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Alles, was Recht ist – Die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“

Alles, was Recht ist – Die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“

Passend zum Start der Fußball-WM in 3 Tagen hat der Bundesrat nun endlich einem Entwurf für eine Rechtsgrundlage für die rechtlich höchst problematische Datei „Gewalttäter-Sport“ zugestimmt.

In diese fragliche Datei werden Personen aufgenommen, die insbesondere im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen als „Gewalttäter“ eingestuft wurden, obwohl für eine solche Datenerhebung keine Rechtsgrundlage bestand. Dieser Umstand interessierte bislang jedoch weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei, so dass die Datei im März 2009 bereits knapp 11.000 Personen erfasste, was für den jeweiligen Betroffenen fatale Konsequenzen mit sich bringen kann: von Meldeauflagen über Passentzug bis hin zu Ausreiseverboten.

Neben den „üblichen“ Daten, die bei Personen- und Sachverhaltsfeststellungen erhoben werden, gibt die Datei aber noch mehr Auskünfte: etwa

  • „Erfassung politisch links motivierter Straftaten“,
  • „Erfassung rechtsorientiert politisch motivierter Straftäter“ und
  • „Straftäter politisch motivierter Ausländerkriminalität“.

Politische Meinungen jedoch – egal welchen Inhalts – gelten zumindest nach dem BDSG als besondere personenbezogene Daten und unterfallen demnach einem besonderen Schutz. Auch erscheint fraglich, wo die Grenze zwischen „links“ und „rechts“ zu ziehen ist – und auch, wer diese Grenze zieht. Die Zugriffsmöglichkeiten allerdings sind zumindest beschränkt: So steht sie nicht etwa auch dem Fußballbund und Sportvereinen zur Verfügung, sondern „nur“ den Polizeibehörden der Länder und denen des Bundes. Allein in Niedersachsen gibt es schon etwa 500 Polizeidienststellen mit rund 23.000 Mitarbeiter/ innen…

Neben dem Problem der fehlenden Rechtsgrundlage für die Speicherung besteht noch ein weiteres: Die Datei enthält nicht nur Daten rechtskräftig verurteilter Personen sondern auch solcher, die jemals im Zusammenhang mit einer sportlichen Veranstaltung mit der Polizei in Berührung gekommen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies im Stadion selbst, bei der An- oder Abreise oder an einem ganz anderen Treffpunkt geschehen ist. Frei nach dem Motto „Alles, was Recht ist“ wurde als Grund hierfür stets angegeben, dass die vorgenommenen Speicherungen zur Verhütung oder zur Vorsorge für künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich seien.

Da der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aber als wesentlich einzustufen ist und ein solcher daher nicht ohne ausreichend konkrete Rechtsgrundlage und Zustimmung des Bundesrates erfolgen darf, erklärte das Verwaltungsgericht Hannover die Speicherung der Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ für rechtswidrig und wurde in dieser Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt.

Also blieb nichts anderes übrig, als kurzfristig eine Rechtsgrundlage zu stricken, auf Grund derer nun die bisher rechtswidrig durchgeführte Praxis endlich legitimiert werden soll. Pünktlich zur WM und den damit verbundenen Massenveranstaltungen also. Aufgrund dieses Zeitdrucks wundert es natürlich nicht, dass eine Beratung der neuen Rechtsverordnung im Bundestag vom Innenministerium nicht für nötig gehalten wurde.

Betrachtet man den neuen Entwurf allerdings genauer, fällt vor allem eins auf: Nicht die Art der Daten wird näher bestimmt, sondern der Kreis der Betroffenen erweitert. So können nicht nur „Gefährder“ oder „relevante Personen“ erfasst werden (wobei sich hier bereits die Frage nach der genauen Definition dieser Begriffe stellt) sondern auch Daten wie „Beziehungen zu Personen, Institutionen, Örtlichkeiten, Ereignissen und Sachen” sowie „Gruppenzugehörigkeit“. Ein Blick in den Entwurf verdeutlicht also vor allem eines: Es gibt scheinbar nichts, was nicht gespeichert werden darf. Und so scheint es bei Begriffen wie „Beziehungen zu einer Person“ auch nicht mehr zu helfen, sich selbst ordnungsgemäß zu verhalten, man muss nun auch aufpassen, neben wem man beim Fußball gucken sitzt, um nicht in einer Datei des BKA zu landen…

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