Es folgt der zweite Teil unseres Jahresrückblicks, der die Monate April bis Juni 2014 umfasst.
April
Der April war aus datenschutzrechtlicher Sicht äußerst ereignisreich.
Anfang des Monats gab das BSI bekannt, dass zum wiederholten Male Millionen Zugangsdaten gestohlen worden waren. Betroffen waren E-Mail-Postfächer, Webshops, soziale Netzwerke und verschiedene Internetforen.
Kurze Zeit später kippte der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung – ein Jubeltag für Datenschützer, ein Ärgernis für Sicherheitsbehörden. Zwar ist eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in der Zukunft nicht ausgeschlossen, diese wird jedoch hohe Hürden zu nehmen haben.
Weniger erfreulich war die Nachricht über Heartbleed. Ein schon längere Zeit existierender und im Frühjahr bekannt gewordener Programmierfehler führte zu der gravierenden Sicherheitslücke.
Auch Facebook hörte nicht auf, die Datenschützer zu beschäftigen: Nach der Einführung von „Custom Audiences“ wurde diese Funktion nun ausgeweitet.
Der Monat schloss mit einem Beitrag, der niemand kalt lässt: Die Zulässigkeit der Datenweitergabe an Jugendämter. Hier möchten wir noch einmal betonen, dass sowohl aus unserer Sicht als vermutlich auch aus der Sicht aller Datenschutzaufsichtsbehörden das Kindeswohl eines der wichtigsten Güter in unserer Gesellschaft ist und keinesfalls nachrangig behandelt werden darf.
Mai
Nach den Erkenntnissen aus den Snowden-Enthüllungen wird verschlüsselter E-Mail-Verkehr breiten Teilen der Bevölkerung immer wichtiger. Mit StartMail stellen wir eine benutzfreundliche Software vor.
Auch wenn sich in der Bevölkerung und bei Softwareanbietern einiges bewegt, sieht es in der Politik leider nicht so sehr danach aus. Die Aufklärung des NSA-Skandals geht nur sehr schleppend voran.
Das Highlight im Mai, neben dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ein Meilenstein in der Welt des Datenschutzes, ist das EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden. Google wurde verurteilt, entsprechende Links aus seiner Ergebnisliste entfernen zu lassen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmungsfreiheit überwog somit des Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die unternehmerischen Interessen von Google.
Juni
Der Juni war nicht ganz so erfreulich. In einem Urteil beschränkte der BGH das Recht am eigenen Bild. Eine Familie hatte sich erfolglos dagegen gewehrt, dass Fotos, die während eines Nachbarschaftsfestes entstanden waren, von der Wohnungsbaugenossenschaft in einer Broschüre verwendet wurden.
Aufgrund der immer wieder auftretenden Probleme bei Datenübermittlungen ins Ausland entschieden wir uns für einen Beitrag zu internationalem Datenschutz. Kaum war die Tinte getrocknet, brachte sich einer der größten internationalen Datenverarbeiter wieder ins Gespräch: Facebook. Diesmal wurde bekannt, dass der Newsfeed manipuliert wird, so dass der Nutzer keine ungefilterte Darstellung aller Statusmeldungen sieht.