Schon seit Jahren wird über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes diskutiert und ebenso lange haben diese Diskussionen zu keinem Ergebnis geführt. Gefordert sind umfassende, allgemeingültige Regelungen für den Datenschutz am Arbeitsplatz, die für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen mehr Rechtssicherheit bringen sollen.
Am 05. November 2010 berät der Bundesrat nun endlich über den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“.
Jedoch lässt dieser Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz, wie auch aus einer aktuellen Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hervorgeht, noch viele Fragen offen und die Diskussion ist wohl noch lange nicht am Ende. Insbesondere sind bei folgenden Themenbereichen erhebliche Nachbesserungen notwendig:
- verdachtsunabhängige Datenabgleiche
- Videoüberwachung
- Beschwerderecht von Beschäftigten
- Private Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen
Auch die Ausschüsse des Bundesrates haben in einem 46 Seiten starken Dokument (Bundesrat Drucksache 535/2/10) Stellung bezogen und Handlungsbedarf festgestellt. Zwar begrüßen diese
„das Vorhaben der Bundesregierung, den Beschäftigtendatenschutz umfassender als bisher in § 32 BDSG geschehen gesetzlich zu regeln.“
Gleichzeitig bedauern die Ausschüsse jedoch,
„dass die vorgesehene Kodifizierung nicht in einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz, sondern in einem Unterabschnitt im Bundesdatenschutzgesetz erfolgen soll.“
Nach Ansicht der Ausschüsse sind neben diversen anderen Bereichen auch die oben genannten Themen erheblich nachzubessern, um so den Belangen der Beschäftigten besser genügen zu können.
Zwar ist es durchaus zu begrüßen, dass nun endlich Bewegung in das Thema Arbeitnehmerdatenschutz kommt, jedoch erscheint der Entwurf in der aktuellen Fassung nicht zielführend und teilweise kontraproduktiv. Anpassungen scheinen daher unumgänglich. Am kommenden Freitag wird sich zeigen, ob den umfassenden Empfehlungen auch Taten folgen oder diese -politisch korrekt- nur zur Kenntnis genommen werden.