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Datenschutzverstoß beim Lastschriftverfahren

Datenschutzverstoß beim Lastschriftverfahren

Ein neuer Skandal bahnt sich den Weg: Bei einem EC-Einkauf bei REWE gibt der Kunde nicht nur die Einwilligung in den Auftrag, vom eigenen Konto einen bestimmten Geldbetrag abzubuchen und auf dem REWE-Konto gutzuschreiben, sondern gleichzeitig auch die Einwilligung in eine Datenweitergabe und –speicherung.

Die betroffenen Kunden würden zudem weder ein Doppel dieses Papiers erhalten noch durch Aushänge über diese Praxis aufgeklärt. Ein Rewe-Sprecher rechtfertigte das Vorgehen gegenüber NDR Info mit dem Verweis auf den Umweltschutz.

„Aufgrund der hohen Zahl von Kundenkontakten halte das Unternehmen die Aushändigung eines Doppels der Erklärung auch unter Kriterien der Nachhaltigkeit (…) nicht für angemessen.“

Die Datenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer halten dieses Vorgehen eindeutig für rechtswidrig. So sei der derzeitige Text nicht nur nicht mit den Datenschutzbehörden abgestimmt, darüber hinaus werde auch eine „Zwangssituation“ der Kunden ausgenutzt. Denn schließlich drängt nicht nur die Zeit oder der nächste Kunde, sondern auch die Lesbarkeit der Einwilligungserklärungen lässt zu wünschen übrig. Man stelle sich die Situation nur einmal vor, wenn man sich nicht nur die Zeit zum Lesen nehmen würde, sondern auch vorher noch die Lesebrille suchen müsste…

Laut § 4a BDSG ist eine Einwilligung allerdings nur dann wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Eine freie Entscheidung dürfte aber nicht nur nach dem Gesetz sondern auch nach dem Allgemeinverständnis zumindest eine Information darüber, wozu man überhaupt einwilligt, voraussetzen. Diese wurde ja aber gerade bei Rewe (und den dazugehörigen Supermärkten) nicht gegeben.

Nun wird erstmal durch den Verbraucherschutz geprüft, wie man gegen die Praxis der Rewe-Gruppe vorgehen kann. Außerdem soll anlässlich dieses Vorfalles am 10. Juni durch die Landesdatenschutzbehörden beraten werden, wie künftig mit dem Online-Lastschriftverfahren umgegangen werden soll. Bis dahin bleibt demjenigen, der seine Daten nicht weiter munter verteilen will, wohl nur eine Alternative: auf Bargeldzahlungen umsteigen. Denn den Supermarkt zu wechseln, kann keine wirkliche Alternative sein, da dies wahrscheinlich einer genaueren Recherche in punkto Datenschutz bedürfte. Denn gerade hier wird wohl im Datenschutz nach wie vor der Grundsatz gelten: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser…

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