Eine besondere Form der Videoüberwachung erproben die Real-Supermärkte gerade im Kassenbereich ihrer Geschäfte. Kunden werden dort bei der Betrachtung von Werbung durch ein Videosystem erfasst und analysiert. Eine weitere Grenze ist damit gefallen.
Der Inhalt im Überblick
Real testet Gesichtsanalyse zur Optimierung von Werbung
Nach Informationen der Lebensmittelzeitung (leider nur mit Abo abrufbar) und Spiegel Online wird in 40 Real-Supermärkten in einem Testverfahren eine Analysesoftware eingesetzt, die jeden Blick eines Kunden auf einen Werbebildschirm erfasst und anschließend auswertet. Gespeichert werden dann Geschlecht und Alter des Kunden sowie die Dauer der Betrachtung. Dafür wird zunächst ein Bild des Kunden gespeichert. Nach Aussage des Unternehmens sei das Verfahren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sehen das wohl zumindest teilweise anders.
Ein persönlicher Kommentar
Warum beschäftigen uns einige Nachrichten mehr und andere weniger? Oder anders gefragt: Warum hat mich gerade diese Meldung so aufgewühlt, dass ich darüber einen wütenden Blog-Beitrag schreiben möchte?
Direkt ersichtlich ist das nicht. Praktisch jede Woche erhalten wir als Datenschutz-Interessierte Informationen über neue Verfahren des Facebook-Marketings, über Big-Data-Kundenanalyse oder Datenpannen durch schlechten Datenschutz in Unternehmen. Doch dieser Fall ist anders. Die Reaktion des Real-Vertreters hat mich einfach maßlos geärgert. Auf die Frage nach der Information der Kunden zitiert der Spiegel ihn mit diesen Worten:
„Eine Information für unsere Kunden erfolgt über eine gut sichtbare Hinweisbeschilderung ‚Dieser Markt wird videoüberwacht‘.“
Das ist dann schon ziemlich dreist. Die Antwort bedeutet nämlich, dass der Kunde eben nicht über diese besondere Art der Videoaufzeichnung und -auswertung informiert wird und dass das Unternehmen das so auch für richtig hält.
Ich frage mich jetzt schon, über welche Maßnahmen das Unternehmen seine Kunden auch nicht aufklärt? Wir alle kennen die vielen Dome-Kameras in Supermärkten, bei denen man nur auf einen rechtskonformen Einsatz hoffen kann. Was wird damit noch gemacht?
Bei mir entsteht ein unangenehmes Gefühl in der Magengegend, wenn ich an die zukünftigen technischen Möglichkeiten denke. Exemplarisch möchte ich auf eine Nachricht aus dem Jahr 2014 verweisen. Dort wurde mitgeteilt, dass die Systeme von Facebook zur Gesichtserkennung in einem Test beinahe die gleiche Quote der Wiedererkennung von Gesichtern erreichen wie ein Mensch.
Es gehört nicht viel Fantasie dazu, jetzt eine Verbindung zu ziehen von umsatzinteressierten Einzelhändlern mit Videokameras zu Facebook mit seinem Wissen um Vorlieben und Interessen der Menschen. Natürlich ohne tatsächliche Identifizierung der Kunden, daran hat ja angeblich niemand Interesse.
Ich habe auf jeden Fall beschlossen, die Real-Supermärkte als Kunden erst einmal zu meiden.
Gerade im Lebensmittelbereich gibt es zwar leider fast keinen Konzern ohne Datenschutzvorfälle, aber irgendwann muss man ja mal anfangen. Für mich ist dieser Punkt jetzt erreicht.
Update 31.05.2017:
Real hat mit dem Artikel „Gesichtserkennung: was Real macht – und was nicht“ auf die Kritik reagiert.
Noch wichtiger: Videoüberwachung im Einzelhandel wird den Kunden als Sicherheitsmaßnahme verkauft. In Wahrheit geht es nicht um die Sicherheit der Kunden. Vor wem sollten die Kameras die Kunden schützen? Vor U-Bahn-Tretern/Schlägern oder Selbstmordattentätern? Im Supermarkt?
Nein. Die Videoüberwachung dient der Sicherheit des Betreibers. Für den Betreiber sind alle Kunden potenzielle Ladendiebe/Räuber und alle Mitarbeiter ebenso potenzielle Diebe und Faulpelze.
Dass nun die „Sicherheitskameras“ auch für Profiling, Tracking, Werbung mittels Gesichts- und Bewegungserkennung eingesetzt werden, zeigt, worum es wirklich geht: Mehr Macht, Sicherheit und Gewinnmaximierung für die Einzelhändler und Entrechtung der Kunden.
Ich werde meine Einkäufe bei REAL auch erst einmal unterlassen. Denn ich sehe nicht ein, dass ich in dieser Form ohne Aufklärung gefilmt werde. Ein Hinweis am Eingang ist schlicht nicht ausreichend, dafür, dass teils biometrische Daten erfasst werden, und ja, ich zähle Gesichtszüge mit zu den biometrischen. Es wäre noch zu dulden, wenn eine Videoüberwachung ohne Aufzeichnung zur Verfolgung von Diebstahl / Betrug stattfindet. Dass aber mein Gesicht in einer riesigen Datei gespeichert wird, geht gar nicht, zumal ich das Recht am eigenen Bild habe und mir keine Möglichkeit der Zustimmung oder Verweigerung gegeben wird – ausser ich meide den REAL Markt.
Ich werde auch unsere Aufsichtsbehörde (Hessen) bitten zu überprüfen, ob diese Angelegenheit rechtskonform ist. Marktforschung ist das Eine, Entrechtung der Kunden aber das Andere.
Komisch, ich habe immer gedacht Videodaten über Personen sind personenbezogene Daten, besonders wenn sie eine so gute Qualität haben, dass sie zu Analysezwecke genutzt zu werden.
Ok, das Ergebnis der analysierten Daten sind dann nicht mehr personenbezogen.
Aber was ist mit der Zweckentfremdung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Videodaten? Gelten hier etwa nicht die §§ 4 Abs. 3 Nr. 2, 6b Abs. 1 Nr. 3 ???
Ein berechtigtes Interesse sehe ich hier nicht! Und eine Einwilligung auf Grundlage einer informierten Entscheidung kann hier wohl auch keine Rede sein, wenn man nicht darüber informiert wird, dass man genau in diesem Bereich für Werbezwecke aufgenommen und analysiert wird. Dazu stehen die Bildschirme auch noch im Kassenbereich!!! Sofern man also an der Kasse steht und sich der Aufnahme nicht mal entziehen kann, kann von einer Freiwilligkeit ebenfalls keine Rede sein.
„Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 gilt das BDSG bei nicht-öffentlichen Stellen grundsätzlich nur für eine dateibezogene oder automatisierte Verarbeitung. Im Rahmen von § 6b besteht diese Einschränkung nicht. Die Regelung enthält, was die organisatorisch-technische Form der Verarbeitung betrifft, eine eigenständige, gezielt weiter gefasste Bestimmung ihres Anwendungsbereichs.“
Quelle: https://www.datenschutz-wiki.de/6b_BDSG_Kommentar
Sofern in § 6b BDSG die gleiche Logik für „personenbezogene Daten“ wie für „automatisierte Verarbeitung“ gilt, welche nicht als Voraussetzung für eine Gültigkeit des 6b § gilt, wäre eine Zuordnung der Videodaten zu den personenbezogenen Daten darüber hinaus noch nicht einmal notwendig, um die beschriebene Verarbeitung der Videodaten von Rewe als unzulässig zu werten.
Abhilfe: Burka tragen! :-)
Da hilft dann wirklich nur noch die Burka oder der Niqab.
Ohne jetzt Schleichwerbung für SWR 3 machen zu wollen… aber der Sender hat heute morgen recht ausführlich darüber berichtet und das fand ich absolut Klasse. Hier lesen nur wirklich Interessierte und eure Kunden. Durch das Radio wurde das Thema aber weit in die Bevölkerung getragen und auch weitere Sender haben heute darüber berichtet. *Thumbs up!*
Aus dem Spiegelartikel geht folgendes hervor: „Die Bilder sind nur für jeweils 150 Millisekunden im Speicher, sie werden nicht weiter gespeichert“, d. h. eine weitergehende Verarbeitung findet (bisher) nicht statt. Das kann man m. E. noch als vertretbar ansehen, ist aber sicher nur ein erster Schritt. Von der Gesichtsanalyse zur Gesichterkennung ist es ja dann nicht mehr sehr weit. Aus Sicht des Unternehmens wäre es natürlich toll, wenn man den Kunden wiedererkennen und ihm am Besten auch noch seine Einkäufe zuordnen könnte. Dann lamm man ihn gezielt bewerben und ihm letztendlich auch ganz individuelle Preise anzeigen. Das ist ja auch beim Online-Einkauf letztlich das Ziel. Ob sich die Menschen auf diese Weise nach und nach in die Gewalt von Unternehmen oder Staat begeben oder noch ein wenig persönliche Freiheiten bewahren wollen sollte hoffentlich keine Frage sein.
ich denke mal das wird die Fa. Real Markt SB Warenhaus gar nicht kratzen, die wissen selbst nicht was bei denen passiert. Ich war als Fremdfirmen MA ne zeitlang bei REAL im Raum Stuttgart beschäftigt, die meisten der eigenen MAs wissen gar nicht wie was wo eingestellt wird, zum wiederholen, Standbild, ect… Nur ist mir aufgefallen daß auch wirklich Jeder an den Kameras seine Pause verbringen kann, mein Vorgesetzter hat mit Vorliebe die Eingangskameras beobachtet um aufzuschreiben wer, wann, um wieviel Uhr, abends den Markt betreten hat und wann der auch angefangen hat zu arbeiten, ob das auch als Schutz und Überwachung läuft ? Fraglich.. wenn sich schon Fremdfirmen der eigenen Videoüberwachungstechnik bedienen, müsste man klären was die da zu suchen haben, mal so anmerkt…ich finds ned gut, wenn man mal auf die Toilette muss, das auch noch erklären muss warum und wieso man 3 min hin, 2 min Toilette und 3 min zurück zum Arbeitsplatz braucht, nach 4 ,25 Std Pause kann man gar nicht Pause machen, Intern wird alles überwacht, sondern muss raus auf den Parkplatz, sonst heisst es , der MA lungert im Markt rum, was macht der da, wieso bla bla…REAL nie wieder..