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Funktionen von iOS 18 aus Datenschutzsicht

Funktionen von iOS 18 aus Datenschutzsicht

Am 16. September 2024 veröffentlichte Apple das neue Update seines iPhone Betriebssystems iOS auf die 18. Version. Dieser Beitrag behandelt kursorisch, welche Neuerungen aus datenschutzrechtlicher Sicht von Interesse sind und wie es um Apples Einführung der eigenen künstlichen Intelligenz steht.

Neue Sicherheitsfunktionen durch iOS 18

Mit Apples iOS 18-Update erhalten iPhone-Nutzer:innen neue Funktionen zur Erhöhung ihrer Privatsphäre durch mehr Datenschutzeinstellungen bzw. Handlungsmöglichkeiten an die Hand.

Ausblenden und Sperren von Apps

iOS 18 bietet nun für die meisten installierten Apps die Möglichkeit, diese ausblenden oder sperren zu können. Die Einstellungsoptionen versetzen die Nutzer:innen in die Lage, selbst zu entscheiden und sich darüber Gedanken zu machen, welche Apps, z. B. bei einem kurzen Seitenblick eines Dritten oder beim zeitweiligen Überlassen des Geräts, z. B. Reparaturdienst, gesehen werden können sollen. Zudem werden keine Benachrichtigungen mehr angezeigt und, je nach App, können gewisse Funktionen, wie etwa die Suchfunktion für Nachrichten geblockt sein. Während beim Ausblenden die Apps gar nicht mehr angezeigt werden, bleiben die Gesperrten zwar weiterhin sichtbar, benötigen aber, wie der Begriff schon vermuten lässt, für die Freigabe die Eingabe eines Gerätepassworts / Face ID / Touch ID.

Neuer Passwortmanager Passwords App

Weiterhin wird nun die Zugriffssicherheit durch die Implementierung eines intuitiven und geräteübergreifenden Passwortmanagers namens Passwords App deutlich erhöht. Ein Vorteil der integrierten App ist, dass die iPhone-Nutzer:innen nun leichter ihre persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff durch datenschutzfreundlichere Einstellungen schützen können.

  • So ist es nun möglich sich benachrichtigen zu lassen, wenn die Kontoanmeldeinformationen (insbesondere BenutzerID und Passwort), die in der App hinterlegt sind, im Verdacht stehen, abgefangen worden zu sein. Um diese Funktion an- bzw. abzustellen, ist es zunächst nötig die bereits in iOS 17 verfügbare Einstellung „Kompromittierte Passwörter erkennen“ zu aktivieren (zu finden unter Einstellungen – > Passwörter -> Sicherheitsempfehlungen). Anschließend kann beim erstmaligen Starten der Passwords App (dies erfordert ebenfalls ein Gerätepasswort / Face ID / Touch ID) die Pushbenachrichtigung erlaubt werden. Anhand einer solchen Meldung können die Nutzer:innen dann selbst entscheiden, ob sie ggf. diese Informationen ändern und/oder weitere Schritte ergreifen wollen. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass bei der Verwendung eines Gerätepassworts stets beachtet werden sollte, dass die Sicherheit, der in der Passwords App hinterlegten Kennwörter, abhängig von der Stärke des verwendeten Gerätepassworts ist.
  • Zudem erkennt die App die Eingabe schwacher Passwörter und gibt einen entsprechenden Hinweis.

Einschränkungsmöglichkeit bei der Teilung von Kontakten

Die Teilung von Kontakten im Adressbuch für bestimmte Apps kann sinnvoll sein. Die Nutzer:innen standen dabei aber stets vor einem Dilemma. Sie konnten nämlich nur zwischen der vollen Freigabe oder der gänzlichen Verweigerung der Teilung wählen. Nun besteht die Möglichkeit, dass auch einzelne Kontakte ausgewählt und geteilt werden können. Diese Funktion war aus datenschutzrechtlicher Sicht längst überfällig, da beispielsweise im beruflichen Kontext immer wieder die Frage aufkam, unter welcher Rechtsgrundlage die Teilung aller Kontakte, z. B. auch externer Kunden, gerechtfertigt sei. Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Möglichkeit das Auffinden einer plausiblen Erklärung zur Weitergabe der Daten durchaus einfacher ausfallen wird.

Kommt der Einsatz von Apple’s Künstlicher Intelligenz?

Im Zusammenhang mit der Ausrollung von iOS 18 heißt es auf Seiten von Apple, dass im Laufe des kommenden Monats auch die künstliche Intelligenz von Apple namens Apple Intelligence (AI) eingeführt werden soll, jedoch nicht überall. Apple verspricht dabei, dass die AI

„die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer:innen […] wahrt.“

Es klingt also wie Datenschutz durch eine gewisse technische Ausgestaltung (Privacy by Design). Insbesondere soll die Anfragenbearbeitung direkt auf dem Gerät selbst durchgeführt werden und die dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten sollen nicht von Apple gesammelt werden, z. B. für Trainingszwecke der AI. Dies betrifft, aufgrund der begrenzten Rechenleistung, freilich aber nur weniger komplexe Anfragen, bei der dann wohl doch wieder Daten an eine Serverumgebung gesendet werden.

Ob die tatsächliche Ausgestaltung dann doch so datenschutzfreundlich ist, wie sie angepriesen wird, bleibt abzuwarten. Denn durch die Bekanntgabe seitens Apple, dass der europäische Markt vorerst nicht mit der AI bedient und der damit gleichlaufenden Ankündigung, dass auch das neue iPhone 16 diese Funktion nicht beinhalten wird, bleibt ein gewisser Beigeschmack nicht aus. Grund hierfür sei jedenfalls der Einfluss des Digital Markets Act, den wir bereits, im auch Zusammenhang mit Apple, durchleuchtet haben.

Insgesamt mehr Privatsphäre durch iOS 18

Passwortmanager, wie die Passwords App, sind keine neue Erfindung, können aber in der passenden Umgebung durchaus dazu führen, dass sie mehr Akzeptanz finden und damit häufiger zum Einsatz kommen, was wiederrum der Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre dient. Das Ausblenden und Sperren von Apps sind lobenswerte Neuerungen, die aber bei anderen Betriebssystemen schon eingeführt wurden. Hinsichtlich des Ausrollens der AI wartet Apple laut Forbes wohl noch auf eine

„[…] guidance from the regulatory authorities.“

Wer diese Regulierungsbehörden letzten Endes sein mögen, ist datenschutzrechtlich, gerade im Bezug auf die KI-Verordnung, noch nicht abschließend geklärt. Vor 2025 ist daher nicht mit der Einführung der AI-Funktion zu rechnen.

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