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UK: High Court kassiert Vorratsdatenspeicherung

UK: High Court kassiert Vorratsdatenspeicherung

Dass die britische Regierung gerne ganz genau darüber im Bilde sein will, was ihre Bürger so treiben, wissen wir seit den Enthüllungen Edward Snowdens über den britischen Abhördienst „Government Communications Headquater“ (GCHQ). Doch auch auf der Insel regt sich Widerstand: Zwei Parlamentarier brachten vor dem High Court of Justice das britische Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung zu Fall.

Das Gesetz wurde durch das Parlament gepeitscht

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April des vergangenen Jahres die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte, gab es in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung. Die britische Regierung versetzte das in so große Unruhe, dass sie das Parlament zu einer „Notfallgesetzgebung“ anhielt. Wie der Guardian und das Blog der Bürgerrechtsbewegung Liberty berichten, wurde die gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung, der Data Retention and Investigatory Powers Act (DRIPA) 2014, nach nur eintägiger Beratung im Parlament verabschiedet.

Der DRIPA ermächtigt das britische Innenministerium (Home Office), Telekommunikationsunternehmen zu verpflichten, Verbindungsdaten 12 Monate lang zu speichern. Zu diesen Daten gehören vor allem Teilnehmer, Zeit und Ort der Kommunikation, nicht aber deren Inhalt. Alle Arten der Kommunikation sind erfasst, also sämtliche E-Mails, Kurznachrichten und Telefonanrufe britischer Bürger.

Gericht stellt Unvereinbarkeit mit europäischen Recht fest

Der altehrwürdige High Court of Justice ist eines der höchsten Gerichte Großbritanniens und es ist durchaus keine Selbstverständlichkeit, wie genau sich Lord Justice Bean und Mr Justice Collins in ihrem Urteil mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention auseinandersetzen. Mit diesen Grundlagen, befanden die Richter, ist die gesetzliche Regelung für den Zugriff auf die gespeicherten Daten nicht vereinbar, im Wesentlichen weil

  1. der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Verbindungsdaten keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt und
  2. der Zugriff nicht auf genau festgelegte Straftaten beschränkt ist, sondern – zu unbestimmt – bereits bei der Aufklärung „schwerer Straftaten“ zulässig ist.

Das Home Office war Beklagte im Verfahren der beiden Abgeordneten David Davis und Tom Watson und hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen, wie im Guardian nachzulesen ist. Wenn das Urteil rechtskräftig würde, blieb die beanstandete Regelung bis zum 31. März 2016 in Kraft. Bis dahin – und damit deutlich länger als einen Tag – hätte das britische Parlament Zeit, eine Regelung zu finden, die sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausrichtet.

Und was lernen wir daraus?

Obwohl es immer noch an einer sicheren Grundlage, also einer EU-Richtlinie fehlt, plant auch der deutsche Innenminister, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wiedereinzuführen. Der Gesetzentwurf wird von Experten aus allen Lagern kritisiert. Wegen der Unbeirrbarkeit Herrn de Mezières wird sich wohl ein sehr hohes deutsches Gericht mal wieder mit der Vorratsdatenspeicherung befassen …

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