Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Smart-TV – Dein datenfressendes Haustier

Smart-TV – Dein datenfressendes Haustier

Wer kennt es nicht? Im Fernsehen läuft nichts Vernünftiges und man zappt sich einmal rauf und runter durch alle Sender. Wer stolzer Besitzer eines Smart-TV-Gerätes ist, weiß vermutlich nicht, dass er nicht nur einen schicken Fernseher hat, sondern sich zeitgleich auch eine kleine Datenkrake im Wohnzimmer hält. Und diesen füttert er täglich mit reichlichen Informationen – oftmals sogar mehr als auf dem Speiseplan steht.

Die Jagd nach Nahrung

Smart-TV- (oder auch Hybrid-TV) Geräte werden mittlerweile serienmäßig mit HbbTV  ausgeliefert. Diese Technik bietet dem Verwender die Möglichkeit, über das normale TV-Bild via Internetverbindung eine Art Teletext mit weiteren Inhalten aufzurufen. Als Kehrseite ermöglicht die Internetverbindung auch einen Zugriff auf das Fernsehverhalten des jeweiligen Nutzers. Denn wie auch bei anderen Web-Systemen werden bei HbbTV Cookies verwendet, die Informationen über den Nutzer speichern.

Der abweichende Speiseplan

In einem gewissen Rahmen ist das Erheben von Daten auch bei der schlauen Variante des Fernsehens wohl datenschutzkonform. Dies gilt für die Fälle, bei denen personenbezogene Daten etwa für Abrechnungen oder besondere Dienste benötigt werden. Wie allerdings ein Forscherteam der TU Darmstadt herausgefunden hat, wird via HbbTV darüber hinaus das TV-Verhalten des Nutzers an Unternehmen wie Google Analytics weitergeleitet. Einige Geräte zeichnen minutiös auf, welche Sender gerade angeschaut wurden.

Datenschützer fordern: Setzt den Kraken auf Diät!

Das Ausspionieren von Verbrauchern ohne deren Einverständnis ist und bleibt gesetzeswidrig. Nun hat der Düsseldorfer Kreis zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammengestellt, welche Anforderungen an die modernen Fernsehgeräte zu stellen sind:

  1. die klassischen Fernsehangebote müssen trotz der Verwendung eines Smart-TVs anonym nutzbar sein
  2. soweit Web- oder HbbTV-Dienste über Smart-TV-Geräte genutzt werden, unterliegen diese als Telemedien den datenschutzrechtlichen Anforderungen des Telemediengesetzes
  3. das Prinzip „Privacy by Default“ (datenschutzfreundliche Voreinstellungen) muss auch bei den neuen Fernsehgeräten beachtet werden
  4. Smart-TV-Geräte, die HbbTV- Angebote oder sonstige Web-Dienste verwenden, müssen über sicherheitstechnische Mechanismen verfügen, die die Geräte und den Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

Nahrungsergänzungsmittel bedingt erlaubt

Für die Fälle, in denen personenbezogene Daten vom Anbieter benötigt werden, sind die Verbraucher über den Umfang und Zweck aufzuklären (Prinzip der Transparenz). Die Erstellung eines Nutzungsprofils soll nur unter der Verwendung von Pseudonymen erlaubt sein. Und auch dann nur, wenn der Betroffene keinen Widerspruch eingelegt hat. Für die technische Umsetzung sind hier also die Gerätehersteller gefragt.

Aussicht

Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung sein wird. Problematisch bleibt auf jeden Fall, dass dem normalen Bürger das Know-how fehlt, die Technik seiner Geräte vollständig zu überblicken. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen wie Google, die schon oft genug bewiesen haben, dass sie bei dem Kampf um Nutzerdaten den Datenschutz gerne mit den Füßen treten. Und für diejenigen, die für die anstehende WM noch schnell einen neuen Fernseher kaufen wollen: Vorsicht vor dem gefräßigen neuen Mitbewohner!

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Den Vogel hat LG mit den neuen AGB´s abgeschossen.

    Die Sammeln alles – sogar die Daten von angeschlossenen Geräten und Sprachinformationen (einige SmartTv´s kann man per Sprache bedienen)

    Nickt man die neuen AGB´s nicht ab, kann man den Fernseher nicht mehr wie gewohnt nutzen (Amazon Lovefilm zB)

    http://de.lgappstv.com/appspc/footer/footer/moveDeviceTerms.lge?type=S_PRG&level=2&link=202

  • Der Orwellsche Televisor ist Realität geworden !

    Man kann diese Smart-TVs auch ohne Internetverbindung nutzen. Wer auf die internetbasierten Extras verzichten kann, schaut weiterhin anonym in die „Röhre“.

    Noch schlimmer sind übrigens die Geräte mit eingebauten Kameras und Mikrofonen. Die Missbrauchsmöglichkeiten dieser Spionagetechnik sind nochmals größer.

  • Wir wollen einen SmartTV. Durch den Beitrag weiß ich, dass die „Privacy by Default“-Einstellung Pflicht ist. Wir werden bei dem TV-Gerät darauf achten.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.