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Facebook: Dein Gesicht passt zur Pickelcreme-Werbung

Facebook: Dein Gesicht passt zur Pickelcreme-Werbung

Facebook wartete nicht lange mit einer Antwort auf die verlorene Sammelklage gegen „Sponsored Stories. Das erhoffte Abrücken von der Strategie, private Fotos der Nutzer für Werbeanzeigen zu nutzen, ist jedoch ausgeblieben.

Getreu dem Motto Angriff ist die beste Verteidigung, holt sich Facebook mit einer Änderung der Nutzungsbedingungen einen Freifahrtschein. Bis morgen können die Nutzer noch Kommentare zu den Änderungen posten, dann werden die Änderungen in Kraft treten.

Facebook kassiert, Nutzer geht leer aus

Facebook räumt sich in den neuen Nutzungsbedingungen das Recht ein, Name, Profilbild, Inhalte und Informationen eines Nutzers an Unternehmen zu verkaufen. Das zahlende Unternehmen, darf diese Daten dann in Werbeanzeigen nutzen und veröffentlichen. Der Nutzer bekommt hierfür nichts. Für Facebook ein sehr lukratives Geschäft.

Reich und berühmt

Für die werbenden Unternehmen sicherlich eine interessante Möglichkeit, den Bekanntheitsgrad der eigenen Marke zu steigern. Dabei können die hohen Gagen für Fotografen, Model und Crew sparen. Es wird einfach in der Facebook-Kartei nach dem richtigen Gesicht für die nächste Kampagne gesucht. Die Auswahl an unverbrauchten Gesichtern ist bei über einer Milliarde Nutzer nicht mit der Auswahl bei Modelagenturen zu vergleichen.

Für Models liegt der Tagessatz bei 200 € für Einsteiger und für Profis werden Summen aufgerufen, die ins astronomische gehen. Als Facebook-Nutzer kann durch Sponsored Stories der Traum, reich und berühmt zu werden, zumindest zur Hälfte schneller wahr werden als gedacht.

Pickelcreme, Schlankmacher, Herpes-Pflaster

Der Nutzer hat dabei keinen Einfluss, wer sein Foto nutzt und wofür eigentlich. So kann es gut sein, dass das eigene Profilbild in einer Anzeige für Pickelcreme, Schlankmacher oder Herpes-Pflaster auftaucht. Nirgendwo in den Nutzungsbedingungen steht, dass der Nutzer in der Werbung positiv dargestellt wird.

Versprochen ist versprochen…

„Wie immer werden wir keine privaten Daten, die du auf Facebook stellst, ohne deine Genehmigung an Werbekunden weiterleiten.“

Dieses Versprechen gibt Facebook nicht nur in der E-Mail zur Ankündigung der neuen Nutzungsbestimmungen, sondern auch in abgewandelter Form auch mehrfach in den Nutzungsbestimmungen.

… und wird nicht gebrochen

Wer sich jetzt in Sicherheit wiegt, weil er niemals seine Genehmigung gegeben hat, dem unterläuft ein verhängnisvoller Trugschluss. Nur wer den neuen Facebook-Regeln zustimmt, darf auch weiter mitspielen. Vor den neuen Nutzungsbedingungen hatte der Nutzer noch die Möglichkeit, durch die Privatsphäre-Einstellungen den Zugriff auf seine Bilder und Daten zu Werbezwecken zu verhindern, diese Möglichkeit fällt ab morgen weg.

Rechtlich mehr als kritisch…

Ein nach deutschem Datenschutzrecht mehr als kritisches Vorgehen, allerdings haben die jüngsten Niederlagen des ULD Schleswig-Holstein gezeigt, dass Facebook sich nicht an deutsches sondern an irisches Datenschutzrecht halten muss. Den deutschen Aufsichtsbehörden sind die Hände gebunden.

Ausweg

Der Nutzer muss sich daher selbst zu Wehr setzen. Wer verhindern möchte, dass seine Daten an Werbeunternehmen verkauft werden, dem bleibt zur Zeit nur ein Ausweg. Es ist Zeit für eine Trennung. Geht nicht? Doch es funktioniert tatsächlich. Über zwei Stunden verbringen die Deutschen durchschnittlich bei Facebook. Stellen Sie sich vor, was Sie in der neugewonnenen Freizeit alles machen können. Es gab ein Leben vor Facebook und es wird eins danach geben.

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