Tätigkeitsbericht: mangelhafter Datenschutz in Kommunen

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Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz stellt seinen Tätigkeitsbericht vor – und stellt darin mangelhaften Datenschutz in den Kommunen fest. Betroffen von dieser Feststellung sind vor allem die Kommunen, die unter 3000 Einwohner haben. Insgesamt wurden 40 Kommunen in ganz Thüringen schwerpunktmäßig geprüft, wovon laut Bericht 40% formell beanstandet werden mussten.

Insgesamt fehle

„sowohl Geld als auch qualifiziertes Personal und nicht zuletzt auch das Problembewusstsein. Auch wenn sich bei vielen Behörden des Landes das Datenschutzbewusstsein verbessert hat, haben jedoch die vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass es in der Fläche noch zum Teil gravierende Defizite gibt.“

Erschreckend auch hier: Eingesetzte Videoanlagen wiesen zahlreiche Mängel auf. Aber auch dieser Umstand ist nicht neu. So wurde ein ähnliches Ergebnis ja bereits bei einer Untersuchung in Niedersachsen festgestellt.

Daher verwundert es wohl kaum, dass eine Beanstandung meist zu nichts anderem führen kann, als zur Stärkung des Problembewusstseins. Und wieder bleibt dem Bürger nichts anderes übrig, als sich an die Hoffnung zu klammern, dass dieser Umstand tatsächlich zu einer Änderung der Praxis in den einzelnen Kommunen führen kann.

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