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Kein deutsches Datenschutzrecht für Facebook, PNR-Datenspeicherung abgelehnt und Anti-Terror-Datei teilweise verfassungswidrig

Kein deutsches Datenschutzrecht für Facebook, PNR-Datenspeicherung abgelehnt und Anti-Terror-Datei teilweise verfassungswidrig

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) unterliegt gegen Facebook. Das EU-Parlament stimmt gegen die PNR-Daten und das Bundesverfassungsgericht kassiert zum Teil die Anti-Terror-Datei. Es tat sich viel in den letzten zwei Tagen im Datenschutz. Aber fangen wir vorne an.

ULD 0, Facebook 2!

Noch vor zwei Tagen mussten die Datenschützer eine Pleite gegen Facebook kassieren. Das OVG Schleswig hatte seine Ansicht zum Klarnamenzwang aufrechterhalten und das irische Recht für anwendbar erklärt, da dort die Daten der Nutzer wohl verarbeitet würden. Daher gelten die Regelungen des § 13 TMG nach Ansicht des Gerichts nicht. Wie schon in unserem Artikel „ULD 0, Facebook 1, vorläufig“ dargelegt, muss nach dem deutschen Telemediengesetz die Möglichkeit einer pseudonymen Nutzung von sozialen Netzwerken geschaffen werden. Das ULD stellt auf seiner Seite neben den Beschlüssen ausführliche Informationen hierzu bereit.

Wichtige Entscheidungen für die Zukunft

Dieser Tiefschlag wurde dann heute wieder etwas abgefangen. Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Anti-Terror-Datei zu entscheiden und der LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments musste über die Einführung des Passenger Name Record Verfahren abstimmen.

Fluggastdaten zur Terrorbekäpfung

Der Vorschlag der EU-Kommission sah vor, dass Fluggastdaten der Airlines (PNR-Daten Passenger Name Record) zentral bis zu 5 Jahre gespeichert und bei Reisen über dei EU-Grenzen hinaus an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können. Wer heute morgen noch zitterte, dass seine Freiheitsrechte zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und der Terrorbekämpfung weiter eingeschränkt würden, kann nun aufatmen. Mit 30 zu 25 Stimmen wurde der Vorschlag knapp abgelehnt.

Gleiches Thema, anderer Entscheidungsträger.

Das Bundesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anti-Terror-Datei zu entscheiden. In teilen wurde diese Datei für verfassungswidrig erklärt.

  1. Viele Regelungen verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot, wonach Normen so zu erlassen sind, dass der geregelte Sachverhalt und die rechtlichen Folgen für den Einzelnen anhand des Gesetzestextes vorhersehbar sein müssen.
    • Dies gilt beispielsweise für die Regelungen zu dem von der Datei erfassten Personenkreises. Dort werden Personen mit erfasst, die eine (den Terrorismuss) unterstützende Gruppierung lediglich unterstützen, ohne das klargestellt wird, dass es sich um willentliche Unterstützung der den Terrorsismus unterstützenden Aktivitäten handeln muss.
  2. Zudem liegen auch zahlreiche Verstöße gegen das Übermaßverbot vor, wonach der Gesetzgeber bei Grundrechtseingriffen immer den schonenste Eingriff zu wählen hat (mildestes Mittel).
    • Gegen das Übermaßverbot vestößt z. B. die Regelung, wonach eine sog. Inverssuche ermöglicht wird. Dabei geht es um eine merkmalbezogene Recherche, die anschließend direkt Zugriff auf die entsprechenden Daten erlaubt und nicht nur die Fundstelle anzeigt, welche über die eigentlichen Informationen verfügt.
  3. Ebenso unvereinbar sei zudem die Erfassung von Daten die bei Telefonüberwachungen und Lauschangriffen auf Wohnungen gewonnen werden.

Das Gericht führt aber auch aus, dass zwar der Betroffene erheblichen Belastungen durch diese Datei ausgesetzt sei, dies aber grundsätzlich wegen des erheblichen Gewichts der Terrorbekämpfung durch konkrete Regelungen gerechtfertigt werden könne. Daher erklärt sich auch die nur teilweise Verfassungswidrigkeit.

Nun ist das Gesetz bis spätestens 31.12.2014 neu zu regeln. Bis dahin dürfen die Vorschriften jedoch weiter angewendet werden.

Ein Hoch zieht auf. Gutes Wetter für den Datenschutz

Die beiden heutigen Entscheidungen sind sehr zu begrüßen und ein Hoch für alle Datenschützer. Zeigen sie doch, dass trotz Lobbyismus  im EU-Parlament und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Freiheitsrechte des Bürgers einen immernoch hohen Stellenwert haben. So kann es gerne weitergehen.

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