Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) gemacht. Am 12. Juli 2024 wurde die KI-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung am 1. August 2024 in Kraft, jedoch gelten verschiedene Regelungen zu Übergangszeiten. Wir beleuchten, welche spezifischen Kapitel zu welchen Zeitpunkten Geltung erlangen.
Der Inhalt im Überblick
Erste Schritte zur Regulierung und verbotene Praktiken
Die ersten Bestimmungen der KI-Verordnung werden am 2. Februar 2025 wirksam. Diese beinhalten die allgemeinen Bestimmungen und Definitionen (Kapitel I) sowie die Regeln zu verbotenen Praktiken (Kapitel II). Hierbei werden grundlegende Begriffe und der Anwendungsbereich der Verordnung definiert sowie eine Verpflichtung der Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zur umfangreichen Schulung ihrer Beschäftigten im Umgang damit.
Zudem werden Praktiken wie die Verwendung von KI zur unterschwelligen Beeinflussung, zur Ausnutzung von Verwundbarkeiten und zur sozialen Bewertung, die zu ungerechtfertigten Benachteiligungen führt, ausdrücklich verboten. Diese frühzeitigen Regelungen sollen die Grundlage für eine sichere und ethisch vertretbare Nutzung von KI in der EU schaffen.
Erweiterte Anforderungen und Governance
Am 2. August 2025 erlangen weitere zentrale Kapitel der KI-Verordnung Gültigkeit. Dies umfasst insbesondere Kapitel III Abschnitt 4, der die Einrichtung sog. notifizierender Behörden regelt, die Konformitätsbewertungsaufgaben für Hochrisiko-KI-Systeme übernehmen.
Außerdem gelten in Kapitel V Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Kapitel VII betrifft die Governance auf Unionsebene, einschließlich der Einrichtung des Büros für Künstliche Intelligenz und des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz. Auch Kapitel XII, welches Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung regelt, wird wirksam. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass eine strukturierte Überwachung und konsequente Durchsetzung der Verordnung gewährleistet sind.
Volle Wirksamkeit und Hochrisiko-Einstufung für KI-Sicherheitsprodukte
Die meisten verbleibenden Bestimmungen der Verordnung werden am 2. August 2026 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt gelten umfassende Regeln für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der EU.
Ab dem 2. August 2027 wird schließlich Artikel 6 Abs. 1 KI-Verordnung wirksam werden, welcher Einstufung von KI-Systemen regelt, die als Sicherheitsbauteil in einem Produkt oder Gerät nach Anhang 1 der KI-Verordnung verwendet werden, z.B. in Spielzeug, Fahrzeugen oder Medizinprodukten.
Was können Unternehmen tun?
Die langfristige gestaffelte Umsetzung ermöglicht es den betroffenen Akteuren, sich angemessen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und deren Einhaltung sicherzustellen.
Daher sollte die im Unternehmen eingesetzte KI schon jetzt mit der neuen Regulierung abgeglichen werden. Dazu finden Sie bei uns einen ausführlichen Überblick zur KI-Verordnung. Wir unterstützen Sie darüber hinaus gern bei der Risikoeinstufung Ihrer KI und leiten daraus die erforderlichen Maßnahmen ab.