Kürzlich tauchte im Internet mal wieder ein Referentenentwurf des Bundesministeriums auf. Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.“
Dieser Entwurf weist überraschende Ähnlichkeit mit dem Entwurf auf, der bereits vor etwa einem Monat durch Blogs, Foren oder Twitter ging. Beim letzten Entwurf allerdings wurde schnell zurück gerudert und behauptet, der Entwurf sei längst wieder obsolet.
Ob es diesmal anders ist, erscheint fraglich. Zumindest seien wohl diesmal die Länder und Verbände beteiligt worden, in dem sie den Referentenentwurf mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18. Juni erhalten haben sollen. Eine Frist von knapp drei Wochen für eine ernstzunehmende Stellungnahme als ausreichend anzusehen, erscheint gerade bei den bisherigen Anlaufschwierigkeiten zu einem Arbeitnehmerdatenschutz als äußerst fraglich. Letztendlich bleibt jedoch wieder alles beim Alten: Abwarten, was da noch kommen möge und vor allem hoffen, dass sich dieser Entwurf nicht wieder sofort in Luft auflöst.