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Studie zu Datenschutzerklärungen: One-Pager helfen nur bedingt

Studie zu Datenschutzerklärungen: One-Pager helfen nur bedingt

Die formale und inhaltliche Ausgestaltung von Datenschutzerklärungen beschäftigt zurzeit alle Unternehmen. In einer Wirksamkeitsstudie wurde untersucht, inwieweit durch sogenannte One-Pager die Informiertheit der Betroffenen verbessert werden kann.

Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Nutzer von Webseiten und Apps fühlen sich oftmals nicht ausreichend über die mit der Nutzung verbundenen Datenverarbeitungen informiert. Sie wünschen sich einerseits mehr Informationen, um besser beurteilen zu können, auf was sie sich bei der Nutzung der Dienste einlassen. Gleichzeitig fällt aber auf, dass Datenschutzbestimmungen oder Cookie-Banner selten gelesen und häufig instinktiv weggeklickt werden. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstärkt sich dieser Widerspruch. Die gesetzlichen Informationspflichten in den Artikeln 13 und 14 DSGVO sollen zu noch mehr Transparenz führen. Mit der Umsetzung der Pflichten werden die Erklärungen aber deutlich länger und vermutlich sinkt damit auch der Wille der Nutzer diese Erklärungen zu lesen noch weiter. Man kann also die berechtigte Frage stellen, ob die Bereitstellung von mehr Information in der Praxis tatsächlich zu mehr Transparenz und Informiertheit führt.

Studie zum Einsatz von One-Pagern

Das Berliner Institut für Verbraucherpolitik ConPolicy untersuchte in einer vom Bundesjustizministerium und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geförderten Studie die Frage der Wirksamkeit des Einsatzes von sog. One-Pagern, die wesentliche Informationen einer oftmals mehrere Seiten umfassenden Datenschutzerklärung auf einer DIN-A4-Seite in einer standardisierten Form zusammenzufassen.

One-Pager sollen einen Überblick über die wesentlichen Verarbeitungstätigkeiten eines Unternehmens liefern. Sie ersetzen dabei nicht den Einsatz einer ausführlichen Datenschutzerklärung, sondern sollen durch eine einfache Sprache und knappe Darstellung einen einfacheren Zugang zu den relevanten Informationen bieten. Damit soll die Darstellung dem Wunsch vieler Verbraucher nach kürzeren Texten mit einfacherer Sprache gerecht werden. Ein Beispiel für die Ausgestaltung eines One-Pagers ist auf der Webseite der Telekom zu finden.

Zielsetzung und Durchführung

Die Zielsetzung der durchgeführten Studie war dabei vor allem die Beantwortung der Frage durch welche Maßnahmen die Informiertheit von Verbrauchern in Entscheidungssituationen bei Einwilligungsprozessen verbessert werden kann. Die informierte Einwilligung wurde als Untersuchungsgegenstand gewählt, weil sie nach dem aktuellen und zukünftigen Datenschutzrecht ein zentrales Instrument zur Verwirklichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bildet. Aktuell deutet zudem sehr vieles darauf hin, dass sich die Relevanz der Einwilligung durch die kommende ePrivacy-Verordnung nochmals deutlich erhöht.

Für die Studie wurde u.a. ein Online-Experiment durchgeführt, um die Wirksamkeit von zwei One-Pager-Ausgestaltungen im Vergleich zu einer Langversion zu testen. Die Teilnehmer durchliefen dabei zunächst den Kaufprozess für ein Smartphone in einem fiktiven Online-Shop. Zum Abschluss des Einkaufs wurden sie auch zum Lesen und Bestätigen der Datenschutzerklärung aufgefordert. Zufällig bekamen die Teilnehmer entweder eine Langversion der Erklärung, eine Kurzversion mit Aufzählungszeichen oder eine Kurzversion mit Piktogrammen zu sehen. Anschließend mussten die Teilnehmer im zweiten Teil Fragen zur Datenschutzerklärung und ihrer Person beantworteten.

Informiertheit lediglich geringfügig verbessert

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Faktoren wie Textlänge, Schwierigkeitsgrad der Sprache, sowie Gestaltung und Zugänglichkeit der Datenschutzerklärung die Informiertheit bei der Einwilligung – wenn auch geringfügiger als erwartet – beeinflussen. Trotz des Einflusses dieser Faktoren tritt aber durch den One-Pager-Ansatz keine signifikante Verbesserung der Informiertheit der Nutzer ein. Zwar werden die One-Pager im Vergleich mit den Langversionen häufiger gelesen, die Nutzer fühlen sich aber dadurch nicht besser informiert.

Privacy Bots als mögliche Lösung

Als Lösungsansatz zur Förderung informierte Einwilligung wird in der Studie auch der Einsatz von sog. Privacy Bots genannt. Unter Privacy Bots werden Technologien verstanden, die den Nutzer dabei unterstützen verschiedene Datenschutzerklärungen zu analysieren und zu vergleichen. Die Nutzer können das Tool dann beispielsweise einmalig nach ihren Präferenzen konfigurieren und werden beim Aufruf verschiedener Webseiten oder Apps nur auf mögliche Abweichungen von ihren Wünschen hingewiesen. Solche Systeme funktionieren allerdings nur, wenn die Maschinenlesbarkeit der Datenschutzerklärungen gewährleistet wird.

Drohende Informationsmüdigkeit

Mit der Erweiterung der Informationspflichten durch die Datenschutz-Grundverordnung droht eine zunehmende Informationsmüdigkeit „information fatigue“ der Betroffenen. Die Studie zeigt, dass vermeintlich vielversprechende Lösungsansätze wie der One-Pager nicht die gewünschten Effekte erzielen. Trotzdem ist die Suche nach neuen Gestaltungsmöglichkeiten zur Aufbereitung von Informationen sicherlich der richtige Weg. Denn: Transparenz wird gerade nicht allein durch die bloße Bereitstellung einer Vielzahl von Informationen erreicht, entscheidend ist vielmehr ihre konkrete Aufbereitung und Darstellung.

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