Stellen Sie sich vor, Ihnen wird die Einreise in ein Land verweigert, weil Sie in der Vergangenheit an einer psychischen Erkrankung gelitten haben. Die Kanadierin Ellen Richardson ist nicht die einzige Person, der die U.S. Zoll und Grenzschutzbehörde die Einreise aufgrund der Kenntnis medizinischer Daten verweigert hat.
Der Inhalt im Überblick
Einreiseverbot wegen einer psychischen Erkrankung
Nicht umsonst sind besondere Arten personenbezogene Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören, besonders schützenswert. Gerade wenn es um derart sensible Daten geht, können Konsequenzen und Auswirkungen für die Betroffenen besonders weitreichend und nicht selten diskriminierend sein.
Ein Beispiel dafür ist der Fall der 50-jährigen Kanadierin Ellen Richardson, die einen Flug von Kanada nach New York gebucht hatte um dort eine 10-tägige Kreuzfahrt in die Karibik anzutreten. Ihr wurde die Einreise verweigert, weil sie aufgrund einer klinischen Depression stationär behandelt worden war.
Begründet wurde das Verbot mit § 212 des Immigration and Nationality Acts (INA), der Personen, die an physischen oder psychischen Störungen leiden, die Einreise verweigert, wenn dies eine Gefahr für Wohl und Sicherheit der Allgemeinheit mit sich führen kann.
Für die im Rollstuhl sitzende Ellen Richardson war dies ein Schock. Sie wollte lediglich Urlaub machen
„I was in shock. I was completely in shock, I had no idea how that was relevant to my seeking entry into the U.S. for a holiday. It really hit me later — that it’s quite stunning they have that information.“
erklärte Richardson gegenüber CBC’s Metro Morning. Neben der Tatsache, dass Sie wie eine Kriminelle behandelt wurde, fiel auch ihr Urlaub, der aufgrund ihrer Behinderung einiges an Organisation und nebenbei $6.000 gekostet hatte, ins Wasser.
Stigmatisierung ist kein Einzelfall
Der Fall von Richardson ist leider kein Einzelfall. Es gibt eine Reihe von kanadischen Bürgern, wie beispielsweise Amanda Box und Lous Kamenitz, denen ähnliches widerfahren ist. Es bleibt die Frage, wie die amerikanischen Behörden an diese Daten gelangt sind. Mediensprecherin der US Zoll und Grenzschutzbehörde Jenny Burke erklärte in diesem Zusammenhang, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten sei, Einzelfälle zu diskutieren.
U.S. Behörden haben offiziell keine Einsicht in Gesundheitsdaten. Allerdings haben sie Zugriff auf polizeiliche Daten. In einigen der vorgenannte Fälle ging aufgrund möglicher Suizidgefahr in der Vergangeheit ein Notruf bei der Polizei ein, der dort entsprechend erfasst wurde. Dies wäre eine denkbare Möglichkeit, wie die Daten zur Kenntnis der Behörde gelangt sind.
Medizinische Daten dürfen nicht diskriminieren
Selbst wenn die Behörden auf „legalem“ Weg Kenntnis erlangt haben sollte, stellt sich die Frage, ob solche Daten dazu benutzt werden dürfen, um Behörden derart einschneidende Entscheidungen zu ermöglichen. Wenn man dies bejaht, sollte man sich im Vorfeld besser gründlich überlegen, ob man staatliche Hilfe überhaupt in Anspruch nimmt und damit eine folgenschwere Stigmatisierung akzeptiert.
Fälle, wie der von Ellen Richardson zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, sensible Daten entsprechend zu schützen und wie schnell es passieren kann, dass deren Kenntnis zu einer Diskriminierung der betroffenen Personen führen kann.