Dieser Satz scheint zumindest auf die Behörden und Kommunen in Niedersachsen bei dem Betrieb von Videokameras zuzutreffen. Dies beweist die Untersuchung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), Joachim Wahlbrink.
Dieser hat nämlich in der Zeit von Dezember 2008 bis März 2010 einen Großteil der von Behörden und Kommunen eingesetzten Kameras überprüft. Mit einem erschreckenden Ergebnis:
99 Prozent von 3.345 überprüften Geräten weisen Mängel auf.
Nicht nur das Fehlen von Hinweisschildern, der Durchführung von Vorabkontrollen oder der Erstellung von Verfahrensbeschreibungen führen zu diesem Ergebnis. Schlimmer noch sind die offensichtlichen Grundrechtsverstöße der öffentlichen Stellen. So erlaubte laut Untersuchung des LfD nicht nur eine Vielzahl von Kameras den Blick in Wohnungen, Seniorenheime, Arztpraxen oder Krankenhäuser sondern auch in Umkleidekabinen oder Toilettenräume von JVA-Insassen. Auch eine Absicherung gegen unbefugte Manipulation war vielfach nicht vorhanden.
Das Resümee des Datenschützers ist eindeutig:
„Den Bürgern wird vom Staat strikte Gesetzestreue abverlangt, und Fehlverhalten wird rigoros geahndet (…). Deshalb können die Bürger erwarten, dass staatliche Stellen sich ebenfalls ohne Wenn und Aber an die Gesetze halten.“
Und damit die staatlichen Stellen dies in Zukunft auch wieder tun, gab es nicht etwa wie im privaten Bereich eine saftige Geldbuße, sondern eine Orientierungshilfe zur Videoüberwachung. Denn obwohl Aufsichtsbehörden in gleich gelagerten Fällen im nicht-öffentlichen Bereich die Möglichkeit haben, Bußgelder zwischen 50.000 € und 300.000 € zu verhängen, sieht das Niedersächsische Datenschutzgesetz bei den staatlichen Stellen ein solches Vorgehen nicht vor. Aber immerhin gibt es dort die Möglichkeit, eine Beanstandung auszusprechen. Eine solche verpflichtet den Adressaten allerdings nicht dazu, den beanstandeten Zustand zu korrigieren, sondern lediglich dazu, eine Stellungnahme abzugeben.
Allein durch eine Stellungnahme wurde allerdings noch kein Zustand verbessert. Und auch die Kassen der Länder werden dadurch oder durch die Beanstandung selbst nicht gefüllt, so dass trotz dieser erheblichen Mängel davon auszugehen ist, dass die Privatwirtschaft weiter im Visier der Aufsichtsbehörden bleibt. Denn hier scheinen zumindest die Aufsichtsbehörden zu wissen, was sie tun…
Darf die Polizei ohne triftigen grund Auskunft über interpol über mich einholen.