Jugendliche nutzen ihre Handys intensiv und das nicht nur in ihrer Freizeit. Lehrer dürfen ihnen die in der Schule genutzten Geräte jedoch nicht einfach wegnehmen, sondern müssen dabei bestimmte Regeln beachten. Tun sie das nicht, können sich Eltern dagegen wehren.
Jugendliche und ihr Handy
Keine Frage: Wenn sie dürften, würden Jugendliche ihre Handys den ganzen Tag nutzen. Möglichkeiten, den Tag mithilfe eines Smartphones zu gestalten, gibt es genug. Leider führen diese Möglichkeiten nicht selten dazu, dass der Jugendliche neben dem realen Schulgeschehen auch den Lernstoff verpasst. Aus diesem Grund suchen immer mehr Lehrer nach Möglichkeiten, ihre Schüler zumindest während der Schulzeit vom Handy fernzuhalten.
Handyverbote durch Lehrer
Was Lehrer dürfen, ist in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Ob die Nutzung von Handys während der Schulzeit verboten werden kann, ist daher abhängig von dem Bundesland, in dem sich die Schule befindet. Ein generelles gesetzliches Nutzungsverbot für Handys an Schulen gibt es nur in Bayern. Alle anderen Bundesländer überlassen es den Schulen, ob und unter welchen Bedingungen Schüler ihre Mobiltelefone nutzen dürfen.
Eine Schule kann daher in ihrer Schulordnung festlegen, wann die Jugendlichen ihre Handys während der Schulzeit gebrauchen dürfen. Ganz verbieten dürfen die Schulen das Mitbringen und Einsetzen eines Mobiltelefons nicht. In der Schulordnung geregelt werden kann aber zum Beispiel, dass die Schüler ihre Mobiltelefone generell zu Beginn des Unterrichts oder während der Prüfungen beim Lehrer abgeben müssen. Vermieden werden mit derartigen Regelungen – nicht selten erbittert geführte – Streitigkeiten darüber, ob der Lehrer einem Schüler das Handy auch wegnehmen darf.
Freiwillig abgegebene oder von einer Lehrkraft konfiszierte Geräte sollten nach der jeweiligen Schulstunde, spätestens jedoch am Ende des Schultages wieder ausgehändigt werden. Wurde das Handy vom Schüler freiwillig abgegeben, kann die Rückgabe an den Schüler direkt erfolgen. Handelte es sich bei der Wegnahme des Handys durch einen Lehrer um eine Strafmaßnahme, kann auch die Rückgabe an den Erziehungsberechtigten zulässig sein.
Durchsuchung von Handys durch Lehrer
Die auf den in seinem Gewahrsam befindlichen Handys hinterlegten Daten einsehen dürfen Lehrer und auch Schulleitung ohne Einwilligung des Schülers nicht. Sie unterliegen auch dann dem Datenschutz, wenn der Verdacht besteht, dass sich rechtswidrige Inhalte auf dem Gerät befinden. Um sich hier abzusichern, sollte der Lehrer darauf achten, nur ausgeschaltete Geräte in Gewahrsam zu nehmen.
Rechtsschutz für Eltern
Haben Eltern den Eindruck, die Schule ihres Sprösslings verhalte sich in Sachen Handynutzung nicht rechtskonform, sollten sie zunächst das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Helfen kann auch die Einschaltung des Schulelternbeirats. Schwerwiegende Fälle sollten Eltern dem zuständigen Schulamt oder Kultusministerium melden. Kann auch hierdurch keine Lösung erzielt werden, bleibt den Eltern nur noch der Gang vor Gericht.