten habe. Dieser bestritt die Vorwürfe des angeblichen Geheimnisverrats energisch und wies darauf hin, dass es

Aufgabe der Aufklärer [sei], während der laufenden Untersuchung politische Einschätzungen zu geben und die Öffentlichkeit zu informieren.

Eine interne Untersuchung der Angelegenheit wurde von Sensburg angekündigt.

Warum so verschnupft Frau Kanzlerin?

Angesichts der Entrüstung in der Bevölkerung, die die öffentliche Berichterstattung über die Datensammelwut der NSA ausgelöst hat, ist es durchaus nachvollziehbar, dass der Bundesrepublik Deutschland nicht sehr daran gelegen ist, Informationen in der Öffentlichkeit wiederzufinden, die belegen, dass der BND ebenfalls Daten seiner eigenen Bürger in erheblichem Umfang gesammelt ausgewertet und übermittelt hat, ohne die entsprechenden Rechtsgrundlagen hierfür eingehalten zu haben.

Unzulässige Datensammlung durch BND

Dies lässt zumindest die Anhörung der BND-Datenschutzbeauftragten Frau Dr. H. F. (Namen nicht bekannt gegeben) in der 16. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 09.10.2014 vermuten. Ein Auszug aus dem öffentlichen Teil der Anhörung findet sich unter netzpolitik.org vermuten.

Diese bestätigte in ihrer öffentlichen Zeugenvernehmung, dass nach ihrem Kenntnisstand im Rahmen der Programme auch VERAS und INBE auch Telekommunikationsdaten Deutscher Staatsbürger verarbeitet und ggf. auch an die NSA übermittelt wurden.

Gleichzeitig führte sie jedoch hierzu aus, dass eine Zuständigkeit und Einbeziehung ihrer Abteilung durch die Behördenleitung unter Verweis auf das sog. G-10-Gesetz verweigert werde. Sie entgegen hält in diesem Fall das BND-Gesetz für anwendbar, das eine Datenerhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten Deutscher Bürger durch den BND strenger regelt. Insbesondere oblägen dem BND in diesem Falle weiter gehende Auskunftspflichten gegenüber den Bürgern, so Frau Dr. F..

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