Was der neutrale Betrachter von dem neuen Referentenentwurf zum lang ersehnten Arbeitnehmerdatenschutz hält, ist noch nicht ganz klar. Klar ist nun aber, was für eine Meinung der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt. Und die ist nicht besonders positiv.
Seinen Blogeintrag zu diesem Thema überschreibt er mit dem Satz
„Beschäftigtendatenschutz: Was lange währt, sollte doch eigentlich gut werden!“
Was er damit meint, macht er im Folgenden deutlich und zeigt vor allem Schwachstellen in den Regelungen zur Datenerhebung vor Begründung aber auch im Beschäftigungsverhältnis sowie bei Regelung zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten auf. Wie wenig Herr Schaar von dem aktuellen Entwurf hält, macht auch sein Schlusssatz sehr deutlich:
„Es handelt sich um einen – nicht zwischen den Ressorts abgestimmten – Referentenentwurf. Es ist zu hoffen, dass er während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens ganz erhebliche Verbesserungen erfährt.“
Da kann man nur hoffen, dass das weiter Verfahren tatsächlich Verbesserungen mit sich bringt. Denn auch wenn Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz zwingend notwendig sind, so sollten diese zumindest auch brauchbar sein.