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Zwischen Kontrollbedürfnis und Datenschutz – Sexualstraftäter sorgen für politische Diskussion

Zwischen Kontrollbedürfnis und Datenschutz – Sexualstraftäter sorgen für politische Diskussion

In der anhaltenden Diskussion um die Neuregelung der Sicherheitsverwahrung von Sexualstraftätern wird viel über mögliche Maßnahmen und deren Vor- bzw. Nachteile diskutiert. Worüber hingegen nicht diskutiert wird, sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Datenschutz.

Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), fordert laut Reuters:

„Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu erfahren, wo sich entlassene Schwerkriminelle befinden. (…) Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt“.

Laut dem MDR befürworte der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel, Namen, Anschrift und Fotos von Sexualstraftätern, die immer noch gefährlich sein können, im Internet zu veröffentlichen. Er sprach sich dafür aus, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Nötig sei aber eine einheitliche Linie von Bund und Ländern, wobei die Veröffentlichung auf den Internetseiten der Polizei erfolgen solle.

Eine Ermächtigungsgrundlage hierzu nennt er indes nicht. Die zur Veröffentlichung von Bildern zu Fahndungszwecken herangezogenen §§ 22, 24 KUG, § 45 UrhG greifen in einem solchen Fall nicht, da nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe die Veröffentlichung von Fotos präventiv und nicht zur Strafverfolgung erfolgt. Sprecher von Justiz- und Innenministerium teilten nun mit Hinweis auf die Bedenken von Datenschützern mit, dass die Veröffentlichung von Fotos der Sexualstraftäter „kein gangbarer Weg“ sei.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) favorisiert in der aktuellen Diskussion um den Umgang mit freigelassenen und rückfallgefährdeten Sexualstraftätern den Einsatz von Fußfesseln, die durch Signalübermittlung warnen könnten, sobald sich ein Sexualstraftäter z.B. einem Kindergarten nähert. Das Thema ist brisant und der Wunsch nach einer Kontrollmöglichkeit über diese Straftäter verständlich. Dennoch wird sich öffentlich auch hier weder mit dem Thema Datenschutz, noch mit einer möglichen Ermächtigungsgrundlage für einen solch schweren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen beschäftigt.

Es bleibt zu hoffen, dass im für die zweite Augusthälfte geplanten Treffen von de Maizière und Leutheusser-Schnarrenberger sowie Experten der Bundestagsfraktionen neben dem notwendigen Kontrollbedürfnis auch der Datenschutz und die Rechte der Betroffenen mit auf der Tagesordnung stehen und in die Abwägung einbezogen werden …

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