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Aufsichtsbehörden im Test

Aufsichtsbehörden im Test

Die meisten, die sich für Datenschutz interessieren, wissen vielleicht, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen eigenen Blog und ein Datenschutzforum betreibt. In letzterem ist jüngst ein Beitrag erstellt worden, in dem in einem anonymen und nicht-repräsentativen Test die deutschen Aufsichtsbehörden „geprüft“ wurden. Das Ergebnis darf als interessant eingestuft werden.

Frage nach der Meldepflicht von Videoüberwachung

Was war geschehen? Der Forumsnutzer hdv55 hatte nach eigenen Angaben einige wohl rechtlich fragwürdige Angaben einer Landesaufsichtsbehörde erhalten und fühlte sich dadurch zu einem bundesweiten Vergleichstest für Auskünfte von Aufsichtsbehörden veranlasst.

Er formulierte eine datenschutzrechtlich nicht zu schwere Frage mit einem zwar konstruiertem aber häufig vorkommenden Fall von Videoüberwachung in einem kleineren Betrieb und stellte den Behörden jeweils die Frage, ob die Videoüberwachung der Meldepflicht unterliegen würde.

Antworten waren von … bis …

Sowohl in der Antwortzeit wie auch in der Qualität gab es signifikante Unterschiede. Einige antworteten zügig und richtig, einige rechtlich eher fragwürdig, eine gar nicht. Der Autor:

„Die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden sind sehr unterschiedlich und meiner Meinung nach leider allzu oft falsch. Da das Thema Videoüberwachung in Unternehmen heutzutage für die Behörden ja alles andere als einen exotischen Einzelfall darstellt verwundert ein solches Spektrum doch sehr. So sind einige Aufsichtsbehörden der Auffassung, Videoaufzeichnungen sind grundsätzlich nicht meldepflichtig. Andere schrieben genau das Gegenteil und sahen sogar die notwendigen Voraussetzungen zur Bestellung eines DSB und einer Vorabkontrolle als erfüllt an.“

Interessanter Ansatz

Eigentlich muss man von einer Aufsichtsbehörde erwarten, dass sie umfassend und rechtlich richtig berät. Dies haben einige, der Autor erwähnte lobend Hamburg und Sachsen-Anhalt, auch getan. Leider aber nicht alle. Eine Stellungsnahme der einzelnen Behörden steht aus, bzw. ist auch nicht zu erwarten.

Im Prinzip war der Ansatz eines bundesweiten Vergleichs mit einem recht entlarvenden Ergebnis ein interessantes Experiment. Auch wenn man zugunsten der Aufsichtsbehörden bedenken muss, dass wahrscheinlich viele solcher Anfragen gestellt werden und diese mit der aktuellen Personalausstattung nicht immer so sorgfältig behandelt werden können, wie sie es verdient hätten. Auch gilt bei Rechtsthemen generell, dass es oftmals mehrere juristisch vertretbare Auffassungen gibt (andernfalls gäbe es keine Gerichte…).

Fazit

Wir wollen an diesem Punkt nicht nachtreten. Es bleiben zwei Punkte, die aus unserer Sicht festzuhalten sind:

  • über den Aufsichtsbehörden wölbt sich allzu oft der blaue Himmel. Das tut niemandem, auch keiner Behörde gut. Wünschenswert wäre, wenn auch deren Arbeit gelegentlich einmal gerichtlich überprüft wird.
  • die Uneinheitlichkeiten der Antworten zeigt, dass hier vielleicht nicht das föderale Prinzip herrschen sollte. Unter Umständen wäre eine zentrale, finanziell und politisch unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde, die mit einer Stimme spricht, hier die bessere Wahl.

Übrigens: Hätte das fiktive Unternehmen aus dem Test einen Datenschutzbeauftragten bestellt, würde das Verfahren nicht der Meldepflicht unterliegen…

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