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Erneuter Sieg der Informationsfreiheit über die Bürokratie

Erneuter Sieg der Informationsfreiheit über die Bürokratie

Wieder einmal musste ein Gericht der behördlichen Willkür auf dem Feld der Informationsfreiheit die Grenzen aufzeigen. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wurde dem Bundesinnenministerium jetzt untersagt, Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch vollkommen willkürlich festgesetzte Gebühren zu erschweren und den Zugang zu den Informationen dadurch praktisch unmöglich zu machen

Informationsfreiheit per Gesetz

Informationsfreiheitsgesetze sollen es interessierten Bürgern und Journalisten ermöglichen, amtliche Informationen von Behörden zu erlangen und sich so intensiv mit Entscheidungen und behördeninternen Vorgängen zu befassen.

Zu diesem Zweck sind Anfragen an die Behörden möglich, die in Regel ohne Begründung eingereicht werden können und die von den Behörden innerhalb eines definierten Zeitfensters beantwortet werden müssen.

Für diese Anfragen können die Behörden eine Gebühr verlangen, die jedoch in den meisten Fällen nicht mehr als 500 Euro betragen darf.

Keine willkürliche Aufspaltung der Anfragen

Eine steigende Zahl von Anfragen sorgt bei den deutschen Behörden vermehrt für Unmut. Auf verschiedenen Wegen versuchen die Behörden daher, den Antragstellern die Lust auf die Informationen zu nehmen.

Neben der Verschleppung der Vorgangs sind das vor allem die Auflage, die Unterlagen nur persönlich in Augenschein zu nehmen, oder wie im vorliegenden Fall künstlich erhöhte Gebühren.

In dem jetzt vom VG Berlin entschiedenen Fall hatte die Behörde eine umfangreichere Anfrage in 66 einzelne Auskunftsbegehren aufgeteilt und dann für jedes Begehren einzeln Gebühren festgesetzt. Die Kosten inklusive Auslagen beliefen sich schlussendlich auf knapp 15.000 Euro.

Diesem Vorgehen hat das Gericht jetzt deutlich widersprochen und die abschreckende Wirkung auf potentielle Antragsteller festgestellt:

„Der hier angegriffene Betrag (…) hat abschreckende Wirkung auf potentielle Antragsteller nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Denn es handelt sich insoweit um eine Summe, die bei objektiver Betrachtung potentiell Informationsberechtigte von der Stellung von Informationsanträgen abhalten kann.“

Sieg für die Informationsfreiheit

Alle 64 angegriffenen Gebührenbescheide wurden aufgehoben, die Kläger haben vollständig gesiegt. Traurig ist nur, dass sich immer wieder Behörden gegen das legitime Interesse der Bürger sperren, gerade komplexe Entscheidungen einer Behörde nachzuvollziehen und vertieft am öffentlichen Leben teilzuhaben.

Wer selbst an diesem Teil lebendiger Demokratie mitwirken will, findet auf der Seite von „Frag den Staat“ weitere Informationen.

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