Ob am Arbeitsplatz, beim Auto- oder Zugfahren, bei Fast-Food-Ketten, in Wahlkabinen oder auf Schultoiletten: Das Thema Videoüberwachung ist bei Datenschützern in aller Munde. Aktuell wird die Problematik einer zulässigen Videoüberwachung wieder einmal für Wildkameras diskutiert.
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner droht jetzt Jägern in Rheinland-Pfalz, die trotz Aufforderung ihre Kameras zur Beobachtung von Wild nicht entfernen, ein Bußgeld von 5000 Euro an.
Der Inhalt im Überblick
Auslöser: Schäferstündchen im Wald …
In den Fokus der Öffentlichkeit geriet das Thema Datenschutz im Wald vorletztes Jahr, als ein österreichischer Politiker in die Fotofalle getappt war: die installierte Wildkamera sollte eigentlich die Wildbestände und das tierische Treiben dokumentierten. Es blieb aber naturgemäß nicht aus, dass die Kamera auch Menschen erfasst, die sich im Wald aufhalten.
Hier denkt man in erster Linie an Spaziergänger, Jogger oder Pilzsammler. In diesem Fall traf es aber den Politiker in einer etwas prekären Situation, als er „in flagranti bei einem Schäferstündchen“ im Wald gefilmt wurde.
Rheinland-Pfalz: drohende Geldbußen und Prozesse
Verkaufszahlen von Discountern, die die Fotofallen bereits für 100 Euro anbieten, und über 100 Eingaben gegen Wildkameras, haben jüngsten Berichten zu Folge den rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner auf den Plan gerufen. Er geht auf Grundlage der Verkaufszahlen davon aus, dass allein in seinem Bundesland gut 30.000 Kameras montiert sind.
Vor diesem Hintergrund droht er Jägern, die trotz Aufforderung ihre Kameras zur Beobachtung von Wild nicht entfernen, ein Bußgeld von 5000 Euro an.
„Wir sind bundesweit die ersten, die eine Bußgeldhöhe festgelegt haben. Ein Prozess bei uns könnte bundesweit Signalwirkung haben.“
so der Leiter Privater Datenschutz in Wagners Behörde, Stefan Brink.
Unbeschwertes Walderlebnis vs. effektive Jagd
Die Zulässigkeit der Videoüberwachung richtet sich nach § 6b BDSG bzw. § 34 LDSG (Rheinland-Pfalz), soweit die Kameras von öffentlichen Stellen des Landes genutzt werden. Die Zulässigkeit der Überwachung wird anhand einer Interessenabwägung festgestellt und dabei begrenzt durch überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen.
Vor diesem Hintergrund macht Brink hinsichtlich der installierten Fotofallen geltend:
„Wer das weiß, für den ist das unbeschwerte Walderlebnis dahin.“
Anders sieht dies der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, der u.a. darauf hinweist, dass die Kamera Jägern helfen kann, effektiver zu jagen.
„Ein Bußgeld von 5000 Euro halten wir für rechtswidrig. Wir wollen einen Musterprozess führen, um uns zu verteidigen. (…) Berufstätige Jäger können nicht 24 Stunden im Wald sein.“
Die datenschutzrechtliche Entwicklung dieser Problematik bleibt also spannend.
Wie schätzen Sie die Rechtslage ein, wenn man die Speicherkarte einfach entfernt und mitnimmt?
Wie, wenn man sie zu Hause reinigt und dann wegwirft (= keine Zueignungsabsicht)?
Wie, wenn man sie (gegen angemessene Aufwandsentschädigung) an den Eigentümer zurückgibt?
@ Selbsthilfe:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Fragen betreffen im Wesentlichen strafrechtliche Aspekte und weniger datenschutzrechtliche Vorschriften. Hier kommen meiner Einschätzung nach neben Diebstahl auch die Vorschriften der §§ 202a StGB (insb. § 202a StGB, Ausspähen von Daten) in Betracht, die nicht an die Zueignungsabsicht anknüpfen. Für nähere Informationen zu den einzelnen geschilderten Konstellationen sollten Sie sich ggf. noch einmal mit einem auf strafrechtliche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Schäferstündchen im Wald, habe Frau Merkel noch nicht auf der Wildkamera gehabt, der Einsatz von Wildkameras sollte auch mal im Aspekt als aktiver Tierschutz durchleuchtet bzw. veröffentlicht werden, denn auch durch Wildkameras ist aktiver Tierschutz möglich dies wie gesehen und auch praktiziert Hegering Gerolstein, denke das sich da ein Datenschutzbeauftragter vor seiner Rente noch ein Denkmal setzen will !!
Ich war letztens im Wald unterwegs als mich ein Mann angesprochen hatte. Er fragte mich doch allen ernstes, was ich an dem Hochsitz gemacht hätte. Verwundert fragte ich welcher Hochsitz und da viel mir ein, dass direkt neben einem Wanderweg ein Hochsitz stand. Ich ging die Schneise entlang weil ich mal pullern musste. Er sagte weiter: Ja wir haben jetzt ein Problem uns fehlt nun eine Kamara und ob ich mir sicher wäre diese nicht abgebaut zu haben. Hätte ich gewusst das diese scheiss Dinger jetzt überall im Wald hängen, hätte ich sie abgebaut und hätte sie bei der Polizei abgegeben inkl. Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz. Früher gab es sowas auch nicht und Jäger mussten nicht 24 Std. im Wald sein. Dann sitzt man eben abends, nachts oder fürh Morgens an wie sich das gehört und hofft auf das Glück! Wenn in Deutschland über Dashcams, Webcams Überwachungskamaras in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz gesprochen wird, darf es hier keine Ausnahmen geben! Das Teil macht ein Foto von einem ohne das er einwilligt und das stellt für mich ganz klar eine Verletzung dar!