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Entscheidung des BGH zu ungesicherten WLAN-Anschlüssen

Entscheidung des BGH zu ungesicherten WLAN-Anschlüssen

Zur Frage der Haftung für unzureichend gesicherte WLAN-Anschlüsse, hat der BGH heute eine Entscheidung getroffen.

„Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.“

Hintergrund der Entscheidung war folgender: Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an einem bestimmten Musiktitel, der vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Zu dieser Zeit befand sich der Beklagte allerdings im Urlaub. Dennoch verlangte die Klägerin von diesem Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten.

Der BGH vertritt in seiner Entscheidung die Auffassung, dass der Beklagte weder als Täter noch als Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung in Betracht käme. Allerdings obliege privaten Anschlussinhabern die Prüfpflicht, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Eine fortlaufende Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen forderte der BGH jedoch nicht, sondern beschränkte den Zeitpunkt der Prüfpflicht auf die Installation des Routers mit der für den Privatgebrauch marktüblichen Sicherungen. Dazu gehöre nach Ansicht des BGH z.B. die Änderung des Standard-Passwortes in ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort.

Bejaht wurde schließlich nur die Haftung Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten, nicht aber auf Schadensersatz, da es am hierfür vorausgesetzten Vorsatz gefehlt habe.

Diese Entscheidung des BGH zeigt einmal mehr, dass auch den privaten WLAN-Nutzer eine gewisse Sicherungspflicht seines Anschlusses trifft. Ob der BGH dabei in seiner (vollständigen) Entscheidung Tipps gibt, wie eine solche Pflicht in der Praxis etwa in Familien oder Wohngemeinschaften umgesetzt werden soll, erscheint unwahrscheinlich. Allerdings wären solche wohl für den durchschnittlichen Nutzer von WLAN mehr als hilfreich.

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